ᐅ Holzoptikfliesen mit falscher Farbe verfugt - komplett neu machen?
Erstellt am: 18.07.25 06:27
chand198619.07.25 15:01
wiltshire schrieb:
Meine umaßgebliche Meinung: Fuge in derselben Farbe - Deine Erwartungshaltung wäre nicht erfüllbar gewesen. Wen Ton-in-Ton versucht wird und nicht klappt ist es scheußlich. Das ist der Grund, weshalb bei Fliesen dringend Kontrast empfohlen wird. Ton-in-Ton gibt es so gut wie nie.Dem kann ich mich nicht nur anschließen sondern ergänzend fragen, was denn „Ton-in-Ton“ bei nicht unifarbenen Fliesen überhaupt sein soll?Die Fugen haben einen anderen Glanz als die Fliesen, dieselbe Farbe sieht dann anders aus und schwupps hat man nicht gleiche, sondern nur ähnliche Brauntöne nebeneinander. Und das sieht dann sch**** aus.
Handle einen Preisnachlass heraus und lass den Boden, wie er ist. War deine Idee denn irgendwo erprobt und von dir für gut befunden worden.
Mina 198319.07.25 15:04
Ja, bei Freunden im Haus. Da finde ich es sehr gelungen und schön .Ihr habt schon Recht ist alles Geschmackssache .
MachsSelbst23.07.25 10:07
Hanebüchen, was hier erzählt wird. Du kannst vielleicht 500 bis 1.000 EUR einbehalten, aber nicht den kompletten Betrag.
Würdest du alles einbehalten, dürfest du die Räume nicht mehr nutzen. Denn alles einbehalten, das kann man nur, wenn der Mangel die Nutzbarkeit ausschließt.
Ich kann einem Hausbauer auch nicht die Schlussrate komplett verweigern, weil er den Sockel in der falschen Farbe verputzt hat, der Putz aber fachlich korrekt ausgeführt wurde.
Mit diesem Verhalten steht der Richter in einem potenziellen Prozess direkt in der erster Minute auf der Seite des Fliesenlegers und man hat verloren.
Würdest du alles einbehalten, dürfest du die Räume nicht mehr nutzen. Denn alles einbehalten, das kann man nur, wenn der Mangel die Nutzbarkeit ausschließt.
Ich kann einem Hausbauer auch nicht die Schlussrate komplett verweigern, weil er den Sockel in der falschen Farbe verputzt hat, der Putz aber fachlich korrekt ausgeführt wurde.
Mit diesem Verhalten steht der Richter in einem potenziellen Prozess direkt in der erster Minute auf der Seite des Fliesenlegers und man hat verloren.
chand198623.07.25 11:21
MachsSelbst schrieb:
Hanebüchen, was hier erzählt wird. Du kannst vielleicht 500 bis 1.000 EUR einbehalten, aber nicht den kompletten Betrag.Da sind wir ja froh, dass mehrheitlich ein Teileinbehalt empfohlen wurde, was auch du empfiehlst.Das Wort "hanebüchen" ist dir also umsonst entfleucht.
wiltshire23.07.25 16:00
MachsSelbst schrieb:
Denn alles einbehalten, das kann man nur, wenn der Mangel die Nutzbarkeit ausschließt.Faktisch kann man natürlich "zu viel" einbehalten, wenn es auf anderem Weg nicht ansatzweise zu einer einigermaßen guten Antwort kommt. Auf Basis der nicht auftragsgemäß erledigten Arbeiten (Fakten) und der nicht vertragsgemäß geleisteten Zahlung (Fakten) wird dann gesprochen. Das funktioniert nur, wenn der zurückgehaltene Betrag ausreichend Unzufriedenheit mit der Situation beim Gegenüber auslöst. Daher lieber etwas mehr einbehalten, als man sich als Verhandlungsziel nimmt. Den Anlass für dieses Ungemach liefert ja der Dienstleister. Was am Ende rauskommt ist eine andere Sache.Mina 198323.07.25 21:40
Wir haben uns mit dem Bauträger geeinigt:
Die Nische in der Dusche wir nicht berechnet und es werden uns 750€ gutgeschrieben.
Die Nische in der Dusche wir nicht berechnet und es werden uns 750€ gutgeschrieben.
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