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ᐅ Hausbau geplant, mit welchen Summen muss man heute rechnen?


Erstellt am: 01.01.23 16:22

WilderSueden04.01.23 21:42
Wenn geschlossene Bebauung zulässig ist, kann man das natürlich machen. Bei uns ist aber offene Bebauung vorgegeben. Wobei wir auch schon mit dem Gedanken gespielt haben, dass meine Freundin das Grundstück südlich kauft und darauf ein Gartenh...Tiny House baut.
Mittlerweile haben wir aber wieder einen Nachbar, insofern hat sich das erst einmal erledigt.
11ant04.01.23 23:46
k-man2021 schrieb:

Wir bauen auch auf beiden Grundstücken wegen Bauzwang… bei uns werden es zwei ungleiche Doppelhaushälften…
WilderSueden schrieb:

Wenn geschlossene Bebauung zulässig ist, kann man das natürlich machen. Bei uns ist aber offene Bebauung vorgegeben.
Doppelhäuser sind keine "geschlossene Bauweise" - "o" braucht spätestens alle 50 Meter eine Lücke, was selbst 6er Reihenhausriegel meist noch erfüllen, Doppelhäuser erst recht.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
WilderSueden05.01.23 09:12
Ok. Wozu gibt es dann "offene" Bebauung überhaupt? 😉
Und Bauwerke über Grundstücksgrenzen hinweg sind einfach so erlaubt?
i_b_n_a_n05.01.23 09:14
WilderSueden schrieb:

...
Und Bauwerke über Grundstücksgrenzen hinweg sind einfach so erlaubt?
Wenn Baulasten eingetragen wurden oft ja ... (wenn nicht doch noch etwas Anderes dagegen spricht, aber das klärt man ja vor dem Eintrag einer Baulast)
11ant05.01.23 10:23
WilderSueden schrieb:

Wozu gibt es dann "offene" Bebauung überhaupt?
Um sie dort vorschreiben zu können, wo man geschlossene Bebauung verhindern will. Die Feuerwehr in Blockrand-Innenhöfe zu lassen, würde nur Durchfahrten erfordern. Aber wenn in einer Häuserallee hundertemeterlang kein Luftzug quer durchkäme, würde sie zu einer Windschneise. In der Regel wird die Bebauung schon dadurch gelockert, daß viele Bebauungspläne die Hausart vorschreiben, wobei Hausgruppen (H) nur in geringem Maße zwischen die E und E/D Bereiche eingestreut werden.
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rulor199205.01.23 15:00
Warteliste bin ich nun schon mal... Die Grundstücke sind aber noch nicht im Besitz des Anbieters übergegangen. Das soll wohl erst in den nächsten Monaten erfolgen. Heißt es sind noch keine Stücke verkauft.
Als Ortsansässiger habe ich wohl aber Vorkaufsrecht.
Mal sehen was dabei raus kommt.
bebauungdoppelhäuser