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ᐅ Klimaschutzgesetz Schleswig Holstein


Erstellt am: 12.02.12 18:42

sebikiel 12.02.12 18:42
Moin

Momentan stehe ich vor einem Problem. Ab dem 1.7.22 gilt das neue Klimaschutzgesetz in Schleswig Holstein.
Mein Haus wurde ende der 60er gebaut und bislang nur auf dem Dach gedämmt. Im moment habe ich eine gut 20 Jahre alte Ölheizung, die bestimmt noch 5 oder 10 Jahre laufen würde. Danach hätte ich auf Gas umgestellt. Aber dieses neue Gesetz ändert alles. Da ich nach dem 1.7 nicht ohne weiteres eine Gasheizung genehmigt bekomme. Es ist auch schwer Informationen oder Möglichkeiten zu finden, im Gesetz steht das 15% der Wärmenergie aus regenerativen Energien stammen muß. Und keine der Möglichkeiten scheint bei meiner Situation zu funktionieren. Hier mal eine Auflistung der Möglichkeiten und meinen Problemen damit.

Gasheizung mit einem Versorgervertrag mit Biomethananteil. / nicht möglich, da meine Warmwasserversorgung über einen Durchlauferhitzer funktioniert. Die Warmwasserversorgung muß in dem Fall auch zu 15% aus EE sein

Photothermie / Mein Dach ist schon voll mit einer Photovoltaikanlage

Wärmepumpe / dazu ist meine Dämmung zu schlecht (wobei ich im Schlafzimmer eine Klimaanlage hab, die auch heizen kann)

Zusätzlicher Pelletofen / Ich habe einen großen Pelletofen im Wohnzimmer aber es müssen damit 30% der Gesamtwohnfläche beheizt werden. Das würde heißen, das ich im Wohn und Schlafzimmer die Türen rausnehmen müsste.


Die Warmwasserversorgung mit Durchlauferhitzer ist bei mir schon die sinnvollste Lösung, da ich alleine wohne und viel im Außendienst bin. Somit ist der Warmwasserverbrauch sehr gering und wird auch von der Photovoltaikanlage erzeugt.


Wüsste vielleicht jemand noch eine Lösung wie man die 15% Forderung erfüllen kann?

Ich würde ungern jetzt in einer Hauruck Aktion die Heizung tauschen lassen. Wobei ich nichtmal weiß wie schnell der Gasanschluss ins Haus gelegt werden kann.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Gruß

Sebastian

Benutzer200 12.02.12 20:05
sebikiel schrieb:

Wüsste vielleicht jemand noch eine Lösung wie man die 15% Forderung erfüllen kann?
Da Du Deine jetzige Öl-Heizung gar nicht tauschen möchtest - schreibst, dass Du sie nach 5-10 Jahren ersetzen würdest - hast Du noch 5-10 Jahre Zeit, Dir Gedanken zu machen.

Eine konkrete Möglichkeit ist eine Gasheizung mit einem Gasliefervertrag mit Biogas.

Ansonsten gilt noch: Sofern die Umsetzung aus technischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht oder eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz vorliegt, kann die Nutzungspflicht entfallen.

Also lieber Sebastian, ganz tief durchatmen und entspannen. Alles nicht so wild.

sebikiel 12.02.12 20:38
Danke für deine Antwort. Das Problem ist, wenn ich in 5 Jahren eine Gasheizung mit Biogasvertrag einbauen lasse, bin ich verpflichted auch Warmwasser über die Heizung erzeugen zu lassen. Das würde die Kosten deutlich erhöhen, zu dem wohl teureren Biogas.
Die Frage was unverhältnesmäßig ist, ist auch sehr dehnbar.

WilderSueden 12.02.12 20:38
sebikiel schrieb:

Photothermie / Mein Dach ist schon voll mit einer Photovoltaikanlage
Hier sehe ich den besten Anknüpfungspunkt. Du musst ja nicht zwangsläufig aufs Dach montieren, an der Fassade ist oft auch Platz. Oder aufgeständert auf dem Flachdach der Garage. Ich habe auch schon welche gesehen die das an einer Stützmauer verbaut haben. Mit etwas Kreativität findet sich bestimmt ein Platz für Solarthermie

sebikiel 12.02.12 21:40
Danke für die Antwort. Solarthermie wäre nur sehr schwer umzusetzen. Es ist ein Walmdach Bungalow in Rechteckform. Die Südseite ist voll mit Photovoltaik Modulen, die Nordseite ist verschattet. Die Ost und Westseiten sind zu klein. Die Garage ist auf Kellerhöhe und bekommt kaum Licht. Ein Wandmontage ist aufgrund der großen Fenster auch nicht möglich. Da bliebe nur die Möglichkeit was im Garten aufzustellen, aber ob das noch wirtschaftlich wäre?

guckuck2 13.02.13 07:50
Die Pelletheizung wäre eine Möglichkeit
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