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ᐅ Kaufvertrag für Grundstück - Baufenster - Bauvoranfrage


Erstellt am: 16.06.16 22:32

nistibee16.06.16 22:32
Oh man, der erste Ärger beim Großprojekt Hausbau. Wir wollen bauen und sind jetzt soweit, dass eigentlich Ende des Monats der Kaufvertrag für das Grundstück unterschrieben werden sollte und beim Architekten haben wir die Vorplanung fertig und nun eine Bauvoranfrage gestellt. Jedenfalls haben wir vor aller Planung beim Landkreis (der das Grundstück verkauft) angerufen, ob es einen bebauungsplan gibt. Es hieß, nein, wir könnten alles dort hin bauen, was so in dem Baugebiet schon steht. So, nun stehen da 1 1/2-geschossige Häuser, was die Mehrzahl ist. In der Straße, in der wir bauen wollen, stehen bisher nur Bungalows. Eine Straße weiter stehen Reihenhäuser mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachboden. So, da es hieß, alles ist möglich, haben wir jetzt 2 Vollgeschosse geplant, also ein Stadthaus. Nun wurde die Bauvoranfrage vom Landkreis genehmigt, von der Stadt hingegen abgelehnt. Die Dame vom Landkreis meinte, die Stadt sieht nur die Bungalows und meint, das Haus passt dort nicht hin. Der Landkreis sieht das ganze Baugebiet (welches ein paar Straßen umfasst) und sieht somit kein Problem. Sie haben jetzt wohl noch ein Schreiben an die Stadt verfasst, warum sie schon der Meinung sind, dass wir dort so bauen können, wie wir wollen. Das Problem, was ich jetzt vorrangig sehe, ist, dass ein alleinstehendes Einfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen dort so nicht existiert, nur eben die Reihenhäuser. Wir sind am überlegen, was wir tun, wenn die Stadt weiter ablehnt. Grundstück nicht kaufen, dafür irgendwo anders (es gibt aber nicht viel in der Umgebung), das Haus umplanen und Schrägen in Kauf nehmen (will ich eigentlich überhaupt nicht), es darauf ankommen lassen, dass die Stadt klagt und eine 2 1/2 jährige Wartezeit für ein Gerichtsverfahren in Kauf nehmen??? Und dann kriegt die Stadt nachher Recht. Und überhaupt, wir wollen jetzt bauen und nicht in ein paar Jahren. Alles gerade großer Mist. Wie schätzt ihr unsere Chancen ein?
Bauexperte16.06.16 23:19
nistibee schrieb:
Wie schätzt ihr unsere Chancen ein?
Deine Chance tendiert gegen Null ... aus meiner Sicht und deshalb just my 2 coins

Ich frage mich tatsächlich, wie ihr ein 2-geschossiges Haus in Auftrag gegen konntet, wenn ganz klar §34 einzuhalten ist ...?

Grüße, Bauexperte
nistibee16.06.16 23:45
Paragraph 34?
nistibee16.06.16 23:49
Versteh ich nicht. Handelt es sich bei dem Baugebiet nur um diese einzelne Straße? Es gibt doch höhere Häuser, überhaupt ist es ziemlich bunt gemischt. Also so wirklich kann ich es nicht nachvollziehen.
Climbee17.06.16 08:52
hm, §34 ist sehr schwammig gefasst, wenn der Landkreis das mit der Stadt schon mal aushandelt, würde ich das abwarten.
Zum Einfügungsgebot steht bei Wiki:
"Je vielfältiger jedoch die Bauformen und Nutzungen sind, desto schwerer fällt die Bestimmung eines Rahmens. In der Regel kann sich ein Neubau nicht auf sogenannte Ausreißer beziehen, beispielsweise auf einzelne über den Schnitt herausragende Bauhöhen oder einzelne, herausfallende Nutzungen. Bei Bauhöhen ist nicht die Geschossigkeit, sondern die absolute Gebäudehöhe (Trauf- und Firsthöhe) maßgebend. Bei den bebaubaren Flächen richtet sich das Maß nicht nach den in der Umgebung vorhandenen Grundflächenzahlen, sondern nach den tatsächlichen Gebäudeflächen, unabhängig von der Grundstücksgröße.(...) Je nach Bebauung in der Umgebung können aber geringere oder auch höhere Werte als Obergrenzen zum Tragen kommen."

Allerdings, hab ich hier auch gelernt: Fristen einhalten! Also auf jeden Fall mal der Ablehnung widersprechen.

Und ansonsten evtl. verhandeln. Ihr geht ein bisserl von euren Vorstellungen weg und hofft, daß die Stadt euch entgegenkommt. Statt einem Vollgeschoss evtl. auf einen hohen Kniestock wechseln? 2m Kniestock ist auch schon recht hoch und man hat kaum Schrägen.
Und die Zuständigen bei der Stadt sehen euren Willen zur Einigung. Ist eure Firsthöhe höher als die der anderen Häuser? Offensichtlich ist das ausschlaggebend. Ggf. kann man eine flachere Dachform wählen etc.
Bauexperte17.06.16 10:41
nistibee schrieb:
Paragraph 34?
§ 34 bedeutet vereinfacht erklärt, daß Du Dich mit Deinem BV an die direkte Nachbarschaft anpassen mußt. Auf der Straße, welche demnächst Dein Traumhaus zieren soll, stehen nun mal _nur_ Bungalows. In dieses Straßenbild passt - aus meiner Sicht - keine Stadtvilla.

Das hätte Dein Planer wissen müssen, insofern verstehe ich nicht, weshalb er Dir nicht davon abgeraten, sondern munter geplant hat.

Grüße, Bauexperte
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