ᐅ Kein genauer Plan für die Größe des Baufeldes?
Erstellt am: 08.12.2014 11:24
Vega82 08.12.2014 11:24
Wir wollen in einem Bebauungsplan Gebiet bauen.
Für das Haus ist ein Baufeld vorgeschrieben, dies ergibt sich laut Aussage des Bauamts nur aus dem Rechtsplan und der Flurkarte.
Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, da im Rechtsplan nur grob und ohne genaue Maßangaben ein Baufeld über unseres und das Nachbargrundstück eingezeichnet ist.
Die einzige Maßangabe ist die Tiefe von 12 Metern und die Baulinie 3 Meter zur Straße.
Es ist keine Grundstücksgrenze zu den Nachbargrundstücken eingezeichnet und daher nicht ersichtlich, wo genau wir das Haus platzieren können, ohne aus dem Baufeld zu rutschen.
Ist sowas wirklich normal? Gibt es dafür keine konkrete Karte??
Aussage vom Bauamt ist "Der Architekt könnte das dann schon ungefähr in den Maßstab setzen."
Für das Haus ist ein Baufeld vorgeschrieben, dies ergibt sich laut Aussage des Bauamts nur aus dem Rechtsplan und der Flurkarte.
Ich kann mir das nicht so recht vorstellen, da im Rechtsplan nur grob und ohne genaue Maßangaben ein Baufeld über unseres und das Nachbargrundstück eingezeichnet ist.
Die einzige Maßangabe ist die Tiefe von 12 Metern und die Baulinie 3 Meter zur Straße.
Es ist keine Grundstücksgrenze zu den Nachbargrundstücken eingezeichnet und daher nicht ersichtlich, wo genau wir das Haus platzieren können, ohne aus dem Baufeld zu rutschen.
Ist sowas wirklich normal? Gibt es dafür keine konkrete Karte??
Aussage vom Bauamt ist "Der Architekt könnte das dann schon ungefähr in den Maßstab setzen."
Bauexperte 08.12.2014 11:44
Hallo,
Du weißt, wie viel Quadratmeter Land Du kaufen kannst? Nimm die gesamte Breite der beiden Grundstücke (vmtl. rot eingezeichnet) und teile diese durch 2; das Ergebnis sollte in etwa der Dir genannten Grundstücksgröße entsprechen. Wenn nicht, die Trennlinie so lange verschieben, bis es hinkommt. Dann, sofern freistehende Bebauung vorgesehen ist, noch rechts und links jeweils 3.00 m für die Abstandsflächen berücksichtigen und Du hast Dein ca.-Baufenster. Bei Neubau einer Doppelhaushälfte natürlich nur einseitig 3,00 m berücksichtigen.
Als erste, grobe, Übersicht sollte dies zur Kaufentscheidung reichen. Ansonsten ab in die Sprechstunde zum Bauamt oder Deinen Architekten los schicken.
Grüße, Bauexperte
Vega82 schrieb:Das kann schon einmal so laufen ...
Die einzige Maßangabe ist die Tiefe von 12 Metern und die Baulinie 3 Meter zur Straße.
Es ist keine Grundstücksgrenze zu den Nachbargrundstücken eingezeichnet und daher nicht ersichtlich, wo genau wir das Haus platzieren können, ohne aus dem Baufeld zu rutschen.
Ist sowas wirklich normal? Gibt es dafür keine konkrete Karte??
Aussage vom Bauamt ist "Der Architekt könnte das dann schon ungefähr in den Maßstab setzen."
Du weißt, wie viel Quadratmeter Land Du kaufen kannst? Nimm die gesamte Breite der beiden Grundstücke (vmtl. rot eingezeichnet) und teile diese durch 2; das Ergebnis sollte in etwa der Dir genannten Grundstücksgröße entsprechen. Wenn nicht, die Trennlinie so lange verschieben, bis es hinkommt. Dann, sofern freistehende Bebauung vorgesehen ist, noch rechts und links jeweils 3.00 m für die Abstandsflächen berücksichtigen und Du hast Dein ca.-Baufenster. Bei Neubau einer Doppelhaushälfte natürlich nur einseitig 3,00 m berücksichtigen.
Als erste, grobe, Übersicht sollte dies zur Kaufentscheidung reichen. Ansonsten ab in die Sprechstunde zum Bauamt oder Deinen Architekten los schicken.
Grüße, Bauexperte
Vega82 08.12.2014 11:54
Der Kauf ist schon in vollem Gange und Notartermin steht kurz bevor.
Daher dachten wir ja auch, dass mit der endgültigen Vermessung auch nochmal ein konkreter Plan zum Baufeld gemacht wird. Dem scheint nun nicht so.
Wie genau ist das Bauamt denn dann bei der Genehmigung?
Unser Problem ist, dass wir eine Doppelgarage ans Haus bauen wollen und dazwischen einen kleinen Durchgang. Der sollte nun so breit sein, dass wir das Baufeld möglichst zur anderen Seite so weit ausreizen, wie es geht. Nur wird das eben ohne genaue Angaben eher schwierig.
Dann passt es vielleicht nach unserer Rechnung aber das Bauamt meint am Ende wir sind 30cm über dem Baufeld ?? So genau sind diese Pläne ja nicht.
Daher dachten wir ja auch, dass mit der endgültigen Vermessung auch nochmal ein konkreter Plan zum Baufeld gemacht wird. Dem scheint nun nicht so.
Wie genau ist das Bauamt denn dann bei der Genehmigung?
Unser Problem ist, dass wir eine Doppelgarage ans Haus bauen wollen und dazwischen einen kleinen Durchgang. Der sollte nun so breit sein, dass wir das Baufeld möglichst zur anderen Seite so weit ausreizen, wie es geht. Nur wird das eben ohne genaue Angaben eher schwierig.
Dann passt es vielleicht nach unserer Rechnung aber das Bauamt meint am Ende wir sind 30cm über dem Baufeld ?? So genau sind diese Pläne ja nicht.
Bauexperte 08.12.2014 11:57
Hallo,
Grüße, Bauexperte
Vega82 schrieb:Braucht es in Sachsen keinen Vorabzug Lageplan für den Bauantrag? Auf diesem, von Dir zu beauftragenden und zu bezahlenden Lageplan, erkennst Du Dein endgültiges und exakt vermessenes Baufenster.
Daher dachten wir ja auch, dass mit der endgültigen Vermessung auch nochmal ein konkreter Plan zum Baufeld gemacht wird. Dem scheint nun nicht so.
Grüße, Bauexperte
Vega82 08.12.2014 12:44
Das weiß ich nicht. Bisher haben wir nur einen Katasterplan erhalten. Dort ist kein Baufeld eingezeichnet, sondern nur die Grundstücksgrenzen.
Musketier 08.12.2014 14:43
War bei uns ähnlich.
Baufeld war 3m von der Straße und 12m??? in der Tiefe über die ganzen Grundstücke in der Reihe eingezeichnet. Der Abstand zum Nachbarn ergibt sich nicht aus dem Baufeld, sondern aus der 3m Abstandsgrenze. Uns war allerdings noch die geplante Grundstücksbreite von 17,55m bekannt.
Mit der Vermessung des Baugebietes wurden dann die Grenzsteine gesetzt.
Baufeld war 3m von der Straße und 12m??? in der Tiefe über die ganzen Grundstücke in der Reihe eingezeichnet. Der Abstand zum Nachbarn ergibt sich nicht aus dem Baufeld, sondern aus der 3m Abstandsgrenze. Uns war allerdings noch die geplante Grundstücksbreite von 17,55m bekannt.
Mit der Vermessung des Baugebietes wurden dann die Grenzsteine gesetzt.
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