ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
Im Darlehensvertrag ist bei uns auf Seite 5 eine ganze Liste an Bedingungen die vor der Auszahlung erfüllt sein müssen.
Neben den "standardmässigen" Dingen wie Empfangsbestätigungen, unterschriebene Verträge und Grundschulen sind bei mit aber noch Dinge gelistet wie:
Antrag auf Baugenehmigung inkl. aller Anlagen
oder
Auszug aus dem Altlastenkataster.
Diese hatte ich ja schon bei Antragstellung mitgesendet. Habt ihr das auch drin stehen, und wenn ja, habt ihr das noch einmal eingereicht?
Neben den "standardmässigen" Dingen wie Empfangsbestätigungen, unterschriebene Verträge und Grundschulen sind bei mit aber noch Dinge gelistet wie:
Antrag auf Baugenehmigung inkl. aller Anlagen
oder
Auszug aus dem Altlastenkataster.
Diese hatte ich ja schon bei Antragstellung mitgesendet. Habt ihr das auch drin stehen, und wenn ja, habt ihr das noch einmal eingereicht?
Hat hier jemand Erfahrungen beim Auszahlen der Gelder?
Da wir neu bauen, werden die Gelder ja nicht auf einmal sondern nach und nach freigegeben.
Passiert das dann immer auf Eingehende Rechnungen oder wie macht die L-Bank das?
Hintergrund ist folgender:
Neben meinem Neubau, baut ein Familienmitglied ebenfalls. Hierzu mussten beide Gebäude von der Straße aus erschlossen werden.
Damit die Kosten für die Straßensperrung etc. nicht doppelt anfallen, wurden direkt beide Häuser erschlossen.
Mein Familienmitglied geht in Vorkasse und ich Überweise, sobald ich das Geld habe, meinen Anteil.
Jetzt kann ich hierzu natürlich keine Rechnung bekommen, da diese nicht auf mich läuft.
Angegeben hatte ich das in den Unterlagen beim Einreichen schon, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der L-Bank dann das Geld abrufen kann ohne Handwerkerrechnung (Rechnungsrahmen ca. 20.000€)
Da wir neu bauen, werden die Gelder ja nicht auf einmal sondern nach und nach freigegeben.
Passiert das dann immer auf Eingehende Rechnungen oder wie macht die L-Bank das?
Hintergrund ist folgender:
Neben meinem Neubau, baut ein Familienmitglied ebenfalls. Hierzu mussten beide Gebäude von der Straße aus erschlossen werden.
Damit die Kosten für die Straßensperrung etc. nicht doppelt anfallen, wurden direkt beide Häuser erschlossen.
Mein Familienmitglied geht in Vorkasse und ich Überweise, sobald ich das Geld habe, meinen Anteil.
Jetzt kann ich hierzu natürlich keine Rechnung bekommen, da diese nicht auf mich läuft.
Angegeben hatte ich das in den Unterlagen beim Einreichen schon, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich bei der L-Bank dann das Geld abrufen kann ohne Handwerkerrechnung (Rechnungsrahmen ca. 20.000€)
M
Mauswanderer23.03.26 18:13Ohne Rechnungen werden keine Gelder freigegeben
Du musst eine belegliste führen und alle Kosten mit Rechnungsnummern aufführen
Rechnungen müssen aufbewahrt werden und bei Bedarf vorgelegt werden
Überweisungsbestätigungen wollten sie nicht sehen
Geld wird glaub in 3-5 Schritten ausbezahlt je nach Bauvortschritt
Zuerst verlangt die L-Bank aber Eigenkapital und Fremdmittel zu nutzen und dann erst das Lbankgeld. Aber kontrolliert wurde dass nicht per Kontoauszüge
Du kannst auch immer angeben welche Kosten in den nächsten 2 Monaten anstehen und die mit anfordern.
Rechnungen müssen aufbewahrt werden und bei Bedarf vorgelegt werden
Überweisungsbestätigungen wollten sie nicht sehen
Geld wird glaub in 3-5 Schritten ausbezahlt je nach Bauvortschritt
Zuerst verlangt die L-Bank aber Eigenkapital und Fremdmittel zu nutzen und dann erst das Lbankgeld. Aber kontrolliert wurde dass nicht per Kontoauszüge
Du kannst auch immer angeben welche Kosten in den nächsten 2 Monaten anstehen und die mit anfordern.
Wie ist das mit der Ausstattung die man in der Kostenaufstellung Nach DIN angegeben hat ? Hier haben wir eine Summe x drin die in die Gesamtkosten mit einfließt.
Da Ausstattung aber ja nicht von der L-Bank bezahlt wird, muss ich ja zumindest diese Summe an Eigenkapital zurück stellen und erst das L-Bank Budget benutzen. Ich kann ja keine Ausstattung kaufen wenn noch kein Haus steht
Da Ausstattung aber ja nicht von der L-Bank bezahlt wird, muss ich ja zumindest diese Summe an Eigenkapital zurück stellen und erst das L-Bank Budget benutzen. Ich kann ja keine Ausstattung kaufen wenn noch kein Haus steht
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