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ᐅ Lage Haus, Stellplatz & Einfahrt auf Grundstück?


Erstellt am: 17.06.17 20:05

Escroda18.06.17 11:44
Leider stellt deine Gemeinde den Bebauungsplan und die schriftlichen Festsetzungen nicht online zur Verfügung, so dass einige Fragen offen bleiben. Die Stadt hat aber wohl schon die erste Änderung des B-Planes auf den Weg gebracht. Erkundige dich mal, ob dein Grundstück betroffen ist. Dabei kannst Du gleich mal unverbindlich deine Entwürfe vorzeigen und um grobe Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit bitten. Je nach Verfahrensstand sind sogar noch Eingaben möglich, die bei der Änderung berücksichtigt werden könnten.
Tobi F. schrieb:
In den rot schraffierten Flächen dürfen Stellplätze gebaut werden.
Also außerhalb der rot umrandeten Flächen sind Stellplätze ausgeschlossen? Gilt das auch für Garagen?
Nordlys schrieb:
Dein Nachbar, der in 4, muss die andere Firstrichtung wählen.
Handelt es sich um Bebauungsvorschläge oder soll mit der Darstellung tatsächlich die Firstrichtung festgesetzt werden?
Nordlys schrieb:
schon der Platz für sie wurde gewählt, ist aber wohl nicht bindend.
Es fehlt die Legende, da können wir nur spekulieren.
Tobi F. schrieb:
Sind Bauvorschriften grundsätzlich einzuhalten
Ja. Aber es gibt die Möglichkeit der Abweichung (von der Landesbauordnung) oder der Befreiung (von den Festsetzungen des Bebauungsplanes). In beiden Fällen muss ein Antrag (Formular) gestellt und gut begründet werden. Beides ist gebührenpflichtig. Du kannst natürlich auch gegen den Bebauungsplan gerichtlich vorgehen (Normenkontrollverfahren). Dann kannst Du Dir aber mit deinen Bauplänen noch Zeit lassen, soll heißen: praktisch aussichtslos!
Tobi F.18.06.17 16:33
Escroda schrieb:
Also außerhalb der rot umrandeten Flächen sind Stellplätze ausgeschlossen? Gilt das auch für Garagen?
Wenn ich den Bebauungsplan richtig verstehe, gilt das für Stellplätze aller Art inkl. Garagen.
Escroda schrieb:
Handelt es sich um Bebauungsvorschläge oder soll mit der Darstellung tatsächlich die Firstrichtung festgesetzt werden?
Laut meinem Verständnis handelt es sich nur um Vorschläge. Die Firstrichtung ist nicht fix vorgegeben.
Escroda schrieb:
Es fehlt die Legende, da können wir nur spekulieren.
Ich habe den kompletten Bebauungsplan inkl. Legende und Beschreibung diesem Post angehängt.
Escroda schrieb:
Ja. Aber es gibt die Möglichkeit der Abweichung (von der Landesbauordnung) oder der Befreiung (von den Festsetzungen des Bebauungsplanes).
Wir werden in der kommenden Woche mal bei der Stadt nachfragen, ob und wie Abweichungen vom Bebauungsplan möglich sind.
Escroda18.06.17 19:34
Tobi F. schrieb:
Wenn ich den Bebauungsplan richtig verstehe, gilt das für Stellplätze aller Art inkl. Garagen.
Schade, dass Bebauungspläne es oft nicht schaffen, die städtebaulichen Absichten eindeutig zu formulieren. Hier bereits an der Nummerierung zu erkennen: Warum beginnt die Nummerierung mit 2. und warum sind die Unterpunkte zu 2.5. Stellplätze und Garagen mit 1.1 bis 1.5 nummeriert und warum stehen unter 3.4.1. Wandhöhe noch mal Bedingungen zu den Stellplätzen und Garagen, die mit der Wandhöhe gar nichts zu tun haben?
IMHO könntest Du die Stellplätze auch außerhalb der roten Linie neben das Haus setzen, also wie Variante 2 (Stellplätze statt Garage). Garage vielleicht in den Keller oder in die nordwestliche Ecke der Garagenzone.
Tobi F. schrieb:
Die Firstrichtung ist nicht fix vorgegeben.
Sehe ich auch so.
Nordlys schrieb:
ist aber wohl nicht bindend.
Für die Bäume auf den Grundstücken wohl nicht, aber die Lage der Straßenbäume scheint festgelegt zu sein.
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