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ᐅ Mehrkosten durch verspätete Materialbestellung des Projektentwicklers


Erstellt am: 15.01.24 21:36

M
mayglow
16.01.24 11:02
Über wieviel Geld redet man denn überhaupt (also könnt ihr auch für euch behalten, aber vielleicht auch mal überlegen, ob sich der Streit da lohnt). Ansonsten war es bei uns halt eh so, dass schon im Vertrag steht, dass unser Bauträger 20% draufschlägt bei Sonderwünschen. Bisher (es gibt gerade andere große Probleme q.q) lief das so, dass wir gesagt haben "wir wollen xy" dann kriegen wir nen Angebot mit Preis vorgelegt, was wir unterschreiben können.

Ansonsten wäre noch die Frage, ob Größe etc der Fliesen übereinstimmen mit dem was bei euch im Standard war. Bei uns kamen da auch noch Aufschläge für drauf, wenn sich da was geändert hatte.
Y
ypg
16.01.24 12:28
Harakiri schrieb:

Wozu soll man Angebote machen,
Wir wissen nicht, ob ein Angebot vorlag. Der TE spricht ja ständig übers "nur Aussuchen" und dass dem Projektentwickler mehrmals gesagt wurde, dass er mal in die Hufe mit der Bestellung kommen soll.
Mimi123 schrieb:

Wir haben einen Bauträgerkaufvertrag mit einem Projektentwickler abgeschlossen
jaja... so langsam wissen wir das. Allerdings kennen wir den Inhalt des Vertrages nicht, noch, was ein Projektentwickler da für eine Rolle spielt. Insofern ist das doch hier alles geratewohl, wenn Du Dich bzw die Aussage mit dem "Projektentwickler" mal reflektieren würdest.
Mimi123 schrieb:

dass die Verzögerung der Bestellung auch dadurch auftritt, dass der Projektentwickler verspätet ist beim Baufortschritt.
Ja und?
Wenn man mit einem GU oder "Projektentwickler" Verträge macht, dann ist man auf seine Logistik und sein Timing angewiesen. Wer alle Zügel selbst in die Hand nehmen möchte, der vermeidet solche Verträge und nimmt alles selbst in die Hand. Es gibt eben dort, wo Vorteile sind (Alles aus einer Hand=GU), auch Nachteile, und das nennt man Abhängigkeit. Das muss einem aber vor der Vertragunterschrift bewusst sein.
1
11ant
16.01.24 13:15
Mimi123 schrieb:

Gibt es eine rechtlich Grundlage bzw. eine übliche Praxis in diesem Fall?
Die rechtliche Theorie und Praxis ist: der Vorrang des geschriebenen Wortes vor dem Wunschtraum.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Y
ypg
16.01.24 13:33
Wir wurden beim Bau mit GU definitiv immer aufgefordert, etwas auszusuchen zw zu bemustern. Ob wir schon vorher geschaut haben und Preise verglichen haben, das war unser eigenes Ding. Auf Aufforderung waren definitiv Sanitär, Fliesen und Bodenbeläge, Treppe, Elektrik.
K
K a t j a
16.01.24 18:27
Harakiri schrieb:

Nunja, jedes halbwegs seriöse Unternehmen kann durchaus (je nach Geschäftsbeziehung) Reservierungen, Terminlieferungen oder Vorbestellungen mit kostenlose Zwischenlagerung im Großhandel ausführen.

Oder soll jeder Rohbauer auch die Tagespreise für die Steine vor dem Rohbaubeginn in Rechnung stellen dürfen? Vielleicht hat seinen Maurer eine Gehaltserhöhung die Woche davor ausgehandelt, auch die Arbeitspreise müssen ja angepasst werden dürfen. Wozu soll man Angebote machen, wenn sämtliche Kostenrisiken auf den Auftraggeber ausgelagert werden?
Wir reden hier von den Sonderwünschen des TE und nicht von der Schiffsladung Estrichbeton, den das Unternehmen jede Woche bestellt.
Y
ypg
16.01.24 18:53
K a t j a schrieb:

Wir reden hier von den Sonderwünschen des TE und nicht von der Schiffsladung Estrichbeton, den das Unternehmen jede Woche bestellt.
Genau, das Standardprogramm gemäß Bauleistungsbeschreibung ist meist hinterlegt, zb gut zu begreifen beim Badausstatter. Deshalb gibt es auch oft eingeschränkte Großhändler durch den GU vorgegeben (oder Projektentwickler), von wo sie kurzfristig die Objekte geliefert bekommen.
Aber hier geht es ja um Fliesen… Ich wette, es gibt etwas Kleingedrucktes dazu. Wenn nicht, ist es Auslegungssache bzw gesunde „Auffassungsgabe“
projektentwicklerfliesenverträge