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Erstellt am: 14.10.20 18:29

Pinkiponk25.03.21 18:34
ypg schrieb:

Schriftlich oder telefonisch ? 😉
Telefonisch. ;-) Auch alle anderen Nachbarn haben das Baufenster überschritten, sie haben allerdings bereits vor 10-15 Jahren gebaut. Vermutlich hat sich seit damals viel geändert. Nun ja, wir müssen das Beste draus machen. 🙂
Escroda26.03.21 13:56
Pinkiponk schrieb:

Was ich in dem Zusammenhang schade finde, ist, dass Baubehörden nicht einfach kurz anrufen und sagen, was geändert werden soll, sondern es gleich so, für einen Laien wie mich, kompliziert wird mit Fristensetzung, Anhörung etc..
Dafür hast Du ja einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der sich an der Meister- oder Hochschule umfangreich mit der Materie beschäftigen musste. Die Mitarbeiter der Behörde sind eigentlich nur dazu da, um zu prüfen, ob das vermittelte Wissen auch vorschriftengerecht umgesetzt wird.
Pinkiponk26.03.21 14:28
Escroda schrieb:

Dafür hast Du ja einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, der sich an der Meister- oder Hochschule umfangreich mit der Materie beschäftigen musste. Die Mitarbeiter der Behörde sind eigentlich nur dazu da, um zu prüfen, ob das vermittelte Wissen auch vorschriftengerecht umgesetzt wird.
Ja, unsere Wünsche wurden telefonisch mit einer Sachbearbeiterin der Baubehörde besprochendie den Eindruck erweckte, das wäre in Ordnung so ... aber vermutlich ist jetzt doch jemand anderes entscheidungsbefugt. Und wie erwähnt, haben fast alle Nachbarn die Baugrenzen überschritten. Für uns ist das aber nicht so schlimm, uns reicht ja ein "normales Mainstream-Haus".
11ant26.03.21 15:40
Pinkiponk schrieb:

telefonisch mit einer Sachbearbeiterin der Baubehörde besprochendie den Eindruck erweckte, das wäre in Ordnung so ... aber vermutlich ist jetzt doch jemand anderes entscheidungsbefugt.
Bei Bauämtern sind nicht selten zwar der Amtsleiter und sein Stellvertreter Beamte, aber "danach" auch Angestellte tätig - die mögen dann fachlich kompetent sein, aber ihre Auskünfte sind ggf. nur Einschätzungen ohne rechtliche Verbindlichkeit (nicht nur wegen mangelnder Schriftlichkeit, sondern auch wegen mangelnder Vertretungsbefugnis).
Pinkiponk26.03.21 16:44
Pinkiponk schrieb:

Ja, unsere Wünsche wurden telefonisch mit einer Sachbearbeiterin der Baubehörde besprochendie den Eindruck erweckte, das wäre in Ordnung so ... aber vermutlich ist jetzt doch jemand anderes entscheidungsbefugt. Und wie erwähnt, haben fast alle Nachbarn die Baugrenzen überschritten. Für uns ist das aber nicht so schlimm, uns reicht ja ein "normales Mainstream-Haus".
Korrektur: Ein schönes Haus, aber innerhalb der üblichen Baugrenzen. 🙂
aero201626.03.21 19:47
11ant schrieb:

Bei Bauämtern sind nicht selten zwar der Amtsleiter und sein Stellvertreter Beamte, aber "danach" auch Angestellte tätig - die mögen dann fachlich kompetent sein, aber ihre Auskünfte sind ggf. nur Einschätzungen ohne rechtliche Verbindlichkeit (nicht nur wegen mangelnder Schriftlichkeit, sondern auch wegen mangelnder Vertretungsbefugnis).
So ein Quatsch. Das hat null komma null mit dem Beamtenstatus zu tun.

Aber telefonische Auskünfte sind halt immer Käse.
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