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ᐅ Hangaufschüttung durch Nachbarn, erlaubt? was tun?


Erstellt am: 08.05.23 14:13

xMisterDx08.05.23 18:17
Du kannst ja von deinem Grundstück mal unauffällig ne Wasserwaage auf seine Pflasterfläche legen.
Ich denke das größere Problem werden hier die L-Steine, denn diese dichten in gewisser Weise ab. Wasser, welches bei kräftigem Regen den Hang runterläuft, wird sich dort stauen, wenn der Lehmboden rundherum gesättigt (bindig) ist.

Aber seien wir ehrlich. Ihr habt euer Grundstück nicht abgefangen, d.h. ihr entwässert letztlich auf das Nachbargrundstück. Denn ihr werdet sicherlich ein Gefälle vom Haus weg haben, oder? Die feine englische Art ist das auch nicht.
Dass der Nachbar euch da nun eine kleine Betonmauer vor die Nase setzt, ist blöd... aber letztlich sein gutes Recht.
Tolentino08.05.23 19:30
Er könnte sogar von euch verlangen, dass ihr ein eDrainage an eure Seite der Grenze setzt. Ich würde die Füße schön still halten.
Yosie1208.05.23 20:05
Das stimmt so nicht, bei uns sind an der Grenze Kantensteine einbetoniert und ein Sichtschutzzaun montiert, ich denke die Kantensteine sind so ca 15cm über Bodenniveau, da kommt wohl außer bei Starkregen nichts beim Nachbarn von uns an.
ypg08.05.23 20:56
Yosie12 schrieb:

Unsere Frage, darf man eine natürliche Hanglage einfach anheben?
Ich möchte erinnern, dass auch ihr das Gelände erhöht habt, und zwar die Kellerhöhe eingeebnet. Das ist nichts anderes.
Nach Deiner Zeichnung sogar recht viel. Für Eure Entwässerung hättet ihr Euch schon lange selbst kümmern müssen… es liest sich, als wenn Ihr immer auf sein Grundstück entwässert habt.
ypg08.05.23 21:01
Yosie12 schrieb:

Das stimmt so nicht, bei uns sind an der Grenze Kantensteine einbetoniert und ein Sichtschutzzaun montiert, ich denke die Kantensteine sind so ca 15cm über Bodenniveau, da kommt wohl außer bei Starkregen nichts beim Nachbarn von uns an.
Und wohin geht zur Zeit Euer Regenwasser, wenn Euer Boden lehmig ist? Es dürfte sich doch gar nichts ändern, wenn auch er für seine Entwässerung sorgt.
Yosie1208.05.23 21:13
ypg schrieb:

Ich möchte erinnern, dass auch ihr das Gelände erhöht habt, und zwar die Kellerhöhe eingeebnet. Das ist nichts anderes.
Nach Deiner Zeichnung sogar recht viel. Für Eure Entwässerung hättet ihr Euch schon lange selbst kümmern müssen… es liest sich, als wenn Ihr immer auf sein Grundstück entwässert habt.
Ich habe es vielleicht etwas schlecht gezeichnet, bei uns wurde nichts erhöht, sondern ein Teil des Hanges abgetragen und das Haus in den Hang hinein gebaut.
grundstückhangkantensteineentwässerung