Hangaufschüttung durch Nachbarn, erlaubt? was tun?

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Y

Yosie12

Hallo,
vielleicht kann uns hier jemand zu einem speziellen Problem weiterhelfen. Wir haben ein Grundstück in Hanglage. Unser Haus ist in den Hang gebaut. Eingang auf Straßenniveau, Keller quasi halb im Hang. Vor dem Kellerbereich wurde das Grundstück noch ca. 4 m breit bis zur Grundstücksgrenze begradigt. Von da ging der Hang dann weiter nach unten. Der Nachbar dem das Grundstück unterhalb gehört, hat eine schmale Zufahrt rechts neben unserem Grundstück und fährt den Hang hinab zu seinem Grundstück. Vor ca. 4-5 Jahren hat er seinerseits den Hang etwas angeschüttet um auf gleicher Ebene wie unser Keller/ unterer Grundstücksbereich auch eine gerade Fläche zu haben. Zu sagen ist dazu noch, das er das Grundstück bisher nur zu Lager und Freizeitzwecken genutzt hat, da er unterhalb dieses Grundstücks ein weiteres besitzt, das bebaut ist. Nun hat er sich L-Steine liefern lassen. Er plant diese an unsere Grenze zu setzen, und somit seinen Teil dieses an sich geraden Bereichs um ca 50 cm anzuheben und zu pflastern für Parkplätze. Wir haben nun Bedenken, dass Wasser von dort in den unteren Teil unseres Grundstücks fließt und nicht abfließen kann, da ja da dann der Hang ist. Dieser Bereich ist eh schon sehr feucht da Lehmboden. Unsere Frage, darf man eine natürliche Hanglage einfach anheben? Da das ein wenig kompliziert klingt, anbei eine Skizze zum Verständnis. Es geht um den rot markierten Bereich.

hangaufschuettung-durch-nachbarn-erlaubt-was-tun-628616-1.jpg
 
WilderSueden

WilderSueden

Grundsätzlich gilt, dass Niederschlagswasser von eurem Grundstück auch auf selbigem verbleiben soll. Insofern sehe ich da erst einmal wenig Handhabe und es wird jetzt das baulich umgesetzt, was rechtlich eigentlich schon länger gilt. Seine Pflasterfläche muss der Nachbar natürlich so gestalten, dass sie nicht in euer Grundstück entwässert. Sprich, die 2% Gefälle in Richtung seines Grundstücks
 
Y

Yosie12

Unser Nachbar ist ein Do-It Your self Bastler, der sich vermutlich nicht groß um Entwässerungsvorschriften schert. Eigentlich ist dieser rote Bereich ja sein Baufenster und er müsste mit der Bebauung 3 m Abstand zu Grenze halten, kann er denn überhaupt ohne Genehmigung pflastern und bis zur Grenze Parkplätze machen? Somit ständen dann ggf Oldtimer LKWs direkt an der Grenze.
 
WilderSueden

WilderSueden

Die Vorschriften zur Entwässerung gelten auch für Bastler. Ggf. kannst du das einklagen, wird dann aber sicherlich eine langwierige Geschichte. Deshalb würde ich mit dem Nachbarn das Gespräch suchen
Stelllplätze und Garagen sind in der Regel grenzprivilegiert, Bebauungspläne können das aber auch anders regeln
 
Y

Yosie12

Okay, vielen Dank erst einmal.
Ich dachte eigentlich Grundstücke darf man nicht so ohne weiteres erhöhen, heißt aber auch im Umkehrschluss, wenn er 50 cm anschüttet und später dort doch noch baut müsste sein Haus ggf. vom Bodenniveau aus dann 50 cm niedriger sein? Bei uns erlaubt 4,50 m bergseitig.
 
WilderSueden

WilderSueden

Was du darfst und wie du bauen musst, hängt zum einen von deinem Bundesland ab und zum anderen vom Bebauungsplan. Wir haben zum Beispiel die Erdgeschossfußbodenhöhe vorgegeben, dürfen aber um bis zu 80cm davon abweichen. Gebäudehöhe ist dann nochmal gesondert geregelt. Da kommt es auch auf die Feinheiten an (was ist der genaue Bezugspunkt und wie berechnet er sich), ohne den Bebauungsplan zu kennen, würde ich keine Aussage wagen
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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