Kniestock lt. Bebauungsplan verboten

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S

Smoothy

Hallo Zusammen,

wir interessieren uns derzeit für ein Grundstück (ca. 600m²). Laut Bebauungsplan sind unter "unzulässige Anlagen" Kniestöcke und Dachgauben aufgeführt.

Die Bebauung mit Max. 2. Vollgeschossen ist erlaubt, alle Dachformen sind zulässig - Dachneigung 0-36 Grad.

Eigentlich wollten wir ein Einfamilienhaus mit Erdgeschoss und Obergeschoss (Kniestock ca. 1,40 - 1,60 m) und Satteldach bauen. Da dies dort ja verboten zu sein scheint, frage ich mich, ob man dies irgendwie trotzdem hinbekommt? Ab wann gilt in Bayern eine Wandhöhe nicht mehr als Kniestock? Ein Haus mit 2 Vollgeschossen hat mit Sicherheit seine Vorteile, gefällt uns aber von der klobigen Optik nicht so gut.

Über ein paar Tipps oder Einschätzungen wären wir sehr dankbar!

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Smoothy

Ja. Man baut etwas größer und erreicht innen die Wirkung eines Kniestocks durch entsprechende Abseiten.
Das war auch unsere Überlegung. Dann wäre es quasi von außen ein Haus mit einem Vollgeschoss + Dachgeschoss, von innen müsste man dann im OG Drempelwände einziehen um eine gewisse Kniestockhöhe (und somit auch Stellfläche für Betten etc.) zu erhalten, richtig?

Wenn die Dachkonstruktion nicht mehr auf auf der Geschossdecke, sondern auf einer Mauer von konstruktiv nicht notwendiger Höhe ruht.
Was bedeutet das auf Hochdeutsch? Ich hatte gehofft, dass wenn man vllt. ab einer gewissen Höhe eine Geschoss baut, es nicht mehr als Kniestock, sonder Vollgeschoss zählt.
 
E

Escroda

Richtig!
Was bedeutet das auf Hochdeutsch?
Vielleicht ist Wikipedia auf Hochdeutsch? Wobei ich der Meinung bin, dass hier Rohdecke eigentlich Rohfussboden heißen müsste:
Als Kniestock (oder auch Drempel beziehungsweise Trempel) bezeichnet man die an der Traufseite eines Hauses über die Rohdecke des Dachgeschosses hinaus gemauerte Außenwand, auf der die Dachkonstruktion aufliegt.
Ich hatte gehofft, dass wenn man vllt. ab einer gewissen Höhe eine Geschoss baut, es nicht mehr als Kniestock, sonder Vollgeschoss zählt.
Sorry, da verstehe ich jetzt nicht, was Du meinst. Sobald Du oberhalb der Decke des Erdgeschosses die Außenwände hochmauerst, auf denen dann die Schrägdachkonstruktion ruht, erzeugst Du einen Kniestock. Erst wenn dein 1. Obergeschoss so hoch ist, dass es eine flache Decke erhält, hast Du keinen Kniestock mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 10.06.2025
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