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Erstellt am: 05.02.24 18:40

Pascali12.02.24 13:56
jens.knoedel schrieb:

Wirklich spannend wird es bei Ertragswertobjekten, wie gewerblichen Immobilien (ab Mehrfamilienhaus oder Büro oder Hotel usw.). Da kann der Kaufpreis = Marktwert gerne mal doppelt so hoch wie der Beleihungswert sein. Also bei 50% Eigenkapitaleinsatz musst Du trotzdem eine 100%-Finanzierung bezahlen.
Stehe ich auf dem Schlauch? Wenn ich einen Marktwert von 450.000€ habe und 225.000€ Eigenkapital. Dann muss ich doch nur noch 225.000€ finanzieren.
Wo soll der Nachteil liegen, wenn ich weniger Grunderwerbsteuer zahle für 50.000€, weil ich die für Möbel 6 Gardinen bezahle. Meine Kreditsumme verringert sich doch dann und somit die Zinsen die ich zahlen muss.
Pascali12.02.24 14:01
ypg schrieb:

Dafür gibt es Abschreibe-Regeln (AfA).
Dann müsste man den Kaufswert + Einbauwert ja kennen. Und es ist doch total unrealistisch, wenn eine Küche nach 10 Jahren abgeschrieben ist - bzw. 1€ Restwert hat. Offensichtlich ist sie viel mehr Wert. Seblst wenn sie 20 Jahre ist und gut erhalten(Elektrogeräte inklusive - Herd, Mikrowelle, Kühlscrhank)) Irgendetwas unter 10.000€ sicherlich. Aber 1€ kann doch nicht rechtens sein. Steuern müssen sich doch an tatsächlichen Dingen orientieren.
jens.knoedel12.02.24 14:13
Pascali schrieb:

Stehe ich auf dem Schlauch? Wenn ich einen Marktwert von 450.000€ habe und 225.000€ Eigenkapital. Dann muss ich doch nur noch 225.000€ finanzieren.
Wo soll der Nachteil liegen, wenn ich weniger Grunderwerbsteuer zahle für 50.000€, weil ich die für Möbel 6 Gardinen bezahle. Meine Kreditsumme verringert sich doch dann und somit die Zinsen die ich zahlen muss.
Total - Du zitierst einen Teil meines Postings für Ertragswertobjekte, die hier im konkreten Fall absolut keine Rolle spielen.
Bringst ganz viele Dinge durcheinander.

Sieh mal in mein konkretes Beispiel #13. Dort führe ich aus, dass es teurer sein kann, die Grunderwerbsteuer zu sparen, weil ich im Gegenzug für die Finanzierung einen höheren Zins bezahlen muss.
ypg12.02.24 14:15
Pascali schrieb:

Dann müsste man den Kaufswert + Einbauwert ja kennen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Eigentümer bzw. Käufer seine Rechnung für die Einbauküche wegwirft. Wenn er es macht, hat er selbst Schuld. Und bei einer Einbauküche wird unten rechts geschaut, weil der Einbau inkl. ist. Vieles ist nicht so kompliziert, wie es hier gemacht wird. Das sind gängige Verfahren, die der Notar kennt und das Finanzamt.
ypg12.02.24 14:19
Sorry, ich will korrigieren, aber funktioniert nicht.
Du, , musst jetzt nicht alles aufbauschen und so tun, als wenn das alles Neuland - wohlgemerkt - für die anderen Fachleute wie Notar oder Finanzamt ist. Wenn Du hier Ratschläge oder Infos bekommst, dann nimm sie an, mach aber hier keine Dauerschleife im Sinne vom täglichen Murmeltier.
Costruttrice12.02.24 14:46
Bei uns hat der Notar nichts nachgeschaut. Wir hatten alle Rechnungen von Küche, Markise, Badmöbel natürlich noch und dem Käufer die einzelnen Summen genannt. Der hat den Notar gefragt, ob man im Vertrag Summe X für alles annehmen könne. Dessen Antwort „Wenn Sie das so wollen, nehme ich das so auf.“ Ob er das beim Verhältnis 330.000€ zu 20.000€ auch gesagt hätte, weiß ich nicht. Die Kaufsumme lag deutlich darüber und die Summe für Möbel war nur unwesentlich höher.
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