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ᐅ Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung


Erstellt am: 18.08.20 09:26

tumaa18.08.20 09:26
Hallo zusammen,

ich hatte ein Problem mit unserem Küchenverkäufer, unsere Küche wurde nun aufgebaut. Die Restzahlung möchte er in Bar beglichen bekommen, eine Überweisung möchte er nicht.

Die Vereinbarung wurde auch beim Kaufvertrag schriftlich festgehalten.



Mein Problem?


Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Verkäufer, möchte daher den Betrag ihm überweisen. Ich habe gehört, dass sein Konto gepfändet wurde


Frage:

spricht was dagegen ?
seat8818.08.20 09:29
Was spricht dagegen es einfach bar zu zahlen.? Geh zur Bank, heb es ab und reich es ihm. So bist du alle Probleme los, und ob sein Konto gepfändet wurde kann ja sein, sollte dich allerdings nix angehen.
matte18.08.20 09:29
Solange du nen Beleg für die Zahlung bekommst, kanns dir ja egal sein.
tumaa18.08.20 09:30
seat88 schrieb:

Was spricht dagegen es einfach bar zu zahlen.? Geh zur Bank, heb es ab und reich es ihm. So bist du alle Probleme los, und ob sein Konto gepfändet wurde kann ja sein, sollte dich allerdings nix angehen.

Finzanzamt akzeptiert nur Überweisungen ......fürs Absetzen.
tumaa18.08.20 09:31
matte1987 schrieb:

Solange du nen Beleg für die Zahlung bekommst, kanns dir ja egal sein.

was spricht gegen einer Überweisung ?
Scout18.08.20 09:38
tumaa schrieb:

Finzanzamt akzeptiert nur Überweisungen ......fürs Absetzen.
Was willst du denn absetzen? Ist der Küchenbau denn überhauppt eine haushaltsnahe Dienstleistung, losgelöst von einem Neubau?