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ᐅ Holzoptikfliesen mit falscher Farbe verfugt - komplett neu machen?


Erstellt am: 18.07.25 06:27

hanghaus202318.07.25 17:35
Jesse Custer schrieb:

Au - schwierig.

Ok, Du hast es schriftlich - aber bei 2 mm breiten Fugen und einem dem Handwerk gewogenen Richter wäre ich vorsichtig mit einer selbst vorab gestarteten Ersatzvorname. Das kann nach hinten losgehen.

Brauner Eding? (Scherz...)
Ja schwierig,

Daher mein erster Rat Fachanwalt.

Ersatzvorname nautürlich der letzte Schritt. Wenn man mit grau wirlich nicht leben kann.

zeig doch mal ein Foto.
Mina 198318.07.25 18:03
Danke erstmal für eure Antworten, ich fürchte leider ihr habt Recht. Ein kompletter Ersatz des Bodens ist wahrscheinlich wirklich unverhältnismäßig. Denn es sieht in der Tat nicht “verboten“ aus. Meinen eigenen Anspruch bzw. die Vorstellung wie der Boden aussehen soll, erfüllt er leider nicht.
Der Chef war heute selber auf der Baustelle hat sich entschuldigt aber sonst keine Lösung erstmal angeboten. Die Zahlung mit den Fliesen Mehrkosten an den Bauträger steht jetzt an, den haben wir heute informiert. Es sind fast 5000€ die wir an Mehrkosten zahlen, die gesamten Verlegkosten sind bei fast 9000€.
Heller Holzboden aus langen Holzdielen mit Maserung

Heller Holzboden mit langen Dielen, sichtbare Maserung und Fugen.
andimann18.07.25 18:29
Hi,

rede erstmal mit einem Anwalt, aber wenn er schon keinen Vorschlag macht, wäre meiner:
Mina 1983 schrieb:

Es sind fast 5000€ die wir an Mehrkosten zahlen,

Die Mehrkosten werden nicht bezahlt. Er hat nicht geliefert was bestellt war und ist auch nicht willens es zu ändern. Also wofür genau will er eine Rechnung stellen?

Viele Grüße,

Andreas
Mina 198318.07.25 18:33
Das war auch erstmal meine Idee.
Mal sehen wie sich der Bauträger äußert zu dem Thema, dieser hat sich bisher bei Beseitigungen von Mängeln sehr kulant gezeigt .
filosof18.07.25 18:34
Mina 1983 schrieb:

Bauträger
Dann ist der Fliesenleger eh der falsche Ansprechpartner, wenn es um Reklamationen geht.
ypg18.07.25 18:53
Hmm, es spielt keine Rolle, dass ich das sehr gern leiden mag und mir der Mangel nicht auffällt, wenn Du nichts gesagt hättest.
Es spielt auch keine Rolle, dass nach einem oder zwei Jahren braun und grau sich bei den Fugen egalisiert habe. Sprich, keiner wird wissen, was es dann für eine Fugenfarbe gewesen ist.

.
Tolentino schrieb:

Ein entschädigungspflichtiger Mangel bleibt es trotzdem.
Stellt Bedingungen. Schließlich war Braun Euer Wunsch. Die sollen Euch mit der Rechnung entgegen kommen, wovon Ihr Euch etwas schickes leisten könnt.
mehrkostenbauträgerrechnung