Hausbau Finanzierungs -wirrwarr

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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B

bullshot016

Gut, hier die Daten im Einzelnen:
Kaufpreis 162.500,- €
Bodenrichtwert 200,- €/ m²
Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl weiß ich gerade nicht.
Gundstücksgröße (Eigentum): 343 m²

Wohnfläche 120 m²
Zwei Vollgeschosse plus teilausgebauter Dachboden
Renovierungsaufstellung ist hier gerade etwas zu aufwendig, aber die großen Posten sind Fenster, Warmwasserleitungen, Dachdämmung, Sanitär (zusammen gut 45.000).
Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerb = 18.000,- €)
 
T

toxicmolotof

Also teilen wir den Spaß mal auf:

Kaufpreis 163, davon 69 Bodenwert und 94 Hauswert

Der Bodenwert wird kaum verhandelbar sein, von örtlichen Besonderheiten mal abgesehen. Das Haus hat einen Wert von 94, davon 20% "Sicherheitsabschlag", Rest 75.

Eingangs schriebst du, dass von 80 Renovierungaufwand nur 45 anerkannt werden. Eine 50%-Regel oder etwas Vergleichbares ist für einen groben Überschlag schon ok.

Allerdings schreibst du jetzt etwas von 45 Renovierung, das wären dann vielleicht 25 die bewertet werden.

Das macht dann: 69+75+25 = 170 TEUR Wert NACH! Renovierung.

Allerdings wären mit deiner dargestellten Rechnung nur 226 TEUR verbraten, anfangs schriebst du 195+50=245 TEUR, irgendwas passt da nicht zueinander. Die Differenz ist wohl in den Renovierungskosten zu sehen, die sie geändert haben.

Aber summa summarum bleibt festzustellen, dass 195 TEUR deutlich ÜBER 170 TEUR liegen, da wird der massive Aufschlag her kommen. Diese Zahlen bestätigen im Prinzip meine These weiter oben, dass die 136 TEUR die 80% BW-Grenze darstellt.

Zu den 195 TEUR Kredit zahlst du noch 30 TEUR (20TEUR bleiben da wohl übrig in der Rechnung) aus Eigenkapital in die Hütte und die Bank bewertet das Haus mit 170 TEUR. Der Verkehrswert wird normalerweise oberhalb dieses Wertes liegen, aber mit sicherheit nicht bei 220 TEUR oder gar 240 TEUR.

Ich würde, wenn es Euch wirklich ernst ist, einen Fachmann für Immobilien zu Rate ziehen und ggfs. mit ihm zusammen das Objekt begehen. In meinen Augen besteht hier eine durchaus deutliche Differenz zwischen tatsächlichem Substanzwert und Kaufpreis.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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