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ᐅ Hauskauf mit Rissen im Keller


Erstellt am: 17.12.20 12:09

Olli-Ka28.12.20 14:52
Moin,
das eben der Unterschied:
Als Käufer würde ich soviel wie möglich (was für mich gut ist) in den Vertrag aufnehmen, alle sichtbaren Mängel aufführen, kein Gewährleistungsausschluss usw.

Als Verkäufer ist es genau andersrum, soviel wie möglich ausschließen, Mängel allerdings nicht verstecken sondern ehrlich mit aufnehmen und nochmals darauf hinweisen dass die bekannt sind und keinerlei Gewährleistungen daraus herzuleiten sind.

Jetzt rate mal wer aktuell die Bedingungen bestimmen kann?

Ich persönlich würde eher das beschriebene Haus kaufen, da weiß man das was ist (was aber wahrscheinlich nicht so dramatisch ist, das Haus steht ja schon über 50 Jahre) als irgend so ein "Hochglanz Blender"

Deshalb auch einen Sachverständigen mitnehmen wenn man´s nicht selber beurteilen kann.

Gruß Olli
Wolkensieben28.12.20 15:05
Sehe ich genauso.
Man muss doch nur in den Neubau Themen mitlesen, was da abgeht.

Da darf man je nach Vertrag nicht mal mit einem eigenen Sachverständigen auf das eigene Grundstück. Nicht das Grundstück, welches dem Bauträger gehört, sondern das, bei dem man selber schon im Grundbuch steht. Krass.
Olli-Ka28.12.20 15:19
Wolkensieben schrieb:

Da darf man je nach Vertrag nicht mal mit einem eigenen Sachverständigen auf das eigene Grundstück. Nicht das Grundstück, welches dem Bauträger gehört, sondern das, bei dem man selber schon im Grundbuch steht. Krass.
Naja, wenn man sich auf so einen Vertrag einlässt.
Ein Freund hat damals in H. auch ein Reihenhaus mit einem Bauträger gebaut, der durfte erst zur Schlüsselübergabe auf´s Grundstück, aber wie gesagt Bauträger...
Beim eigenen Grundstück, geht gar nicht...
...eher andersrum, wenn mir ein Elektriker oder was auch immer nicht passt kriegt der Hausverbot, okay, dann muss ich allerdings auch die Konsequenzen wie Verzögerung usw. in Kauf nehmen.

Gruß Olli
grundstückvertragbauträgermängelsachverständigen