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ᐅ Notarkosten zu hoch? Notargebühren, Grundschuld, Grundstückskosten


Erstellt am: 05.01.17 09:29

Bieber081505.01.17 16:17
BAUerMartin schrieb:
Hauptsächlich macht mich die Berechnungsgrundlage mit den aufgeschlagenen 2x20% und 1x10% stutzig.
Berechnungsgrundlage ist der "Geschäftswert". Durch die Bauverpflichtung hat der Vorgang einen höheren Wert als nur der schnöde Kauf des Grundstücks. Du wirst ja nun für mehrere 100 000 Euro ein Haus errichten. Diesem Umstand wird durch den pauschalen Aufschlag von 20 % Rechnung getragen. (Ähnlich wird es bei der Grunderwerbsteuer laufen, oder?).

Dass die Selbstnutzungspflicht einen Wert hat, finde ich überraschend, aber ... so ist das wohl. Verfügungsbeschränkung? Keine Ahnung ...
dohuli05.01.17 18:45
Wenn man in die einschlägigen Rechner im Internet die Kosten für die Eintragung der Grundschuld in Höhe von 350.000 € eingibt, spuckt ein Rechner 1060 € für Notar + 685 € für Grundbuchamt aus.

Für den Grundstückskauf werden bei Betrag 76.000 € rund 780 € für Notar und 330 € für Amt ausgegeben.
In Summe macht das 2855€.

Die 500 € Unterschied, die du bezahlen musst, ergeben sich also nur aus dem höher angesetzten Grundstückswert.

Die Bauverpflichtung, Selbstnutzungsverpflichtung und Verfügungsbeschr. dürfen berechnet werden, wenn diese im Kaufvertrag vom Grundstück stehen (oft bei Kauf von Gemeinde/Stadt). Schau mal in den Kaufvertrag, diese Begriffe sollten aufgeführt sein.

Wenn dem so ist, passt alles.
Lückenfüller05.01.17 19:59
Das Thema interessiert uns auch gerade, da wir wahrscheinlich von der Stadt ein Grundstück erwerben werden, welches ebenso eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren beinhaltet.

Ob eine Bauverpflichtung aber wirklich eine höhere Bemessungsgrundlage (Für Notar/ Grunderwerbsteuer) begründet, würde ich in Frage stellen.
Caspar202005.01.17 21:13
Lückenfüller schrieb:
Ob eine Bauverpflichtung aber wirklich eine höhere Bemessungsgrundlage (Für Notar/ Grunderwerbsteuer) begründet, würde ich zumindest nach diesem Artikel hier in Frage stellen:

Und was hat das mit nun mit den Notarkosten "Problem" des TE zu tun?

Die Grunderwerbsteuer ist ja davon nicht betroffen
Lückenfüller05.01.17 21:42
Caspar2020 schrieb:
Und was hat das mit nun mit den Notarkosten "Problem" des TE zu tun?

Die Grunderwerbsteuer ist ja davon nicht betroffen


Da hast du recht. Sollte aber denn nicht die Bemessungsgrundlage für Notar und Finanzamt hier die gleiche sein?
Caspar202005.01.17 22:02
Nein. Diese Berechnungsgrundlage dient nur zur Ermittlung der Notarkosten.

Etwas überraschend ist nur die Höhe (also 2x20 + 10). Da schon mal bei Notar nachgefragt?

Die Kosten für Grundbuch beziehen sich auf die tatsächlichen Werte für die Grundschuld sowie den Kaufpreis (wenn z.b. Auflassungsvormerkubg etc).

Quasi hat der Notar mit den 3 Dingen "mehr" Arbeit

Viele Banken/Vermittler setzten eigentlich 2% an für dieses
Gedöns an.
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