Kampfmittelfreies Grundstück

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C

corner

Hallo,

ich wollte auf dem Grundstück, was wir uns eigentlich kaufen wollen, eine Bodenprobe durchführen lassen. Bei 2 von 3 Firmen wurde ich darauf hingewiesen, dass das Grundstück kampfmittelfrei sein muss. Dies habe ich da zum ersten Mal gehört. Das Grundstück liegt am Rand von Hamburg, daher macht die Sache ja schon Sinn. Daher habe ich mich an die Gefahrenerkennung gewannt. Dort sagte man mir, dass wenn es noch keine Beurteilung zu dem Grundstück gibt, eine neue Beurteilung angefertigt werden muss. Dafür müssen Luftaufnahmen verglichen werden bzw. erst einmal bei den Amerikanern/Briten eingekauft werden. Dies kann sich bis zu 20 Wochen hinziehen.

Ich bin erst einmal aus allen Wolken gefallen, da geplanter Baubeginn Ende August ist und bis dahin eben noch einiges an Vorarbeit zu Leisten ist. Die 20 Wochen machen mir da ja einen kompletten Strich durch die Rechnung.

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass jeder der im Raum Hamburg ein Haus baut, das Grundstück auf Kampfmittelfreiheit untersucht.

Hinzu kommt, dass der Bauherr die Kosten dafür trägt. Falls etwas gefunden wird zwar nur für die Suche und das Graben und nicht für die Entschärfung aber trotzdem kommen da ja noch einmal Kosten auf mich zu.

Kennt sich jemand mit dem Thema aus oder kann mir einen Rat geben, was ich tun kann?

Danke und viele Grüße

corner
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass jeder der im Raum Hamburg ein Haus baut, das Grundstück auf Kampfmittelfreiheit untersucht. Hinzu kommt, dass der Bauherr die Kosten dafür trägt. Falls etwas gefunden wird zwar nur für die Suche und das Graben und nicht für die Entschärfung aber trotzdem kommen da ja noch einmal Kosten auf mich zu.
Das ist bundesweit normale Vorgehensweise; mit dem Bauantrag wird ein Schreiben ans zuständige Bergbauamt versendet, in welchem um Auskunft zu möglichen Kampfmitteln oder Römerscherben etc. gebeten wird. Logischerweise – sofern Du Eigentümer des Grundstückes bist – hast Du auch die Kosten im Fall der Fälle zu tragen. Wenn Du in den Notarvertrag zum Grundstück schaust, solltest Du darin schon einen entsprechenden Passus zu Vorgehensweise bei möglicherweise zu entdeckenden Kampfmitteln etc. finden, der Verkäufer sich freischreiben.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 02.05.2024
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