Kostenanschlag und Schlussrechnung

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Tassimat

Tassimat

Kürze die Rechnung doch bei jeder Position auf die Max. 24% Aufschlag, wo es überschritten wurde. Teile dem Unternehmen die neuen Zahlen mit und schaue was passiert.
(Das muss natürlich derjenige machen, der verantwortlich ist, nicht du als Prüfer.)
 
H

Hexe3000

Kürze die Rechnung doch bei jeder Position auf die Max. 24% Aufschlag, wo es überschritten wurde. Teile dem Unternehmen die neuen Zahlen mit und schaue was passiert.
(Das muss natürlich derjenige machen, der verantwortlich ist, nicht du als Prüfer.)
Ich habe korrekterweise bei den Positionen, die unter den 24 % sind aufgestockt und bei denen über 24 gekürzt. Bei meiner Rechnung kommt trotzdem weniger raus. Die Rechnung der Firma ist inhaltlich völlig korrekt. Positionen stimmen, was gemacht wurde ist verrechnet, qm, m und Stückzahl stimmen. Was nicht gemacht wurde, taucht auch nicht auf.
Nur rechnerisch kommt man - egal wie man rechnet - nicht auf die Summe. Aber egal, ich sehe, daß ist eine komplexe Materie.
 
Dr Hix

Dr Hix

Würde das ebenso rechnen wie du. Einheitspreise aus Mai 2018 * 1,24 und das mit den tatsächlich ausgeführten Massen multiplizieren. Die Produkte aller Einzelpositionen aufaddieren, die 2% Rabatt abziehen und abschließend 19% Mehrwerststeuer draufschlagen = Zahlbetrag.

Wenn die Firma damit ein Problem hat, wird sie sich schon melden.

Edit: Und ruhig auch mal stichprobenartig die Massen kontrollieren
 
G

guckuck2

Stimme @Dr Hix zu, nur der Faktor 1,24 ist nicht korrekt. Es sind 1,2495 (1,19*1,05).
Wir haben selbst in Einzelgewerken gebaut. Es war ganz normales Prozedere, dass die Rechnung eines Gewerks zuerst vom Architekten insb. die Massen und danach ggf. noch mal von mir geändert wurde. Dies gibt man zur Kenntnis zurück und überweist. Kein Drama. Wenn ein Gewerk damit Probleme hat, müssen sie die Massen nachweisen, was dann auch mal vorkam.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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