Hallo zusammen,
wir befinden uns aktuell in den letzten Zügen unsere Werkplanung. Aus einem WC mit Dusche wollten wir gerne eine Speisekammer und ein Gäste-WC machen. Der Aufwand wäre das Verschieben einer Wand im Erdgeschoss um 45cm. Und das zusätzliche Einziehen einer Wand im Erdgeschoss die nun das vorherige Duschbad teilt. Bisher haben wir noch keine Werkplanung unterschrieben, sollen aber jetzt 1500€ Netto für eine erneute statische Berechnung zahlen. Ist das so üblich?
Ich ging davon aus, dass die Statik erst nach Abschluss der Werkplanung gerechnet wird.
Wie sehr ihr das? Muss ich tatsächlich für eine erneute Berechnung aufkommen?
wir befinden uns aktuell in den letzten Zügen unsere Werkplanung. Aus einem WC mit Dusche wollten wir gerne eine Speisekammer und ein Gäste-WC machen. Der Aufwand wäre das Verschieben einer Wand im Erdgeschoss um 45cm. Und das zusätzliche Einziehen einer Wand im Erdgeschoss die nun das vorherige Duschbad teilt. Bisher haben wir noch keine Werkplanung unterschrieben, sollen aber jetzt 1500€ Netto für eine erneute statische Berechnung zahlen. Ist das so üblich?
Ich ging davon aus, dass die Statik erst nach Abschluss der Werkplanung gerechnet wird.
Wie sehr ihr das? Muss ich tatsächlich für eine erneute Berechnung aufkommen?
WilderSueden schrieb:
Mal ganz dumm gefragt: Verschiebt ihr denn überhaupt eine tragende Wand?Ich gehe davon aus, wenn neue Berechnungen nötig sind - sicher kann ich das erst am Montag abklären.Ich finde es etwas eigenartig das für sowas kleines Geld genommen wird. Ich hatte eine tragende Wand öffnen lassen, also ein Durchgang mit Sturz, ohne Tür. Andere Änderungen waren keine tragenden Wände. Wurde nichts extra im Sinne von Statikberechnung verlangt. Vielleicht ist es tatsächlich die Reihenfolge, das schon etwas passierte im Hintergrund.
HnghusBY schrieb:
Okay, das heißt wir zahlen wegen einer Wand eine komplett neue Berechnung.Eher dafür, dass überhaupt die Akte wieder in die Hand genommen wird und reingedacht werden muss.Andre77 schrieb:
Ich finde es etwas eigenartig das für sowas kleines Geld genommen wird.Oft bei GUs eine Pauschalleistung. Kaum wird ein Typenhaus verändert, nimmt der eine 1500€, der andere 3000€.Warum eine Individualplanung nochmal Kosten verursacht, also schon der Statiker während der Planung im Boot sitzt, müsste uns der TE erzählen. Denn wir wissen ja nicht, inwieweit die Planung schon abgeschlossen wurde. Im Vertrag steht sicherlich das ein oder andere, das zur Aufklärung dienlich sein könnte.
Tolentino schrieb:
Da gibt's wahrscheinlich regionale Unterschiede.S.o., eher Vertragsbedingungen von GUW
WilderSueden15.07.22 22:06HnghusBY schrieb:
Ich gehe davon aus, wenn neue Berechnungen nötig sind - sicher kann ich das erst am Montag abklären.Müsste das nicht aus dem Werkplan ersichtlich sein? Bei mir sind tragende Wände entweder 17er oder 24er. Die nicht-tragenden sind 11erWilderSueden schrieb:
Müsste das nicht aus dem Werkplan ersichtlich sein? Bei mir sind tragende Wände entweder 17er oder 24er. Die nicht-tragenden sind 11erBei uns sind alle 17er, auch im Geschoss darüber.ypg schrieb:
Eher dafür, dass überhaupt die Akte wieder in die Hand genommen wird und reingedacht werden muss.
Oft bei GUs eine Pauschalleistung. Kaum wird ein Typenhaus verändert, nimmt der eine 1500€, der andere 3000€.
Warum eine Individualplanung nochmal Kosten verursacht, also schon der Statiker während der Planung im Boot sitzt, müsste uns der TE erzählen. Denn wir wissen ja nicht, inwieweit die Planung schon abgeschlossen wurde. Im Vertrag steht sicherlich das ein oder andere, das zur Aufklärung dienlich sein könnte.
S.o., eher Vertragsbedingungen von GUIch kann nur davon ausgehen, dass man die Statik eben schon gerechnet hat und davon ausging, dass keine Änderungen diesbezüglich mehr kommen werden.Es scheint jedoch keine klare Regelung zum Ablauf zu geben, wann die Statik geprüft wird. Am Ende müssen wir das ganze eben als Lehrgeld verbuchen. Wenn es kein unübliches Vorgehen ist, dann kann man dem GU ja auch keinen Vorwurf machen.
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