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ᐅ KfW 55 - Lüftungsanlage ja/nein? - Erfahrungen


Erstellt am: 19.05.20 13:29

parcus30.11.20 14:13
Ohne Lüftungsanlage ist schon nach Gebäudeenergiegesetz (Energieeinsparverordnung) bei erhöhtem Ernergieeinsparstandard nicht zulässig.
Das gilt auch für die KfW, diese legt die Energieeinsparverordnung bzw. später das Gebäudeenergiegesetz zugrunde.
Erst einmal brauchst du den Platz der mit Kosten (Brandschutz außen vor) verbunden ist, dann müssen die Leitungen gewartet werden.
Der Energieaufwand kann schon wegen der Anlagenverluste bis zu 15x höher liegen.
Die Effizienz der Wärmetauscher ist bei allen guten Geräten mittlerweile weit über den Standardwerten.

Nachteil der dezentralen Geräte ist, dass diese in der Fassade zu sehen sind.
Bookstar30.11.20 14:42
parcus schrieb:

Ohne Lüftungsanlage ist schon nach Gebäudeenergiegesetz (Energieeinsparverordnung) bei erhöhtem Ernergieeinsparstandard nicht zulässig.
Das gilt auch für die KfW, diese legt die Energieeinsparverordnung bzw. später das Gebäudeenergiegesetz zugrunde.
Erst einmal brauchst du den Platz der mit Kosten (Brandschutz außen vor) verbunden ist, dann müssen die Leitungen gewartet werden.
Der Energieaufwand kann schon wegen der Anlagenverluste bis zu 15x höher liegen.
Die Effizienz der Wärmetauscher ist bei allen guten Geräten mittlerweile weit über den Standardwerten.

Nachteil der dezentralen Geräte ist, dass diese in der Fassade zu sehen sind.
Sorry das stimmt einfach nicht. Welche Anlagenverluste? Die Leitungen sind generell Wartungsfrei bzw. können alle 10 Jahre auch bei einigen Systemen selbst gereinigt werden (sofern man das möchte). Dezentrale Anlagen sind Schrott und werden oft noch in Mehrfamilienhaus von Bauträger verbaut. Günstig und keine zentrale Verwaltung der Filter nötig.
Dogma30.11.20 14:57
parcus schrieb:

Erst einmal brauchst du den Platz der mit Kosten (Brandschutz außen vor) verbunden ist, dann müssen die Leitungen gewartet werden.
Der Energieaufwand kann schon wegen der Anlagenverluste bis zu 15x höher liegen.

Du weißt aber schon das wir von Einfamilienhaus reden oder? Brandschutztechnisch ist das gesamte Einfamilienhaus aus ein Bereich zu sehen (Ausnahme könnte eine Gemauerte Garage direkt am Haus sein, das weiß ich jetzt nicht zu 100%).

Die Leitungen müssen auch nicht gewartet werden in der VDI 6022 wird es empfohlen, so wie in jeder anderen DIN denn es ist ja kein Gesetz.

Wenn die Leitungen z.B. im Kaltdach liegen und nicht ausreichend gedämmt sind kann es zu erhöhten Verlusten führen, bei richtig ausgeführter Dämmung ist es allerding absolut vernachlässigbar
parcus30.11.20 15:38
"Ausnahme könnte eine gemauerte Garage direkt am Haus sein"

Sowas wird heute kaum noch jemand machen, alleine wegen dem Gleichwertigkeitsnachweis von den Wärmebrücken.
Ein Einzelnachweis wird viel zu teuer, da selbst bei einem Einfamilienhaus schnell 50 Details zusammen kommen und das bei min. 150,-€/pro Detail.
haydee30.11.20 15:57
Natürlich geht gemauerte Garage an Haus. Selbst bei einem Passivhaus. Welche Wärmebrücke?
Hauswand zur Garage ist genauso gedämmt wie die restlichen freistehenden Wänden.

Zentrale Lüftungsanlage ist nicht ganz geräuschlos. Ich höre unsere Nachts, wenn alles ruhig ist. Luftaustausch nach unten regeln und es sollte auch für deine Verlobte erträglich sein.
Bei uns ist jeder Luftauslass extra verrohrt, keine Geräusübertragung
Dezentrale Lüftungsanlage würde ich nicht nehmen bei Geräuschempfindlichkeit. Hier gibt es immer wieder Threads zu dem Thema Hellhörigkeit in Verbindung mit dezentraler Anlage.
Zugluft spüre ich keinen. Da muß ich mich auf den Luftauslass stellen - ohne Schuhe.

Ob notwendig oder nicht, ich empfinde die Kontrollierte-Wohnraumlüftung als angenehm. Lüften wenn man mag, nicht wenn man muß
Bookstar30.11.20 17:13
Ok er findet es wohl lustig uns zum Narren zu halten, nach seinem letzten Beitrag alles klar. Bin hier raus 🙂
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