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ᐅ MwSt-Senkung während des Hausbaus


Erstellt am: 04.06.20 06:45

bauenmk202020.06.20 09:39
bei uns steht im Vertrag:
Festpreis: xxx.xxx EUR inkl. 19 % MwSt.

"Der Festpreis beinhaltet die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Wurde dieser Hausvertrag nicht später als 4 Kalendermonate vor dem Inkrafttreten einer Mehr
wertsteuererhöhung abgeschlossen, so kann <> einen angemessenen Ausleich der umsatzsteueriichen Mehrbelasurng verlangen. Das gilt entsprechend für den Bauherrn, sofem der Mehrwertsteuersatz herabgesetzt wird."

wir werden die Abnahme und Schlussrechnung im Zeitraum 1.7.20-31.12.20 haben.

Bisher haben wir 90% in Teilzahlungen bereits beglichen mit 19%iger MwSt.
guckuck220.06.20 18:16
WingVII schrieb:

Wäre etwas bitter, weil wir auf die Klausel bestanden haben.

Sicherheit kostet.
Wer Risiken ausschaltet, tut dies ebenso mit Chancen
WingVII23.07.20 22:26
saralina87 schrieb:

Ich fürchte ja, Festpreis bedeutet Festpreis. Aber vielleicht habt ihr Glück und euer BU gibt die Senkung trotzdem weiter - kann ja sein dass da auch Unsicherheit herrscht und man Ärger lieber aus dem Weg geht.
Ich kann mir gut vorstellen dass es einige Fälle mit ähnlichen Verträgen gibt und dass einige Betroffene das Ganze vor Gericht überprüfen lassen werden. Möglicherweise will sich der ein oder andere Unternehmer so einen Prozess ersparen.
Unser Bauunternehmer zeigt sich jetzt tatsächlich kulant. Er hat die erste Rechnung nach dem Stichtag mit 16% zu unseren Gunsten abgerechnet. Mündlich hat er uns zugesagt, dass er uns die 3% auf die Gesamtsumme weitergibt obwohl er es ja scheinbar nicht muss.
daniel1985ffo04.08.20 11:10
Wir haben am 18.03.2020 den Bauvertrag und den Zahlplan unterzeichnet.
Am 06.07.2020 kam die Baugenehmigung und am 10.07.2020 ging es los.
Jetzt wurden uns schon 2 Abschlagszahlungen laut diesen Zahlplan gesendet und von uns auch schon bezahlt.

Auf der Abschlagsrechnung steht dann die Art drauf "Beginn Ergeschossmauerwerk" und auf der anderen Rechnung "Baubeginn" und dazu Leistungsdatum ist gleich Rechnungsdatum.

Beide Abschlagszahlungen wurden mit 16% ausgewiesen.

Diese habe ich dann an die Bank geschickt und diese haben davon dann auch gleich die 3% Skonto pro Rechnung abgezogen und die restliche Summe an den GU überwiesen.

Vermesser hat mir die letzten beiden Rechnungen gesendet mit 16%
Verdichterkontrolle wurde auch mit 16% vom Bodengutachter in Rechnung gestellt.
Ybias7804.08.20 11:47
daniel1985ffo schrieb:

Wir haben am 18.03.2020 den Bauvertrag und den Zahlplan unterzeichnet.
Am 06.07.2020 kam die Baugenehmigung und am 10.07.2020 ging es los.
Jetzt wurden uns schon 2 Abschlagszahlungen laut diesen Zahlplan gesendet und von uns auch schon bezahlt.

Auf der Abschlagsrechnung steht dann die Art drauf "Beginn Ergeschossmauerwerk" und auf der anderen Rechnung "Baubeginn" und dazu Leistungsdatum ist gleich Rechnungsdatum.

Beide Abschlagszahlungen wurden mit 16% ausgewiesen.

Diese habe ich dann an die Bank geschickt und diese haben davon dann auch gleich die 3% Skonto pro Rechnung abgezogen und die restliche Summe an den GU überwiesen.

Vermesser hat mir die letzten beiden Rechnungen gesendet mit 16%
Verdichterkontrolle wurde auch mit 16% vom Bodengutachter in Rechnung gestellt.

Das Problem ist, dass wenn das Projekt 2021 endet, du die 3% nachzahlen muss (nicht für den Vermesser). Beim Hausbau ist für die MWSt.-Ermittlung der Zeitpunkt an dem das Haus fertigerrichtet wurde ausschlaggebend.
daniel1985ffo04.08.20 12:11
Außer ich mache Teilabnahmen nach den einzelnen Baufortschritten, richtig?

Und Fertigstellung Haus zählt doch dann nur die Gewerke, dich ich beim GU drin gelassen habe, oder?

Weil Maler und Fußbodenleger habe ich ja selber beauftragt. Sollten die erst Ihre Arbeit in 2021 fertig stellen, ist mir klar das ich dann bei den die 19% zahlen muss.
rechnungfestpreiszahlplanabschlagszahlungenvermesser