ᐅ Hauskauf: Terrasse fehlt im Grundbuch
Erstellt am: 03.02.2024 08:26
Carl1985 03.02.2024 08:26
Hallo zusammen,
wir haben 2020 ein Haus gekauft, Baujahr 2015. Nun musste ich feststellen, dass die vorhandene Terrasse so nicht im Bebauungsplan hinterlegt ist.
2017 wurde die Terrasse erweitert um ca 2m bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn. Außerdem wurde sie überdacht.
ich habe mit der Verkäuferin gesprochen, sie haben das damals mit dem damaligen Nachbarn mündlich abgesprochen und bestätigen lassen. Inzwischen wohnt im Nachbarhaus jemand anderes.
Ihnen war damals bewusst, dass die Erweiterung der Terrasse so nicht „legal“ war.
Im Moment verstehen wir uns sehr gut mit dem neuen Nachbar, die Terrasse war noch nie ein Thema. Dennoch beschäftigt mich das Thema und wollte gerne eure Meinung wissen:
- Würdet ihr irgendwie aktiv werden?
- Haftet die Verkäuferin im Falle eines Rückbaus?
- Würdet ihr versuchen, das nachträglich im Grundbuch hinterlegen zu lassen? (Nach Einigung mit Nachbar)
- Oder einfach keine Pferde scheu machen?
Liebe Grüße aus Böblingen
Carl
wir haben 2020 ein Haus gekauft, Baujahr 2015. Nun musste ich feststellen, dass die vorhandene Terrasse so nicht im Bebauungsplan hinterlegt ist.
2017 wurde die Terrasse erweitert um ca 2m bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn. Außerdem wurde sie überdacht.
ich habe mit der Verkäuferin gesprochen, sie haben das damals mit dem damaligen Nachbarn mündlich abgesprochen und bestätigen lassen. Inzwischen wohnt im Nachbarhaus jemand anderes.
Ihnen war damals bewusst, dass die Erweiterung der Terrasse so nicht „legal“ war.
Im Moment verstehen wir uns sehr gut mit dem neuen Nachbar, die Terrasse war noch nie ein Thema. Dennoch beschäftigt mich das Thema und wollte gerne eure Meinung wissen:
- Würdet ihr irgendwie aktiv werden?
- Haftet die Verkäuferin im Falle eines Rückbaus?
- Würdet ihr versuchen, das nachträglich im Grundbuch hinterlegen zu lassen? (Nach Einigung mit Nachbar)
- Oder einfach keine Pferde scheu machen?
Liebe Grüße aus Böblingen
Carl
ypg 03.02.2024 09:09
Carl1985 schrieb:
dass die vorhandene Terrasse so nicht im Bebauungsplan hinterlegt ist.Muss sie auch nicht. Der Bebauungsplan ist um einiges älter als das Haus und dort zeichnet man keine Gebäude oder Terrassen ein.Vielleicht meinst Du den Lageplan?
Carl1985 schrieb:
Würdet ihr versuchen, das nachträglich im Grundbuch hinterlegen zu lassen?Auch dem Grundbuch interessiert das nicht.Carl1985 schrieb:
Würdet ihr irgendwie aktiv werden?Nein, wegen der Terrasse nicht.Carl1985 schrieb:
Haftet die Verkäuferin im Falle eines Rückbaus?warum? Du bist doch jetzt der, der haftet?!Carl1985 schrieb:
Oder einfach keine Pferde scheu machen?So ist es. Das zur TerrasseZur Überdachung fehlen hier Fotos, Plan und Maßangaben.
Carl1985 03.02.2024 10:29
Vielen Dank für deine Antwort!
Ist somit nicht ein Rechtsmangel vorhanden?
ypg schrieb:Ja, entschuldige. Ich meine den Lageplan.
Muss sie auch nicht. Der Bebauungsplan ist um einiges älter als das Haus und dort zeichnet man keine Gebäude oder Terrassen ein.
Vielleicht meinst Du den Lageplan?
ypg schrieb:Ich dachte, dass solche Änderungen im Grundbuch hinterlegt werden können, um Rechtssicherheit zu haben (nach Einigung mit Nachbar).
Auch dem Grundbuch interessiert das nicht.
ypg schrieb:Die Verkäuferin hat wissentlich verschwiegen, dass die Terrasse inkl. Überdachung nicht rechtmäßig ist.
Nein, wegen der Terrasse nicht.
warum? Du bist doch jetzt der, der haftet?!
Ist somit nicht ein Rechtsmangel vorhanden?
ypg 03.02.2024 10:37
Carl1985 schrieb:
Die Verkäuferin hat wissentlich verschwiegen, dass die Terrasse inkl. Überdachung nicht rechtmäßig ist.
Ist somit nicht ein Rechtsmangel vorhanden?Das gilt ja für den Käufer, das auch zu hinterfragen oder ggf zu überprüfen.Es ist ja kein nicht ersichtlicher Mangel wie ein Schaden, den man verschweigt oder versteckt.
Eine Überdachung ist offensichtlich.
Carl1985 schrieb:
Ihnen war damals bewusst, dass die Erweiterung der Terrasse so nicht „legal“ war.Dann war es Dir beim Kauf auch bewusst. nagner99 03.02.2024 11:17
Ich würde an deiner Stelle einfach Stillschweigen bewahren. Eine überdachte Terrasse bis zur Grundstücksgrenze wirst du mit Sicherheit nicht genehmigt bekommen und wenn es bekannt, wird, einen Rückbau angefordert. Aber wo kein Kläger da kein Richter
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