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ᐅ Hausschenkung durch Eltern in 2-3 Jahren - Geschwister ausbezahlen


Erstellt am: 07.08.21 12:53

moHouse12.08.21 09:08
Bei solchen Diskussionen merke ich auch immer wieder, dass es gar nicht so schlimm ist nicht so viel Geld in der Familie zu haben.

Als ich während des Studiums Geld für ne Küche gebraucht habe, hat meine Schwester mir das Geld einfach geliehen. Und ich habe es natürlich zurück gezahlt.
Da gibt es keine Gedankenspiele um Verrechnung mit vorgezogenem Erbe und so nen Blödsinn.

Leihe deinem Bruder das Geld, wenn du ihm vertraust und er das Geld im Moment braucht. Ist es nur so ein "ach ja...ich wüsste schon was ich mit dem Geld tolles kaufen würde"-Ding, würde ich es ihm nicht leihen. Dann muss er sich halt gedulden, bis ihr in 3 Jahren das Haus eurer Eltern sauber und zum dann gültigen Wert abwickelt.

Alles andere ist doch Murks und zeugt nur von gegenseitigem Misstrauen.

P.S: selbst Gedankenspiele, ihm das Geld zum gängigen Zinssatz zu leihen, finde ich absolut abwegig. Banken sind Gewinnorientiert. Willst du Gewinn innerhalb der Familie erwirtschaften?!
Sinnvoll und fair wäre die Erstattung deines entgangenen (Zins-)Gewinns. Aber wenn das Geld auf dem Konto liegen sollte: was willste da in Zeiten von Negativzinsen verlangen? Da müsstest du deinem Bruder sogar noch was in top dafür geben.
Tassimat12.08.21 09:47
Also bitte, 30.000€ ist aber eine ganz andere Hausnummer als Geld für eine Studentenküche... Mißtrauen ist da durchaus angebracht. Ich persönlich könnte 30.000€ nicht mal so eben abschreiben wie eine kleine Küche.
11ant12.08.21 12:57
HilfeHilfe schrieb:

verstehe deinen post nicht ? klar sollte man sich beim fachmann steuerrechtlich erkundigen, aber darum gings ja nicht.
nächstes mal schreibe ich "leienmeinung" hin
Na, wenigstens ohne h. An Deinem Kommentar war nichts falsch, ich habe ihn lediglich als Aufhänger benutzt. Meine Kritik gilt dem hier diskutierten Konstrukt an sich (den Schenkungszeitpunkt auf den Übergabezeitpunkt hinauszuschieben). Solche groben Fehler machen bevorzugt Normalbürger. Steuerberater bewahren übrigens meist nicht davor, und sollten sich überwiegend in Steuererklärungsberater umtaufen.
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Joedreck12.08.21 14:16
Naja so schwer finde ich es nicht.
Schriftlich festhalten: x leiht y zinslos Betrag x. Die Rückzahlung erfolgt mit Auszahlung der Ausgleichszahlung vom Erbe, spätestens aber in 5 Jahren.
Das vom Anwalt formulieren lassen und gut ist..
moHouse12.08.21 14:34
Tassimat schrieb:

Also bitte, 30.000€ ist aber eine ganz andere Hausnummer als Geld für eine Studentenküche... Mißtrauen ist da durchaus angebracht. Ich persönlich könnte 30.000€ nicht mal so eben abschreiben wie eine kleine Küche.

alles relativ. Die "Studentenküche" bestand nicht aus 3 Brettern und nen Eimer für den Abschwasch. also mittlerer 4stelliger Betrag. Für meine Schwester war das auch nicht wenig Geld.
Es geht da eher um das Vertrauen innerhalb der Familie. Vielleicht hab ich da einen speziellen Blick, weil es bei uns nie Mißtrauen gab, weil gar kein Grund für Streitigkeiten da war 😀

kurz und knapp kann ich es nur bekräftigen:
vertraust du deinem Bruder nicht, leih ihm kein Geld. Punkt. Vor allem, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Wartet die Zeit ab, bis die Eltern wirklich aus dem Haus raus wollen.
kücheerbe