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ᐅ Kauf Grundstück mit Erbvorschuss


Erstellt am: 16.06.20 21:40

Birkenfelder17.06.20 15:37
Hallo,

da hast du natürlich Recht, da müssen wir mit mehreren Stellen noch sprechen. Bzgl. des Kindes kam es vielleicht meinerseits falsch rüber. Es handelt sich hier um ein gemeinsames Kind. Daher sollte das doch keinen Einfluss haben, da es sowieso unser Erbe ist? Außerehelich gibt es keine weiteren Kinder.
11ant17.06.20 15:46
Birkenfelder schrieb:

Es handelt sich hier um ein gemeinsames Kind. Daher sollte das doch keinen Einfluss haben, da es sowieso unser Erbe ist?
Genau dieses Kind ist doch der ideale lebenslängliche Wohnrechtsgeber für die Eltern - schöner, als daß es seinen Erbgenuß durch Steuern trübt.
Birkenfelder schrieb:

Außerehelich gibt es keine weiteren Kinder.
Aber noch ein eheliches Kind, dessen Geburt noch in der Zukunft liegt, und das daher noch nicht auf dem Spielbrett steht.
aero201617.06.20 17:24
11ant schrieb:

Genau dieses Kind ist doch der ideale lebenslängliche Wohnrechtsgeber für die Eltern - schöner, als daß es seinen Erbgenuß durch Steuern trübt.
Da haben aber Gerichte ein Wörtchen mitzusprechen. Und sehr wahrscheinlich wird das Gericht keine Zustimmung erteilen, wenn auf das Grundstück Verbindlichkeiten aufgenommen werden sollen. Sofern das Haus also nicht auch bar bezahlt werden kann, dürfte ein solches Konstrukt scheitern.
Birkenfelder18.06.20 08:46
Hallo,

jetzt komme ich nicht mehr mit.
11ant schrieb:

Genau dieses Kind ist doch der ideale lebenslängliche Wohnrechtsgeber für die Eltern - schöner, als daß es seinen Erbgenuß durch Steuern trübt.

Beziehst du das auf meinen Vorschuss oder mein/unser Erbe auf unser Kind?
aero2016 schrieb:

Da haben aber Gerichte ein Wörtchen mitzusprechen. Und sehr wahrscheinlich wird das Gericht keine Zustimmung erteilen, wenn auf das Grundstück Verbindlichkeiten aufgenommen werden sollen. Sofern das Haus also nicht auch bar bezahlt werden kann, dürfte ein solches Konstrukt scheitern.

Du meinst also, dass ich auf das Grundstück dann keine Hypothek aufnehmen könnte?

Ich hatte die Vermutung, dass es nicht so unüblich ist, dass entweder von den Eltern ein leeres Grundstück überschrieben oder als Vorschuss von den Eltern eines für die Kinder gekauft wird?

Im Dorftratsch hören wir das häufiger, dass Familien Grundstücke für die Kinder sichern. Würde es denn dann einen Unterschied machen, wenn ich das Erbe nicht in Bar sondern in Form des Grundstücks überschrieben bekommen würde?
aero201618.06.20 09:23
natürlich kannst du ein Grundstück für Deine Kinder sicher.
Aber wie Du richtig sagst, dieses (voraussichtlich) nicht mit einer „Hypothek“ belasten. Im Grunde würdest du damit Deinem Kind Schulden und Verbindlichkeiten aufhalsen.

In solchen Vermögensfragen für Kinder schaltet sich das Familiengericht ein. Das würde vermutlich dem Eintrag eines unbelasteten Grundstücks auf den Namen des Kindes zustimmen, voraussichtlich aber nicht der Eintragung einer Grundschuld. Brauchst Du diese aber für die Hausfinanzierung, platzt Dein Konstrukt.

Ich würde an eurer Stelle den Weg wählen, dass du das Grundstück von Deinen Eltern bekommst und den Fall der Trennung per Notarvertrag absichert. Da sind verschiedene Konstellationen denkbar (klassische Zugewinnzahlung, die Vereinbarung, dass das Haus später nur auf euere Kinder übertragen werden kann,... whatever). ihr solltet euch da juristischen Rat einholen.
Steven18.06.20 09:25
Birkenfelder schrieb:

Würde es denn dann einen Unterschied machen,

Hallo Birkenfelder

mach es doch nicht so kompliziert.
Ist Familie. Da sollte das geregelt werden können.
Und mit deiner Frau machst du einen Ehevertrag, dann kommt sie mit ins Grundbuch.

Steven
grundstückerbeverbindlichkeitenvorschusshypothek