Kaufberatung: Grundstücksteilung, Wegerecht & weitere Planung

4,20 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 10.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Kaufberatung: Grundstücksteilung, Wegerecht & weitere Planung
>> Zum 1. Beitrag <<

Y

ypg

Da Verkäuferseits schon länger geplant wurde und in 2016 als auch jetzt mit dem Bauamt Rücksprache gehalten wurde, gehe ich davon aus, dass eine Erschließung von Westen nicht möglich sein wird.
Die von ihm vorgeschlagene "Doppelhaus-Bebauung" würde tatsächlich direkt an das bestehende Haus angrenzen.
Da ist einiges im Argen. Von Dir nur vermutet, der Eigentümer wird seine Idee selbst nicht madig reden.
Dass eine Doppelhaubebauung möglich ist, sehe ich hier nicht. Ich sehe eine offene Bebauung. Auch das Baufenster mag nicht ausreichen bzw ist da viel Gartenland im Süden.
Der Bach mag so ein Verbandsgraben sein, haben meine Eltern auch. Vorteil oder Nachteil kenne ich nicht.
Die Anfahrt über Sein Grundstück ist schon etwas bescheiden. Allerdings könnte man von Westen die Erschliessung machen? Die muss ja nicht immer der Auffahrt folgen!
 
M

-Malte-

Das wird nicht genehmigungsfähig sein.
Soweit auf dem Bild ersichtlich ist auch bei den Nachbarn noch keine Hinterbebauung vorhanden.
Die Erschließung ist unsinnig und teuer, 50k extra darfst du da sicherlich rechnen.
Münsterland ist doch auch (bis auf Münster selber) nicht gerade ein Hochpreisgebiebt, da muss sich doch was anderes finden lassen.
Nachbarn haben noch keine Hinterbebauung, drei Häuser weiter wurde vor wenigen Jahren ein Bestandshaus abgerissen und in großes Mehrfamilienhaus gebaut. Laut seiner Aussage hat das ein Bauträger gemacht und für die Genehmigung ein Jahr mit der Stadt diskutiert.

Klar findet sich im Münsterland schon etwas, wir sind aktuell allerdings noch auf ein paar Wunschstädte eingeschränkt. Kompromissbereiter wird man vermutlich mit der Zeit

Da ist einiges im Argen. Von Dir nur vermutet, der Eigentümer wird seine Idee selbst nicht madig reden.
Dass eine Doppelhaubebauung möglich ist, sehe ich hier nicht. Ich sehe eine offene Bebauung. Auch das Baufenster mag nicht ausreichen bzw ist da viel Gartenland im Süden.
Der Bach mag so ein Verbandsgraben sein, haben meine Eltern auch. Vorteil oder Nachteil kenne ich nicht.
Die Anfahrt über Sein Grundstück ist schon etwas bescheiden. Allerdings könnte man von Westen die Erschliessung machen? Die muss ja nicht immer der Auffahrt folgen!
Die Bebauung als "Doppelhaus" hat er offensichtlich im Kopf, da so das bestehende Baufenster "nur" um ~3-5 Meter nach Süden erweitert werden müsste. Im Jahr 2016 hat er das auch mal mit dem Bauamt besprochen und sich das dort auf 'nem Plan "abzeichnen" lassen - rechtlichen Wert wird das vermutlich nicht haben. Ob eine Erschließung der Leitungen von Westen möglich ist, kann ich nicht beantworten. Die Zufahrt scheint es offensichtlich nicht zu sein.

Ich denke wir werden ihm grundsätzliches Interesse bekunden und als Voraussetzung nennen, dass die Bebaubarkeit geklärt ist. Wenn das der Fall ist, kann ich darauf aufbauend mich ja bzgl. Erschließung kundig machen. Es müsste doch Standard sein, dass vor einem Grundstückskauf die Teilung inkl. Bebaubarkeit vom Verkäufer geklärt wird oder sehe ich als Laie das falsch?

Viele Grüße
Malte
 
A

Altai

Es müsste doch Standard sein, dass vor einem Grundstückskauf die Teilung inkl. Bebaubarkeit vom Verkäufer geklärt wird oder sehe ich als Laie das falsch?
Ich denke, das siehst du tatsächlich falsch. Er verkauft dir ein Stück Land (ok, zumindest die Teilung muss also möglich sein), was du dann damit machst... erst mal deine Sache. Ich vermute mal, in dem Vertragsentwurf wird das Wort "Baugrundstück" dann nicht auftauchen. Es ist aber schon krass, wenn auf ein 800m² Grundstück nicht mal ein Einfamilienhaus passt.
Insofern ist es genau richtig, Bebaubarkeit muss definitiv geklärt sein, bevor ihr was unterschreibt.
 
M

-Malte-

Hallo zusammen,

um das Thema auch hier abzuschließen: Wir hatten eigentlich einen Termin zur Klärung der offenen Fragen, zu dem ist es allerdings nicht mehr gekommen. Der Verkäufer ist abgesprungen und möchte nun doch nicht verkaufen. Er ist davon ausgegangen ohne Spekulationssteuer verkaufen zu können - dieser Zahn ist ihm allerdings durch seinen Steuerberater gezogen worden.

Für uns auf jeden Fall eine weitere Erfahrung auf der langen Suche Richtung Eigenheim.

Viele Grüße
Malte
 
Zuletzt aktualisiert 10.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3119 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Kaufberatung: Grundstücksteilung, Wegerecht & weitere Planung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grenzbebauung bei nicht rechtwinkligem Grundstück (NRW) 35
2Stark bewachsenes Grundstück - wie gehe ich am besten vor? 22
3Grundstück 1250m², Wohnfläche 200m², 4 Personen Haushalt 25
4Grundstück geeignet für Schmales Haus für 5 Personen? 43
5Grundriss Einfamilienhaus ca. 300qm, Grundstück 780qm 24
6Grundstück zuerst Kaufen dann Bauen - Erfahrungen / Tipps? 26
7Grundrissoptimierung Einfamilienhaus mit Keller auf kleinem Grundstück 178
8Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?! 31
9Grundriss Einfamilienhaus mit Flachdach auf 600m² Grundstück 19
10Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück - weniger Stützmauern? 21
11Grundstück vorbereiten für Bodenplatte bei leichter Hanglage 15
12Kosten für Schwedenhaus auf unerschlossenem 2. Reihe-Grundstück 21
13EFA mit ca. 120 m² auf ca. 450 m² Grundstück 20
14160qm Einfamilienhaus bauen, momentan Zeit druck wegen dem Grundstück 1100qm 13
15Grundstück mit Preis deutlich höher als Bodenrichtwert 23
16Möglichkeit auf Grundstück neben S-Bahn-Strecke zu bauen nutzen? 52
17Überlegungen Finanzierung Grundstück und Hausbau 10
18Finanzierung ohne Eigenkapital außer Grundstück - Bayern 13
19Finanzierungsplan Neubau auf vorhandenes Grundstück 34

Oben