ᐅ Grundstückskauf, teilweise Bauland und teilweise Ackerland
Erstellt am: 24.08.15 15:23
ypg24.08.15 18:55
Senfling schrieb:
dass wir beide gerne einen großen Garten hätten, benötigen wir jedoch ein Grundstück von ca. 1000 m2.Bedenkt, dass ein grosses Grundstück auch Arbeit macht.
Gruss Yvonne
SirSydom24.08.15 19:11
Denkt daran, dass ihr einen Acker oder eine Wiese weder einfrieden (einzäunen, Hecke) dürft noch Gartenhäuschen oder sonstige Bauten darauf stellen dürft!!
Das ist bei den anderen Grundstücken evtl. anders..
Würdet ihr 1 oder 2 Flurstücke kaufen?
Das ist bei den anderen Grundstücken evtl. anders..
Würdet ihr 1 oder 2 Flurstücke kaufen?
Senfling24.08.15 21:18
Super dieses Forum. Vielen Dank für all die Hilfreichen Antworten.
Wir sind uns darüber bewusst, dass man bei einem 1000 m2 großen Grundstück ziemlich hinterher sein muss. Aber wir sind gerne draußen und fassen gerne an und kennen es von unseren Familien, wie viel Arbeit das macht.
Zur Zeit sind das Bauland, das genannte eventuell für uns bestimmte Ackerland und das übrige Ackerland auf einem Flurstück zusammengefasst.
Wenn würden wir die 1000 m2 zu einem Flurstück zusammenfassen.
Eine Frage bzgl. der Steuerhabe ich:
Der Eigentümer ist Sohn eines bereits verstorbenen Landwirts, der den Betrieb vor 12 Jahren eingestellt hat.
Vor 8 Jahren ist der Vater verstorben und hat seinem Sohn das Grundstück vererbt. Steuerlich verstehe ich §23 Einkommensteuergesetz nun so, dass der Eigentümer keine Steuern beim Verkauf des Grundstücks entrichten muss, da das Grundstück bereits über 10 Jahren in seinem (bzgs. des verstorbenen Vaters) Eigentum ist.
Bin ich da richtig informiert? Sollte der Eigentümer noch 50 % der Wertsteigerung des Grundstücks (durch die Umwidmung zu Bauland) an das Finanzamt abdrücken müssen, wäre dessen Antrieb sich auf Verhandlungen einzulassen natürlich noch geringer.
Grüße, Christian
Wir sind uns darüber bewusst, dass man bei einem 1000 m2 großen Grundstück ziemlich hinterher sein muss. Aber wir sind gerne draußen und fassen gerne an und kennen es von unseren Familien, wie viel Arbeit das macht.
Zur Zeit sind das Bauland, das genannte eventuell für uns bestimmte Ackerland und das übrige Ackerland auf einem Flurstück zusammengefasst.
Wenn würden wir die 1000 m2 zu einem Flurstück zusammenfassen.
Eine Frage bzgl. der Steuerhabe ich:
Der Eigentümer ist Sohn eines bereits verstorbenen Landwirts, der den Betrieb vor 12 Jahren eingestellt hat.
Vor 8 Jahren ist der Vater verstorben und hat seinem Sohn das Grundstück vererbt. Steuerlich verstehe ich §23 Einkommensteuergesetz nun so, dass der Eigentümer keine Steuern beim Verkauf des Grundstücks entrichten muss, da das Grundstück bereits über 10 Jahren in seinem (bzgs. des verstorbenen Vaters) Eigentum ist.
Bin ich da richtig informiert? Sollte der Eigentümer noch 50 % der Wertsteigerung des Grundstücks (durch die Umwidmung zu Bauland) an das Finanzamt abdrücken müssen, wäre dessen Antrieb sich auf Verhandlungen einzulassen natürlich noch geringer.
Grüße, Christian
DG25.08.15 09:37
Das ist Sache des Verkäufers. Solche Teilungen machen wir auch zuweilen nachträglich - aber dafür zahlt wirklich niemand auf diesem Planeten 48€ resp. den vollen Baulandpreis, idR unter 10€/m². Mehr Nutzen/Wert hat das Land nun mal nicht. Biete ihm 10€ an, das ist mehr als genug. Wenn das nicht sofort fruchtet, pachtet es. Für einen Hektar (10Tm²) Ackerland zahlt man je nach Region zwischen 150€ und 500€ Pacht pro Jahr - für 400m² sind das 20€/Jahr ... rechne das mal um auf den geforderten Kaufpreis von 19.200€, dann wird sofort klar, wie abstrus der Preis ist.
MfG
Dirk Grafe
MfG
Dirk Grafe
Sebastian7925.08.15 19:55
SirSydom schrieb:
Denkt daran, dass ihr einen Acker oder eine Wiese weder einfrieden (einzäunen, Hecke) dürft noch Gartenhäuschen oder sonstige Bauten darauf stellen dürft!Das würde ich nicht so pauschal sagen - meine Eltern haben neben 666qm2 Bauland noch 2500 qm2 Ackerland damals dazu gekauft. Da steht ein großes Gartenhaus, ein Pferdestall samt Lager und ein großer Pavillon darauf. Und eingezäunt ist das ganze ebenfalls
Und nein, kein Außenbezirk, sondern normales, städtisches Baugebiet.
SirSydom25.08.15 20:58
Nur weil der Acker deiner Altern eingezäunt ist, heißt das nicht dass das a) legal ist und b) das es auch bei Senfling legal wäre.
Meistens sind Äcker am Rande von Naubaugebieten nicht mehr Innenbereich, fallen damit und §35 Baugesetzbuch und sind Außenbereich. Da darf man - außer zu landwirtschaftlichen Zwecken - fast nichts!
Frag lieber beim Amt nach bevor du Acker für Baulandpreis kaufst und dann nur als Acker nutzen kannst.
Meistens sind Äcker am Rande von Naubaugebieten nicht mehr Innenbereich, fallen damit und §35 Baugesetzbuch und sind Außenbereich. Da darf man - außer zu landwirtschaftlichen Zwecken - fast nichts!
Frag lieber beim Amt nach bevor du Acker für Baulandpreis kaufst und dann nur als Acker nutzen kannst.
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