ᐅ Holzoptikfliesen mit falscher Farbe verfugt - komplett neu machen?
Erstellt am: 18.07.2025 06:27
Mina 1983 18.07.2025 06:27
Hallo Miteinander,
in unserer Neubauwohnung haben wir im gesamten Wohnbereich bis auf das Bad Holzoptikfliesen legen lassen mit 2mm Fugen Breite.
Bereits bei der Bestellung der Fliesen über den Bauträger haben wir eine passende Fugenfarbe ausgesucht und schriftlich fixiert. Ein schöner Braunton genau wie die Fliesen.
Trotz nochmaliger Absprache mit dem Vorarbeiter des Fliesenlege Betriebes wurde jetzt die graue Fugenfarbe die wir fürs Bad ausgesucht haben in der ganzen Wohnung genutzt.
Eingestanden wurde der Fehler gestern bereits schriftlich mit dem Hinweis, dass man da jetzt nichts mehr machen kann.
Ich bin absolut nicht zufrieden mit der Farbe und würde am liebsten alles komplett neu machen lassen.
Habe ich an der Stelle das Recht dazu?
in unserer Neubauwohnung haben wir im gesamten Wohnbereich bis auf das Bad Holzoptikfliesen legen lassen mit 2mm Fugen Breite.
Bereits bei der Bestellung der Fliesen über den Bauträger haben wir eine passende Fugenfarbe ausgesucht und schriftlich fixiert. Ein schöner Braunton genau wie die Fliesen.
Trotz nochmaliger Absprache mit dem Vorarbeiter des Fliesenlege Betriebes wurde jetzt die graue Fugenfarbe die wir fürs Bad ausgesucht haben in der ganzen Wohnung genutzt.
Eingestanden wurde der Fehler gestern bereits schriftlich mit dem Hinweis, dass man da jetzt nichts mehr machen kann.
Ich bin absolut nicht zufrieden mit der Farbe und würde am liebsten alles komplett neu machen lassen.
Habe ich an der Stelle das Recht dazu?
hanghaus2023 18.07.2025 16:28
Kann Da nur zu einem guten Fachanwalt raten.
Mangel schriftlich Anzeigen und zur Behebung mit Fristsetzung auffordern. Bei nicht Erfüllung. Nachfrist setzen und dann
Abnahme verweigern.
Geld einbehalten.
Alternativ Ersatzvorname mit neuen Unternehmer falls Die Mangelbeseitigung nicht erfolgt.
Wenn es so eine speziell geforderte Eigenschaft ist, Dann sehe ich gute Chancen.
Hoffentlich ist das eine Firma die da nicht gleich insolvent ist.
Mangel schriftlich Anzeigen und zur Behebung mit Fristsetzung auffordern. Bei nicht Erfüllung. Nachfrist setzen und dann
Abnahme verweigern.
Geld einbehalten.
Alternativ Ersatzvorname mit neuen Unternehmer falls Die Mangelbeseitigung nicht erfolgt.
Wenn es so eine speziell geforderte Eigenschaft ist, Dann sehe ich gute Chancen.
Hoffentlich ist das eine Firma die da nicht gleich insolvent ist.
Jesse Custer 18.07.2025 17:02
Au - schwierig.
Ok, Du hast es schriftlich - aber bei 2 mm breiten Fugen und einem dem Handwerk gewogenen Richter wäre ich vorsichtig mit einer selbst vorab gestarteten Ersatzvorname. Das kann nach hinten losgehen.
Brauner Eding? (Scherz...)
Ok, Du hast es schriftlich - aber bei 2 mm breiten Fugen und einem dem Handwerk gewogenen Richter wäre ich vorsichtig mit einer selbst vorab gestarteten Ersatzvorname. Das kann nach hinten losgehen.
Brauner Eding? (Scherz...)
andimann 18.07.2025 17:19
Moin,
jo, könnte spannend werden. Du hast es schriftlich vereinbart und die haben es verbockt. Im Prinzip eine sichere Sache, aber es kann passieren, dass da ein Richter den Aufwand zur Mängelbeseitung als nicht verhältnismäßig ansieht. Es ist ein rein optischer Mangel (Farbe gefällt dir nicht) und kein technischer Mangel (Fugen alle uneben, schlecht gefüllt oder undicht)
Keine Ahnung, ob man 2 mm breite Fugen auskratzen und neu verfugen kann. Wenn nicht, würde es ja bedeuten, die gesamten Fliesen raus zu hauen und alles neu zu machen. Würde mich eher wundern, wenn du das durchsetzen kannst.
Such dir einen guten Anwalt, den wirst du brauchen. Denke, es wird am Ende auf eine Zahlungsminderung rauslaufen.
Auf keinen Fall irgendeine Rechnung bezahlen!
Viele Grüße,
Andreas
jo, könnte spannend werden. Du hast es schriftlich vereinbart und die haben es verbockt. Im Prinzip eine sichere Sache, aber es kann passieren, dass da ein Richter den Aufwand zur Mängelbeseitung als nicht verhältnismäßig ansieht. Es ist ein rein optischer Mangel (Farbe gefällt dir nicht) und kein technischer Mangel (Fugen alle uneben, schlecht gefüllt oder undicht)
Keine Ahnung, ob man 2 mm breite Fugen auskratzen und neu verfugen kann. Wenn nicht, würde es ja bedeuten, die gesamten Fliesen raus zu hauen und alles neu zu machen. Würde mich eher wundern, wenn du das durchsetzen kannst.
Such dir einen guten Anwalt, den wirst du brauchen. Denke, es wird am Ende auf eine Zahlungsminderung rauslaufen.
Auf keinen Fall irgendeine Rechnung bezahlen!
Viele Grüße,
Andreas
hanghaus2023 18.07.2025 17:27
Falls der Unternehmer sich auf die Unzumutbarkeit beruft, hier ein Zitat aus dem Netz.
FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG DES MANGELS - MANGELBESEITIGUNG NICHT UNVERHÄLTNISMÄSSIG
OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 12.07.2013 - 24 U 143/12
Auch wenn der Aufwand für die Aufbringung der geschuldeten Wärmedämmung für den Auftragnehmer beträchtlich ist, hat der Auftraggeber gleichwohl einen Anspruch auf die Herstellung des geschuldeten Werks. Dass dies mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, hat allein der Auftragnehmer zu vertreten, sofern er grob fahrlässig falsche Wärmedämmplatten verwendet hat.
FAHRLÄSSIGE HERBEIFÜHRUNG DES MANGELS - MANGELBESEITIGUNG NICHT UNVERHÄLTNISMÄSSIG
OLG FRANKFURT, URTEIL VOM 12.07.2013 - 24 U 143/12
Auch wenn der Aufwand für die Aufbringung der geschuldeten Wärmedämmung für den Auftragnehmer beträchtlich ist, hat der Auftraggeber gleichwohl einen Anspruch auf die Herstellung des geschuldeten Werks. Dass dies mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, hat allein der Auftragnehmer zu vertreten, sofern er grob fahrlässig falsche Wärmedämmplatten verwendet hat.
Tolentino 18.07.2025 17:34
Natürlich kann man das, der Aufwand ist aber wahrscheinlich tatsächlich nicht verhältnismäßig.
Mit Wärmedämmung ist das nicht zu vergleichen, da dies ja potentiell auch die bauaufsichtlichen Themen berührt bzw dort langfristige Bauschäden entstehen könnten.
Falsche Farbe ist wirklich rein optisch und es handelt sich hier nichtmal um eine besonders spezielle Farbe. Also grau ist ja so der Standard, der immer verwendet wird (früher gabs nur grau).
Ein entschädigungspflichtiger Mangel bleibt es trotzdem. Also muss der Handwerker nachbessern. Edding, weiß ich nicht, aber es gibt tatsächlich Fugenfarbe. Das wäre also eine Möglichkeit.
Oder eben eine monetäre Entschädigung. Der soll halt mal einen Vorschlag machen.
Mit Wärmedämmung ist das nicht zu vergleichen, da dies ja potentiell auch die bauaufsichtlichen Themen berührt bzw dort langfristige Bauschäden entstehen könnten.
Falsche Farbe ist wirklich rein optisch und es handelt sich hier nichtmal um eine besonders spezielle Farbe. Also grau ist ja so der Standard, der immer verwendet wird (früher gabs nur grau).
Ein entschädigungspflichtiger Mangel bleibt es trotzdem. Also muss der Handwerker nachbessern. Edding, weiß ich nicht, aber es gibt tatsächlich Fugenfarbe. Das wäre also eine Möglichkeit.
Oder eben eine monetäre Entschädigung. Der soll halt mal einen Vorschlag machen.
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