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Bauexperte
Je, nach Ecke in Essen nicht so ungewöhnlich; Fragen kostet ja nichtsJa, die Interessenten kommen einfach so, ohne dass es überhaupt zum Kauf angeboten wird...
Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
Je, nach Ecke in Essen nicht so ungewöhnlich; Fragen kostet ja nichtsJa, die Interessenten kommen einfach so, ohne dass es überhaupt zum Kauf angeboten wird...
Interessante Aussage... Wenn kein Bebauungsplan existiert, wie in Ihrem Fall, gilt der §34 Baugesetzbuch: es muß eine Bauvoranfrage gestellt werden. Die geplante Baumaßnahme ist auf die für Umgebung übliche Art und den Umfang der Bebauung abzustimmen.
Diese Aussage hingegen kann ich uneingeschränkt unterschreiben.Für die Sanierungs- und Baumaßnahmen benötigen Sie einen unabhängigen Planer/Architekten. Abzuraten ist auf jeden Fall von einer Sanierung als unkoordinierte Ansammlung einzelner Handwerkermaßnahmen, die von den ausführenden Firmen selbst konzipiert werden.
Beim Objekt handelt es sich um ein II-geschossiges REH; der Keller ist vmtl. heraus gesockelt? Die Gretchenfrage lautet also zuvorderst, welche Wünsche ihr an die erzielbare Wohnfläche habt. Danach erst läßt sich eine Entscheidung pro/contra separate Wohneinheit beantworten. Weiters stellt sich auch die Frage, nach der Anzahl der erlaubten Wohneinheiten. In dem Zusammenhang: wir groß ich die aktuelle Grundfläche des REH? x-Breite x x-Tiefe?Für Denkanstöße aller (!) Art wären wir sehr dankbar. Sowas wie, braucht man einen Keller, baut man als Altersvorsorge eine zusätzliche zu vermietende Wohnung oder - das Gegenteil - kann man eine Etage weglassen, weil das dann günstiger werden würde, …
Oh, ausgerechnet das hatte ich vergessen zu erwähnen? Wir wollen da selber wohnen!