Lichte Treppendurchgangshöhe. Was sind die Vorschriften?

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G

Gerda

Hallo,

kann mir jemand weiterhelfen, Streitigkeiten um DIN NORM 18065.
Unsere Treppe im Haus ist 100cm breit (Einfamilienhaus).
Die Zeichnung zur lichten Treppendurchgangshöhe aus der DIN hatte ich so verstanden:
Rechts und Links der Treppe darf ein Bereich von Max. 25cm (waagrecht von der Wand gemessen) unter 2m sein.
Unser Bauträger argumentiert, dass eine Treppe in einem Einfamilienhaus eine minimale Breite von 80cm haben darf; die von ihm geplante Treppe hat 100cm. Somit ist er der Meinung, dass er von der Wand ab gemessen 45cm einrücken darf, bis die 2m Durchgangshöhe erreicht werden müssen. (es handelt sich um ein Pultdach, somit ist die Schräge der Decke nur an einer Seite zu beachten).
Ist dem so?
In der entsprechenden Skizze aus der DIN steht nur kleiner/gleich 25cm von rechts und links der Treppe (und nicht irgendwas von wegen "abhängig von der Breite der Treppe")
Kann hier jemand weiterhelfen?

Grüsse
Gerda
 
B

Bauqualle

Somit ist er der Meinung, dass er von der Wand ab gemessen 45cm einrücken darf, bis die 2m Durchgangshöhe erreicht werden müssen.
.. nein .. 25 cm + 10 cm = 35 cm wobei die 45 Grad der Schräge nicht überschritten werden darf .. (die 10 cm resultieren aus 100-80/2= 10 cm)
 
G

Gerda

Hallo,
Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings ist dann die Skizze in der Norm ( Ausgabe 2011-06, Seite 25, Abschnitt Bild A.8) ; hier steht ja: rechts und links kleiner/gleich 25cm und in der Mitte größer/gleich 50cm.
Und das bei der Skizze für bis zu 2 Wohnungen (also auch für ein Einfamilienhaus).
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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