Kostenanschlag und Schlussrechnung

4,00 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 15.10.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Kostenanschlag und Schlussrechnung
>> Zum 1. Beitrag <<

H

HilfeHilfe

Denke auch das es Nettopreise waren. Ansonsten wie hoch ist die Differenz im absoluten Preis ? 200€ , 20.000€
 
G

guckuck2

Ich sehe das wie der TE. Es wurden per LV Einheitspreise angeboten. Das dürften die Meisten hier nicht gewohnt sein, da mit GU gebaut wurde. Nix Festpreis sondern nach Leistungsposition und Menge. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der Einheitspreise.

Hier kennt niemand den genauen Vertrag. Such einen Anwalt auf.

Die 19% klingen stark nach vergessener MwSt.

Der Ingenieur sollte sich auch mal erklären. Nur weil die Rechnungssumme unter der Kalkulation liegt, ist sie noch längst nicht richtig.
 
H

Hexe3000

Die Mehrwertsteuer wurde nicht vergessen. Angebotssumme 112.000 brutto, nach der vertragsverhandlung 134.00 brutto, im Vertrag 137.000 brutto. Das Angebot sowie die Nachverhandlungen sind Bestandteil des Vertrages. Abgerechnet wird nach Aufmaß. Deshalb meine einfache Überlegung Position a aus dem LV + Position b aus dem LV alle mit dem richtigen Aufmaß mal genommen. Am Ende Strich drunter und an dieser Stelle die vereinbarten Prozente aus den vertraglichen nebenabsprachen dazurechnen. Es wurde 2% Nachlass gewährt. Die tauchen in der Rechnung nirgends auf.
Mir geht es hier nicht um zu teuer, zu viel oder so. Mir geht es nur um die Art wie man rechnet. Aus der vorliegenden Rechnung kann man nicht erkennen wie jetzt die aus gemachten Prozente zum Tragen kommen, weil jede Position im LV einen neuen Preis erhalten hat, mal mehr mal weniger als 24 %.
Aber allen vielen Dank erst einmal.
 
seat88

seat88

Also 3.000 mehr. Da ihr eine Eigentümergemeinschaft seid, teilen sich die 3.000 ja noch durch viele. Also eher ein Witz und nicht der Rede wert wie ich finde...
Natürlich kann man noch wochenlang diskutieren wer wie gerechnet hat, und übers verklagen nachdenken...
Oder man zahlt einfach, und fertig.
 
H

Hexe3000

Also 3.000 mehr. Da ihr eine Eigentümergemeinschaft seid, teilen sich die 3.000 ja noch durch viele. Also eher ein Witz und nicht der Rede wert wie ich finde...
Natürlich kann man noch wochenlang diskutieren wer wie gerechnet hat, und übers verklagen nachdenken...
Oder man zahlt einfach, und fertig.
Danke, dass sie so großzügig mit unserem Geld umgehen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.10.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3157 Themen mit insgesamt 42849 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kostenanschlag und Schlussrechnung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauvorplanung ohne Unterschrift / Vertrag rechtsgültig? 12
2Architekt, Vertrag nach HOAI 2013 - verweigert Leistungserbringung - Seite 436
3Architekten Rechnung - Höhe ok? 13
4Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen 60
5Vertrag mit GU “vorzeitig” abschließen 22
6"Aufmaß bestellen" und Küche planen Tipps - Seite 315
7Bau-Vertrag unter Vorbehalt abschließen? 10
8Fühlen uns zu Vertrag gedrängt, normal? 17
9Wer fiel auch auf Vertrag mit Vorbehaltsklausel rein? -Suche 13
10Vertrag unklar: Humus Erdkollektoren 10
11Baufinanzierung mit befristetem Vertrag - Seite 213
12Bauen ohne Vertrag - Bedenken? 39
13Baufinanzierung und Vertrag mit dem Bauträger 24
14Frage zur vorzeitigen Rückzahlung und Klausel im Vertrag - Seite 241
15Riester-Vertrag plündern - für weniger Kreditbedarf? 16
16Tiefbauarbeiten ohne Vertrag - Normal, Erfahrungen? 10
17Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
18Fertigstellungstermin bei GÜ-Vertrag - Formulierungshilfe 62
19Vertrag Grundstückskauf - Bauverpflichtung innerhalb 2,5 Jahre 18
20Widerruf von einem Vertrag mit einer Sanitärfirma - Seite 224

Oben