Maklergebühren ab wann muss man zahlen

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K

kaiundtine

Hallo Leute, wir wollen bauen und haben uns zunächst mehrere Grundstück angesehen. Unter anderem welchen in Verbindung mit einem Makler. Bei Maklerbesichtigung unterschreibt man ja in der Regel im einen Nachweis für seinen Auftraggeber.
Nun haben wir uns für ein Grundstück entschieden, was wir uns zuvor mit einen Makler besichtigt hatten.
Der Eigentümer von diesem Grundstück hat aber zwischenzeitlich den Vertrag mit dem Makler aufgehoben bzw. gekündigt. Ich habe jetzt nur noch Kontakt zum Eigentümer selbst.
Wenn ich jetzt das Grundstück direkt vom Eigentümer kaufe muss ich dann trotzdem die Maklergebühren bezahlen? Besteht da ein Rechtsanspruch für den Makler für die Vermittlung? Wenn ja wie lange :confused: besteht diese?

Ich hoffe jemand weis da Rat!!
 
W

wabe

Also ganz ehrlich, ich habe einem Makler noch nie unterschrieben, dass ich mit ihm eine Besichtigung gemacht habe und ich würde dies auch nicht machen.
Ob Du in dem speziellen Fall etwas zahlen musst, hängt ganz sicher auch von dem Vertrag zwischen Verkäufer und Makler ab, z.B. ob der Makler Käuferprovision verlangen kann für Käufe, die er noch als erster dem Verkäufer zugeführt hat.
Gruss
wabe
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
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