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ᐅ KfW-Stopp! Energieberater möchte sein Geld!


Erstellt am: 22.04.22 21:40

I
In der Ruine
29.04.22 10:09
Pinkiponk schrieb:

Frage von einer Nicht-Kauffrau: Beim Finanzamt oder bei der Bauherrin? Was ist für den Energieberater vorteilhafter?
Was meinst Du? Entgangenen Gewinn macht der AN dem AG gegenüber geltend. Als der Energieberater gegenüber dem genervten Häuslebauer.
Wobei ich nicht genau weiß ob hier im "Privatsektor" VOB gilt.
B
Benutzer200
29.04.22 10:11
In der Ruine schrieb:

Grundsätzlich könnte er laut VOB, erbrachte Leistung abrechnen und für stornierte Leistungen entgangene Gewinn geltend machen.
Welcher Handwerker rechnet gegenüber Privatpersonen nach VOB ab? Das ist total unüblich. Mit Verbrauchern soll man kein VOB vereinbaren.
J
Joedreck
29.04.22 10:12
melipi78 schrieb:

Solche Kommentare könnt ihr euch sparen, denn man sieht hier, dass ihr es gar nicht verstanden habt, was mich bedrückt und beleidigen kannst du mich gar nicht, das gebe ich dir genauso zurück! Vor allem kam der Vorschlag mit der Reduzierung von der Rechnung von ihm und nicht von mir. Ausserdem wird in einem Job auch verlangt, dass man volle Leistung erbringt und wenn nicht, muss man mit Konsequenzen rechnen!!!!
Naja wenn du nur Zuspruch haben möchtest, dann bist du in einem öffentlichen Forum wohl falsch aufgehoben. Ich habe meine persönliche Meinung zu deinem Verhalten geäußert. Eine Beleidigung war nicht inkludiert.
Abgesehen davon, dass er seine Leistung erbracht hat und du ihm die entsprechende Vergütung schuldig bist, zeigt mir dein weiteres Auftreten hier dann doch, dass du nicht gewillt bist, verbal gemäßigt aufzutreten. Das macht solche Verhandlungen dann ungleich schwerer.
I
In der Ruine
29.04.22 10:16
Benutzer200 schrieb:

Welcher Handwerker rechnet gegenüber Privatpersonen nach VOB ab? Das ist total unüblich. Mit Verbrauchern soll man kein VOB vereinbaren.
Ich schrieb ja dann, dass ich es nicht genau weiß. Wir machen nur B2B.
Y
Ysop***
29.04.22 14:09
Es dreht sich hier doch im Kreis. Kein Mensch kann anhand deiner Angaben dir bestätigen, im Recht zu sein. Und du siehst, dass es hier offensichtlich auch keine Gleichgesinnten gibt. Den Rest musst du direkt mit dem Energieberater klären.
F
Fuchsbau35
29.04.22 15:54
melipi78 schrieb:

2. Hat er angeboten, dass wir erst einmal 1000,- überweisen und wenn seine bisherige Leistung auf Grund des KfW-Stopps nicht mehr verwertbar ist, würde er die Rechnung (1000,-) reduzieren!

Sorry, mir ist immer noch nicht klar, welche Summe hier reduziert werden soll. Die Gesamtsumme, also 4600 € oder die Anzahlung von 1000 €? Anzahlung ist nicht gleich Rechnung?
Deshalb Frage ich nochmal: hast du den Energieberater konkret darauf angesprochen???
Es wurde nun mehrfach auch nach der Abschlussrechnung gefragt. Diese sollte die Kosten ja detailliert aufschlüsseln, incl. Rabatt. Diesbezüglich kam von dir noch keine konkrete Antwort!
energieberatervobanzahlung