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ᐅ Grundstücksplanung Baugebiet am Waldrand


Erstellt am: 02.02.2019 16:41

RotorMotor 02.02.2019 16:41
Hallo,
wir überlegen auf dem folgenden Grundstück zu bauen und fragen uns, ob und wie wir Haus und Garagen/Carports/Schuppen nach unseren Wünschen dort unter kriegen:

Bebauungsplan/Einschränkungen

Größe des Grundstücks: 738
Hang: Nein
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Baufenster, Baulinie und -grenze: 15x13m mit Abschrägung
Randbebauung: 3m
Anzahl Stellplatz: 2
Geschossigkeit: II
Dachform: SD <45
Stilrichtung: offen
Ausrichtung: Ost/West vorgegeben
Maximale Höhen/Begrenzungen: TH 6m; FH 10,5m

Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp SD
Keller, Geschosse Nein, 2
Wohnfläche: ~170m²
Garage, Carport 2, Idealerweise Doppelgarage, aber möglich wäre auch 1 Garage und ein Stellplatz/Carport, 4 gut erreichbare Fahrrad Stellplätze
weitere Wünsche KFW40 (plus?)

Was ist die wichtigste/grundlegende Frage zum Grundriss in 130 Zeichen zusammengefasst?
Aufgrund des östlich angrenzenden Waldes ist das Baufenster ja recht beschränkt, daher suchen wir nach kreativen Ideen zur optimalen Nutzung des Grundstücks.
Also wo setzt man am Besten Haus und Garagen, Schuppen, etc hin.
Außerdem ist die Frage wo die Terrasse idealerweise hin könnte?

Lageplan eines Baugrundstücks mit Gebäudeflächen und Zufahrtswegen

ypg 02.02.2019 17:23
Haus ins Baufenster, Terrasse im Osten... Eingang Süd oder West, entsprechend die Stellplätze...
Viel oder andere sinnvolle Möglichkeiten hast Du nicht.

Ich finde die Ausrichtung nicht gerade prickelnd und würde das Grundstück wahrscheinlich nicht kaufen.
Aber es gibt ja auch Morgenmenschen 🙂

Escroda 03.02.2019 01:56
RotorMotor schrieb:
daher suchen wir nach kreativen Ideen zur optimalen Nutzung des Grundstücks.
Na ja, dein Baufenster ist ja zur Straße hin nicht einmal die 15m breit, sofern das Grundstück an der dünn gestrichelten Linie parzelliert wurde. Und Garage und Carport müssen wegen des Waldes vermutlich auch ins Baufenster (textliche Festsetzungen des B-Planes wären gut). Bei 170m² Zielwohnfläche hat selbst der kreativste Planer bezüglich der Lage nur eine Möglichkeit.
RotorMotor schrieb:
Außerdem ist die Frage wo die Terrasse idealerweise hin könnte?
Darf die denn überhaupt außerhalb des Baufensters errichtet werden?

RotorMotor 03.02.2019 09:10
ypg schrieb:
Haus ins Baufenster, Terrasse im Osten... Eingang Süd oder West, entsprechend die Stellplätze...
Viel oder andere sinnvolle Möglichkeiten hast Du nicht.
Ich finde die Ausrichtung nicht gerade prickelnd und würde das Grundstück wahrscheinlich nicht kaufen.
Aber es gibt ja auch Morgenmenschen 🙂

Danke für die ehrliche, wenn auch eher negative, Rückmeldung.
Könnte es auch eine Option sein die Terrasse an die Süd-Ost Ecke des hauses zu setzen? Dann sollte man auch Nachmittags noch recht lange Sonne haben. Sitzt dafür aber recht nah an der Straße...

Oder die Terrasse an den Waldrand, etwas vom haus entfernt?
Escroda schrieb:
Na ja, dein Baufenster ist ja zur Straße hin nicht einmal die 15m breit, sofern das Grundstück an der dünn gestrichelten Linie parzelliert wurde.
Ja, das ist leider richtig.
Das heißt man müsste die Garagen entweder weit nach hinten an die breiteste Stelle setzen oder nur eine Garage nach vorne und ein Carport dann vor das Haus?
Escroda schrieb:

Und Garage und Carport müssen wegen des Waldes vermutlich auch ins Baufenster (textliche Festsetzungen des B-Planes wären gut).

Den Teil zu Nebenanlagen habe ich hochgeladen.
Escroda schrieb:

Bei 170m² Zielwohnfläche hat selbst der kreativste Planer bezüglich der Lage nur eine Möglichkeit.
Darf die denn überhaupt außerhalb des Baufensters errichtet werden?

Oder kann es Sinn machen die Garage komplett oder teilweise in das Haus zu integrieren?

Dokument mit Regeln zu Stellplätzen und Garagen im Baugebiet

ypg 03.02.2019 09:34
RotorMotor schrieb:
Könnte es auch eine Option sein die Terrasse an die Süd-Ost Ecke des hauses zu setzen?

Auch für die Terrasse gilt es, den Grenzabstand einzuhalten

Escroda 03.02.2019 11:18
RotorMotor schrieb:
Das heißt man müsste die Garagen entweder weit nach hinten an die breiteste Stelle setzen oder nur eine Garage nach vorne und ein Carport dann vor das Haus?
Ja. Allerdings ließe dein Textausschnitt auch eine Garage östlich außerhalb des Baufensters zu. Ich vermute jedoch, dass es zu den Baumlinien auch noch Festsetzungen gibt, die dem entgegenstehen könnten. Außerdem sehe ich dort deinen Garten verschandelt.
RotorMotor schrieb:
Den Teil zu Nebenanlagen habe ich hochgeladen.
Da eine am Haus anschließende Terrasse keine Nebenanlage im Sinne des §14 Baunutzungsverordnung ist, fällt sie nicht unter Punkt 4.2. Wenn der Bebauungsplan sich nicht ausdrücklich zu Terrassen äußert, kläre mit der Genehmigungs- (Bauamt) oder Planungsbehörde (Planungsamt der Gemeinde) deren Sichtweise auf Terrassen ab. Nach aktueller Rechtsprechung müsste sie ins Baufenster.
RotorMotor schrieb:
Oder die Terrasse an den Waldrand, etwas vom haus entfernt?
Dann wäre sie auf jeden Fall eine zulässige Nebenanlage, aber unpraktisch.
RotorMotor schrieb:
Oder kann es Sinn machen die Garage komplett oder teilweise in das Haus zu integrieren?
Komplett nein, da sie ja, im Gegensatz zum Wohnhaus, in den Abstandsflächen mit Grenzbebauung zulässig ist (Grenzwerte von §6 (8) Bauordnung NRW beachten). Bei teilweiser Integration ist die Abstandsflächenprivilegierung zumindest dann umstritten, wenn die Doppelgarage aus nur einem Raum besteht.
ypg schrieb:
Auch für die Terrasse gilt es, den Grenzabstand einzuhalten
Nein. Nur, wenn sie mehr als 1m über Gelände liegt oder überdacht werden soll.
terrassengaragenbaufenstergrundstückcarportfestsetzungennebenanlage