Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden?

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Zuletzt aktualisiert 09.10.2024
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Octrineddy

Dein "Problem" ist § 123 Abs. 3 Baugesetzbuch. "Ein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht nicht. " Man könnte versuchen über § 124 Baugesetzbuch zu kommen, aber das setzt einen Investor voraus. Zusätzlich kommt dir § 125 Abs. 3 ein bisschen in die Quere. Aber ohne Erschließung keine Baugenehmigung :/
 
S

Steven

dass wir schon in den startlöchern stehen und sobald die Straße da ist anfangen würden. Man hat sich dennoch jetzt dagegen entschieden.
Hallo Specki

du hast gute Argumente. Die Gemeinde auch.
Schlage einen Deal vor: Du baust die Straße, die Gemeinde verlegt beim Bau die Leitungen. du nimmst Kohle in die Hand. Wäre eine Win/Win Situation.
Ich habe die 29 Meter Straße von der Hauptstraße bis zu meinen Garagen auch selbst gebaut. Ist gar nicht so wild.

Steven
 
S

Specki

Puh.... ich glaube diese Kosten übersteigen unsere Portokasse.
Was hast du denn für die 29m Straße bezahlt?

Ich befürchte sie werden sich nicht darauf einlassen, weil sie jetzt wohl gerne noch mal umplanen möchten.
Aber vielleicht könnte man den Kiesweg nach hinten einfach verlängern. Weiß nicht wie das vom Aufwand her wäre. Würde mir eigentlich reichen muss ich ehrlich sagen.
 
S

Steven

Hallo Specki

da ich die Straße mit 3 Mann innerhalb einer Woche selbst gebaut habe (kosten ca. 10.000 Euro, Mannstunden, Material und Maschinen) ging ich in die vollen. 90cm ausgekoffert, armierte L-Steine rechts, dickes Fundament links, mit RCL aufgefüllt, Split darauf und "Knochensteine". Bei dir würden sicherlich 20cm auskoffern und auffüllen mit geeignetem Material genügen. Die Erschließung könntest du mit entsprechenden Kanälen unterstützen. Du willst schließlich bauen.

Steven
 
Zuletzt aktualisiert 09.10.2024
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