K
kaiundtine
Hallo Leute, wir wollen bauen und haben uns zunächst mehrere Grundstück angesehen. Unter anderem welchen in Verbindung mit einem Makler. Bei Maklerbesichtigung unterschreibt man ja in der Regel im einen Nachweis für seinen Auftraggeber.
Nun haben wir uns für ein Grundstück entschieden, was wir uns zuvor mit einen Makler besichtigt hatten.
Der Eigentümer von diesem Grundstück hat aber zwischenzeitlich den Vertrag mit dem Makler aufgehoben bzw. gekündigt. Ich habe jetzt nur noch Kontakt zum Eigentümer selbst.
Wenn ich jetzt das Grundstück direkt vom Eigentümer kaufe muss ich dann trotzdem die Maklergebühren bezahlen? Besteht da ein Rechtsanspruch für den Makler für die Vermittlung? Wenn ja wie lange :confused: besteht diese?
Ich hoffe jemand weis da Rat!!
Nun haben wir uns für ein Grundstück entschieden, was wir uns zuvor mit einen Makler besichtigt hatten.
Der Eigentümer von diesem Grundstück hat aber zwischenzeitlich den Vertrag mit dem Makler aufgehoben bzw. gekündigt. Ich habe jetzt nur noch Kontakt zum Eigentümer selbst.
Wenn ich jetzt das Grundstück direkt vom Eigentümer kaufe muss ich dann trotzdem die Maklergebühren bezahlen? Besteht da ein Rechtsanspruch für den Makler für die Vermittlung? Wenn ja wie lange :confused: besteht diese?
Ich hoffe jemand weis da Rat!!