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ᐅ Darf Einzug durch Mängelbeseitung seitens BT verschoben werden?


Erstellt am: 16.05.2016 09:40

Mycraft 16.05.2016 18:30
Es kommt immer darauf an was vereinbart wurde. Also erst einmal das Kleingedruckte lesen und ggf. auch den GÜ vorher über alles informieren.

Bei meinem Bau durfte ich praktisch alles machen was ich wollte und hatte auch von Anfang an Zugang zur Baustelle und später einen Schlüssel auch war es kein Problem Gutachter etc. mitzubringen.

Also wie gesagt lesen und vorher abklären.

Payday 16.05.2016 18:43
das kleingedruckte lesen, genau richtig ^^

es geht hier um einen bauträger, nicht einen generalunternehmer 🙂 bei einen generalunternehmer kannst du auf deinen bau theoretisch machen was du willst, da es dein Grundstück ist. nen gutachter durchschicken kann dir auf jeden fall keiner verweigern, da du als Eigentümer auf deinen grundstück immer direktionsrecht hast.
es geht hier aber um einen bauträger, und da ist sowas wie die zahlung nicht per kleingedrucktes vereinbart sondern nach der maklerverordnung klar vorgegeben ?!oder sehe ich da was falsch ?!

Mycraft 16.05.2016 19:41
Wenn es denn ein BT ist, für den Laien sind es ja eh alles BT's

Payday 16.05.2016 19:51
es wird wohl ein bt sein, da es um ein mehrfamilienhaus (3+ einheiten) geht.

Bieber0815 16.05.2016 23:32
fraubauer schrieb:
Darf der Bauträger den per Email mitgeteilten Einzugstermin (wir haben unsere Wohnung danach gekündigt)
durch Beseitigung folgender Mängel auf den ursprünglichen Einzugstermin lt. Kaufvertrag (ist 2 Monate später)
verschieben?
Ich glaube, Du benötigst kompetenten Rat (--> Fachanwalt für Baurecht). Einzugstermin ist der falsche Terminus. Nach der Abnahme (=Inbesitznahme durch Dich) kannst Du einziehen, wann immer Du willst. Gleich danach oder 1 Jahr später, egal. Wenn es einen Termin für die Abnahme (ggf. ist förmliche Abnahme vereinbart, mal in den Vertrag gucken) gibt, dann wird der Bauträger vermutlich darauf drängen, dass Du auch abnimmst. Da ist er nämlich fein raus. Sollte es gravierende Mängel geben, die der Abnahme entgegen stehen, dann darfst Du die Abnahme verweigern. Und er muss nacharbeiten. Gibt es solche Mängel nicht, musst Du abnehmen. Und darfst dann einziehen.

Dann kann es noch Mängel geben, die weniger gravierend sind und damit der Abnahme nicht entgegen stehen. Dann musst Du abnehmen, aber willst ggf. trotzdem nicht einziehen, weil für die Nacharbeiten noch mal Handwerker kommen und Dreck gemacht wird.

So oder so, ein Fachanwalt wird Dir sicher eine Hilfe sein ... Ruf den an, frag ihn, was es kostest, Deinen Vertrag zu prüfen und Dich zur Abnahme zu begleiten.

HilfeHilfe 17.05.2016 07:07
ich lese immer nur fachanwalt... mensch die erste abnahme war frei von mängeln, es kann also nur noch mängel geben die ein laie nicht gesehen hat oder der gutachter sieht. Versteckte mängel die größer sind , sind nahezu auszuschließen (?)

Frag doch mal deinen BT direkt. Einfach anrufen oder E-Mail schreiben was passiert dann und dann

Warum hat man immer Angst davor ? Ist doch legitim. Wir hatten mit unserem BT so ein gutes verhältniss, man hat sich ausgetauscht und der Bauleiter wusste das wir eine Wohnung kündigen mussten
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