ᐅ KfW 300 Ersterwerb Immobilie - bestehende Immobilie verkaufen?
Erstellt am: 21.05.24 21:49
S
solea666Hallo zusammen,
über die Suche habe ich zwar schon ein wenig dazu gefunden, aber so ganz klar ist es mir noch nicht:
Ein Bauträger baut hier in der Gegend KfW 40 Doppelhaushälften. Bisher hatte ich mich mit solchen Immobilien und der KfW Förderung noch nicht beschäftigt , sonst wäre uns folgender "Fehler" nicht passiert. Meine Frau hat in Folge eines vorgezogenen Erbens eine 2 Zimmer Wohnung (Marktwerte ca. 150.000) überschrieben bekommen. Daher fallen wir aus der Förderung also raus. Wäre es nun möglich, diese Überschreibung einfach rückgängig zu machen, oder diese Immobilie zu verkaufen (hatten wir sowieso vor, da wir nicht dort leben).
Ist das so von der KfW "gewünscht"?
Vielen Dank für eure Hilfe.
über die Suche habe ich zwar schon ein wenig dazu gefunden, aber so ganz klar ist es mir noch nicht:
Ein Bauträger baut hier in der Gegend KfW 40 Doppelhaushälften. Bisher hatte ich mich mit solchen Immobilien und der KfW Förderung noch nicht beschäftigt , sonst wäre uns folgender "Fehler" nicht passiert. Meine Frau hat in Folge eines vorgezogenen Erbens eine 2 Zimmer Wohnung (Marktwerte ca. 150.000) überschrieben bekommen. Daher fallen wir aus der Förderung also raus. Wäre es nun möglich, diese Überschreibung einfach rückgängig zu machen, oder diese Immobilie zu verkaufen (hatten wir sowieso vor, da wir nicht dort leben).
Ist das so von der KfW "gewünscht"?
Vielen Dank für eure Hilfe.
N
nordanney21.05.24 22:34Die Regeln sind einfach: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf niemand von euch Eigentum besitzen.
nordanney schrieb:
Die Regeln sind einfach: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf niemand von euch Eigentum besitzen.Alles klar, danke
Denn Sinn einer solchen Regelung hinterfragt man besser nicht, aber wenn man sie dann ja (mit Aufwand und Kosten) umgehen kann, ist ja auch wieder Recht.
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