GU/Fertighausanbieter bei bereits vorliegender BG (HOAI Phase 4)
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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: GU/Fertighausanbieter bei bereits vorliegender BG (HOAI Phase 4) >> Zum 1. Beitrag <<
Mag sein, nur ist der Zweck des ! üblicherweise nicht der, Schreien anzuzeigen sondern (wenn eingeklammert) auf etwas besonders hinzuweisen. In diesem Fall ging es darum, dass hier eben ein GU (und kein GÜ, der gern synonym verwendet wird) gesucht wird.
Aber noch etwas zum eigentlichen Thema: Sag doch mal, wo genau in NRW du bauen möchtest. Für so ein Vorhaben kommen ja generell eher die kleineren GUs infrage, welcher meistens nur regional arbeiten.
Die Unternehmen mit denen wir gesprochen haben (und das waren einige) konnten jedoch nicht detailliert genug auf unsere Anforderungen und die Besonderheiten des Grundstücks eingehen, zumindest nicht bevor man den Bauvertrag unterschreibt.
Diese Hürde ist ja nun beseitigt, der Aufdieanforderungeneingeher aka Architekt wurde gefunden. War da von den "einigen" Unternehmen keine, mit denen man dann gleich hätte loslegen können - was spricht nun (abgesehen von meiner Empfehlung Ausschreibung und Architektenbauleitung) noch dagegen ?