Hallo zusammen,
vorab, ich war mir nicht sicher, in welchen Forenteil ich das packen könnte, es gibt für mein Verständnis keinen, der dazu dient, nicht nur Fragen zum Kauf, sondern auch Fragen zum VERkauf zu diskutieren.
Ausgangslage:
Wir werden unsere derzeitige EW verkaufen.
Der potenzielle Käufer ist gefunden.
Es gibt über die Küche hinaus einige hochwertige Einbauten, Lampen, etc., die der Käufer ebenfalls erwerben möchte.
Der Käufer bietet eine Summe X. Mit der Summe sind wir einverstanden und möchten das Ding eintüten.
Jetzt möchte der Käufer (nachvollziehbar) die Grunderwerbsteuer drücken und das bewegliche Inventar aus dem Kaufpreis der Immobilie rausnehmen und über einen zweiten separaten Kaufvertrag abwickeln.
Grundsätzlich ist das aus unserer Sicht nicht nötig, da im Kaufvertrag das Inventar mit Kosten aufgeführt werden kann und der Käufer entsprechend die Steuer nur auf den Gesamtpreis der Immobilie abzüglich Inventar leisten muss.
Wir vermuten, dass der Käufer zum einen befürchtet, die Aufnahme des beweglichen Inventars in den Kaufvertrag erhöht die für ihn anfallenden Notarkosten und zum anderen, dass das Finanzamt nachträglich den Preis für das Inventar mit für den Käufer negativem Ausgang hinterfragen könnte.
So weit alles nachvollziehbar.
Die Frage, die sich uns stellt:
Angenommen wir lassen uns darauf ein, einen Immobilienverkauf mit einer Summe Gebot minus Inventar durchzuführen und das Inventar in einem separaten Vertrag in Höhe des Restbetrages zu veräußern....
Welche für uns nicht auf den ersten Blick erkennbaren Konsequenzen bedeutet dies für uns?
Wir haben so ein Horrorszenario, dass der Käufer am Ende aufgrund des gültigen Notarvertrages die Bude hat, die möbel aber nicht zahlt und wir im schlimmsten Fall in einen zivilen Rechtsstreit müssen, um uns das Geld für die Möbel zu holen.
Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen klar schildern.
vorab, ich war mir nicht sicher, in welchen Forenteil ich das packen könnte, es gibt für mein Verständnis keinen, der dazu dient, nicht nur Fragen zum Kauf, sondern auch Fragen zum VERkauf zu diskutieren.
Ausgangslage:
Wir werden unsere derzeitige EW verkaufen.
Der potenzielle Käufer ist gefunden.
Es gibt über die Küche hinaus einige hochwertige Einbauten, Lampen, etc., die der Käufer ebenfalls erwerben möchte.
Der Käufer bietet eine Summe X. Mit der Summe sind wir einverstanden und möchten das Ding eintüten.
Jetzt möchte der Käufer (nachvollziehbar) die Grunderwerbsteuer drücken und das bewegliche Inventar aus dem Kaufpreis der Immobilie rausnehmen und über einen zweiten separaten Kaufvertrag abwickeln.
Grundsätzlich ist das aus unserer Sicht nicht nötig, da im Kaufvertrag das Inventar mit Kosten aufgeführt werden kann und der Käufer entsprechend die Steuer nur auf den Gesamtpreis der Immobilie abzüglich Inventar leisten muss.
Wir vermuten, dass der Käufer zum einen befürchtet, die Aufnahme des beweglichen Inventars in den Kaufvertrag erhöht die für ihn anfallenden Notarkosten und zum anderen, dass das Finanzamt nachträglich den Preis für das Inventar mit für den Käufer negativem Ausgang hinterfragen könnte.
So weit alles nachvollziehbar.
Die Frage, die sich uns stellt:
Angenommen wir lassen uns darauf ein, einen Immobilienverkauf mit einer Summe Gebot minus Inventar durchzuführen und das Inventar in einem separaten Vertrag in Höhe des Restbetrages zu veräußern....
Welche für uns nicht auf den ersten Blick erkennbaren Konsequenzen bedeutet dies für uns?
Wir haben so ein Horrorszenario, dass der Käufer am Ende aufgrund des gültigen Notarvertrages die Bude hat, die möbel aber nicht zahlt und wir im schlimmsten Fall in einen zivilen Rechtsstreit müssen, um uns das Geld für die Möbel zu holen.
Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen klar schildern.
S
Seven198418.06.20 11:19Hallo, normalerweise kommt der gesamtkaufpreis in den notarvertrag und wird separat ausgerwiesen für inventar, damit die grunderwerbsteuer wegfällt darauf. den Notar muss er dafür natürlich dennoch bezahlen. grundsätzlich würde ich alles auflisten was in dem kontext dieses vertrages einfliesst. wenn nämlich neben dem Notarvertrag gelder fließen kommt ggf. ein schwebend unwirksamer vertrag zu stande und wenn ihr sagt, der is abgezockt.....
in welcher ecke der republik ist denn die Wohnung? Kaufe auch ETWs an.
in welcher ecke der republik ist denn die Wohnung? Kaufe auch ETWs an.
N
NatureSys18.06.20 11:22Ja, von einem abgezocktem Käufer soll man sich insbesondere nicht abzocken lassen, sondern alles in einem Vertrag abhandeln.
ich finde es äußerst kritisch, dass ihr immer wieder mit gefährlichem Halbwissen juristischer Rat erteilt wird.
Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).
Just my two cents.
Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).
Just my two cents.
cschiko schrieb:
Wobei ihr euch doch über die Preise für das Inventar einig seit oder nicht? Was nämlich schon stimmt, der Anteil am Kaufpreis ist nur das Eine! Wenn der Kaufpreis der ETW abzüglich des Inventars eben weiter marktüblich ist, dann passt es ja trotzdem.
Aber wenn er es eben loslösen möchte, dann schließt eben eine entsprechende Vereinbarung und er muss quasi das Inventar vor Unterschrift zahlen. Ob man da ggf. den Notar mit einem Notaranderkonto ins Boot holt, könnte man ja schauen.An so was haben wir auch bereits ged
aero2016 schrieb:
ich finde es äußerst kritisch, dass ihr immer wieder mit gefährlichem Halbwissen juristischer Rat erteilt wird.
Lasst euch vom Notar erklären, was es für Konsequenzen hat, wenn ihr einen zweiten (auch mündlichen) Vertrag macht (Stichwort „Nebenabreden“ -
die werden im Kaufvertrag nämlich in der Regel ausgeschlossen).
Just my two cents.und ein Notar muss zwingend mit ins Boot und wenn nur dazu da ist, zu bewerten, was er da vor hat.
vielen Dank für Euer Feedback. Jetzt weiß ich zumindest, dass meine Bedenken berechtigt sind.
Tarnari schrieb:
dass meine Bedenken berechtigt sind.Deswegen alles in den Kaufvertrag, keinen extra Kaufvertrag und gut ist... diese Antwort steht auf Seite eins.Ähnliche Themen