W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ KfW-Stopp! Energieberater möchte sein Geld!


Erstellt am: 22.04.2022 21:40

Neubau2022 29.04.2022 08:58
melipi78 schrieb:

Ja, ist lächerlich. Man wird hiermit veräppelt! Du bekommst ein Kredit (150000,-) und würdest 18750,- als Tilgungszuschuss bekommen mit einem Zinssatz von > 2 %. Wenn ich jetzt ein Teil hier finanziere und den Rest bei der Bank, wo ich 1 % Zinssatz noch erhalten habe, meinst du dass das was bringt?

Eigentlich kann man schon an dem Satz erkennen, das du Dich nicht genug mit einigen Materien auseinander gesetzt hast. Das 150.000 € - 18.750 € bei 2% Zinssatz besser ist als 150.000 € bei 1% Zinssatz sollte man schon errechnen können. Ganz kleines Beispiel ohne Bauherr X eine Abzahlung leistet:

150.000 € - 18.750 € = 131.250 €
10 Jahre Zinssatz von 2% = 159.993,02 €

150.000 €
10 Jahre Zinssatz von 1% = 165.693,32 €

Nach 10 Jahren hast Du immer noch einen Unterschied von 6.000 €. Je schneller Du den Kredit kFW Kredit zurückzahlst desto höher ist der Unterschied.

melipi78 29.04.2022 09:25
Neubau2022 schrieb:

Eigentlich kann man schon an dem Satz erkennen, das du Dich nicht genug mit einigen Materien auseinander gesetzt hast. Das 150.000 € - 18.750 € bei 2% Zinssatz besser ist als 150.000 € bei 1% Zinssatz sollte man schon errechnen können. Ganz kleines Beispiel ohne Bauherr X eine Abzahlung leistet:

150.000 € - 18.750 € = 131.250 €
10 Jahre Zinssatz von 2% = 159.993,02 €

150.000 €
10 Jahre Zinssatz von 1% = 165.693,32 €

Nach 10 Jahren hast Du immer noch einen Unterschied von 6.000 €. Je schneller Du den Kredit kFW Kredit zurückzahlst desto höher ist der Unterschied.

Glaube mir, ich kenne mich schon aus und kann auch rechnen, genauso weiß ich auch, dass man weniger an Zinsen zahlt, wenn man auch schneller zurückzahlt. Bin aber trotz alledem bei meiner Bank viel besser dran.

melipi78 29.04.2022 09:30
kbt09 schrieb:

... denke mal drüber nach.

1. Wir haben keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen über 5800,-, sondern er hätte für seine komplette Leistung 4600,- verlangt.
2. Hat er angeboten, dass wir erst einmal 1000,- überweisen und wenn seine bisherige Leistung auf Grund des KfW-Stopps nicht mehr verwertbar ist, würde er die Rechnung (1000,-) reduzieren!

Neubau2022 29.04.2022 09:35
melipi78 schrieb:

Glaube mir, ich kenne mich schon aus und kann auch rechnen, genauso weiß ich auch, dass man weniger an Zinsen zahlt, wenn man auch schneller zurückzahlt. Bin aber trotz alledem bei meiner Bank viel besser dran.

Das kann sein. Aber dann liegt es nicht an der Summe, sondern an der Flexibilität und an anderen Faktoren...

In der Ruine 29.04.2022 09:43
melipi78 schrieb:

1. Wir haben keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen über 5800,-, sondern er hätte für seine komplette Leistung 4600,- verlangt.
Du schriebst: "(Vorbereitung für die Beantragung) 1200,-, für die gesamte Baubegleitung hätte er 4600,- verlangt."
Baubegleitung und Vorarbeiten sind für mich zwei Paar Schuhe und daher dachte ich insgesamt 5.800€
melipi78 schrieb:

2. Hat er angeboten, dass wir erst einmal 1000,- überweisen und wenn seine bisherige Leistung auf Grund des KfW-Stopps nicht mehr verwertbar ist, würde er die Rechnung (1000,-) reduzieren!
Auf oder um 1.000€ reduzieren ist die entscheidende Frage.
Hast Du denn nun eine Schlussrechnung bekommen? Wie hoch ist die?
Grundsätzlich könnte er laut VOB, erbrachte Leistung abrechnen und für stornierte Leistungen entgangene Gewinn geltend machen.

Pinkiponk 29.04.2022 09:48
In der Ruine schrieb:

... und für stornierte Leistungen entgangene Gewinn geltend machen.
Frage von einer Nicht-Kauffrau: Beim Finanzamt oder bei der Bauherrin? Was ist für den Energieberater vorteilhafter?
zinssatzkreditbaubegleitung