Hauskauf Einfamilienhaus BJ. 77 wie bewerten?

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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K

Kiefernadel

Ich bin jedenfalls gespannt wie es weitergeht, falls du weiterhin berichten möchtest und wünsche euch, dass es klappt und dein Bekannter Wort hält.
 
A

AndreasB.

5.jpg

"Dieses Bestands Fertighaus wurde etwa Ende 1970 gebaut. Damaliger Hersteller war die Firma Streif Haus. Die Hüllfläche des Hauses, bestehend aus Dach, Fenster und Fassade, war ganzheitlich in die Jahre gekommen. Das Erdgeschoss ist als belüftetes Fassadensystem umlaufend mit einer asbesthaltigen Putzträgerplatte belegt. Im Obergeschoss sind die Giebelseiten mit dunklem Profilholz als Sichtbelag verkleidet."

Könnte passen... das aktuelle Haus als Vergleichsbild angehängt...
hauskauf-efh-bj-77-wie-bewerten-614341-2.jpg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
S

Sunshine387

Ich muss sagen, so wirkt das ganze Haus doch schon viel freundlicher. Das kann man doch schick renovieren und auch auf den neusten Stand bringen. Ich würde es machen, aber nur wenn ich die Renovierung auch ohne meinen Bekannten stemmen könnte (finanziell). Denn auf Worte würde ich mich in Zeiten der Inflation solange kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist nicht verlassen. Egal von wem. Ob Freund, Bekannter oder sonst wer.
 
B

Buschreiter

In Sachen Elektrik eine Anmerkung: Wir haben die komplett neu gemacht. Hatten keine FI und zwei Etagen lagen auf einer (!) 16A-Sicherung. Das ganze Haus hatte 12 Sicherungen, was heutzutage definitiv nicht ausreichend ist. Wir wollten zuerst nicht alles neu machen, aber die Elektrik hätte auch niemand erweitert, da dann der Bestandsschutz der alten Anlage weggefallen wäre und wir diese nicht mehr hätten betreiben dürfen. Nun haben wir das Haus neu verkabelt, Netzwerk und Vorbereitung für Photovoltaik, Viel Dreck, Kostenpunkt ca. 16T€. Wir sind froh, dies nicht im bewohnten Zustand gemacht zu haben,
 
G

Grundaus

Ich erlebe es eher anders: Erben, die selbst bereits (keine besonders wohlhabenden) Rentner sind, sehen sich energetischen Modernisierungspflichten gegenüber und die Hausbank regt einen Verkauf an. Ausgesprochene Marktobjekte sind das dann nicht, aber "Schrottimmobilien" doch ein bißchen harsch geschimpft.
es gibt keine energetische Renovierungspflichten, nur wenn umgebaut oder neu gebaut wird. Sogar die alte Heizung darf drin bleiben wenn die Werte eingehalten werden und der Eigentümer nicht wechselt.
 
Tolentino

Tolentino

Öhm zu erben ist kein Eigentümerwechsel? Ist jetzt keine spitze Frage, kann ja umweltrechtlich sein...
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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