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ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

Erstellt am: 08.01.21 10:10
H
HeißerWai
Hallo liebes Forum,

wir planen in Kürze den Erwerb eines Baugrundstückes und zeitnah dann auch die Bebauung desselben mit einem Fertighaus.
Hier im Forum und aus anderen Quellen habe ich gehört, dass es passieren kann, dass Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Hauspreis erhoben wird, falls das Finanzamt ein „verbundenes Geschäft“ annimmt. Mich würde daher eure Meinung interessieren, ob ihr dieses Risiko hier seht.

Unsere Situation:
  • Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt.
  • Grundsätzlich besteht keine wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden. Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert. Ob es hierzu vertragliche Regelungen zwischen den beiden Parteien gibt kann ich natürlich als Außenstehender nicht sicher sagen.
  • Wir haben daraufhin selbstständig den Kontakt zum Grundstückseigentümer aufgenommen.
  • Es besteht nach bisheriger Aussage kein Zwang, mit o.g. Fertighausanbieter letztendlich auch zu bauen (wir haben dies jedoch geplant), die Annahme ist also dass auch im Kaufvertrag für das Grundstück der Fertighausanbieter nicht erwähnt wird.
  • Der Grundstücksverkauf soll über eine GbR abgewickelt werden, d.h. da es wie oben erwähnt um mehrere Grundstücke geht werden diese von den Käufern gemeinsam erworben und später entsprechend aufgeteilt.
Aktuell läuft alles noch auf mündlicher Basis, jedoch würden wir in den nächsten Wochen die konkrete Hausplanung mit dem Fertighausanbieter und dem von ihm vorgeschlagenen Architekten starten, um noch vor Grundstückskauf den Bauantrag stellen zu können (die Bebaubarkeit des Grundstücks ist noch nicht vollständig geklärt).
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben, allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben, um ggf. die Planungskosten einfordern zu können, falls es nicht zum Hausbau kommen sollte.

Danke für eure Einschätzung!
Wolkensieben08.01.21 16:04
WilderSueden schrieb:

Für den Bauträger ist das sehr klug. Er kommt an Grundstücke obwohl Bauträger bei kommunalen
Lieber Wilder Süden, habe nicht Dich gemeint, wollte es für den TE nochmal darstellen, weil viele nicht wissen, was ein Bauträger eigentlich ist. Du hast natürlich Recht, habe jetzt erst gelesen, dass es vielleicht missverständlich rüberkommt.
T
T_im_Norden
08.01.21 16:29
Es gibt auch private Erschließung mit Übergabe an die Gemeinde nach Fertigstellung.
11ant08.01.21 18:23
T_im_Norden schrieb:

Es gibt auch private Erschließung mit Übergabe an die Gemeinde nach Fertigstellung.
Wenn die Straße einem einzelnen Schneewittchen gehört, wird das vernünftig ablaufen. Aber nicht mit sieben Zwergen, von denen bloß einer zu glauben braucht, das Straßenland wäre Gold wert - dann kommt der Deal nicht zustande: https://www.hausbau-forum.de/threads/erwerb-eines-baugrundstuecks-mit-verkehrsteilflaeche.36885/
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
W
WilderSueden
08.01.21 18:47
T_im_Norden schrieb:

Es gibt auch private Erschließung mit Übergabe an die Gemeinde nach Fertigstellung.
Wenn die Gemeinde Lust darauf hat für eine Straße zu sorgen die sie nicht bauen wollte...
Es ist natürlich nicht auszuschließen dass die Gemeinde sich durch solche Konstruktionen das Geld für die Erschließung spart (knappe Kassen sind ja üblich) aber noch mehr Geld spart man sich wenn die Gemeinde gar nicht zuständig ist sondern die privaten Eigentümer
HeißerWai schrieb:

Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Tabu nicht, aber es gehört zu den Dingen die man eigentlich vermeiden will. Außer man wollte schon immer einen Quad mit Räumschaufel kaufen und sich von den Nachbarn dafür bezahlen lassen 😉
In der Regel kaufen aber Leute was mit Privaterschließung weil sie entweder keine Ahnung haben oder aufgrund der knappen Grundstücke nicht viel Alternativen.

@Wolkensieben
Kein Problem. Finde auch die Vergabebedingungen bei euch sehr vorbildlich, insbesondere dass auch das Haus bereits finanziert sein muss.
Y
ypg
08.01.21 19:42
HeißerWai schrieb:

Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen,
Hier liegt wohl der stinkende Hund begraben. Sollte mich wundern, wenn die nicht einen Vertrag miteinander haben. Und dann ist es ein Koppelgeschäft.
H
HeißerWai
08.01.21 20:32
WilderSueden schrieb:

Tabu nicht, aber es gehört zu den Dingen die man eigentlich vermeiden will. Außer man wollte schon immer einen Quad mit Räumschaufel kaufen und sich von den Nachbarn dafür bezahlen lassen 😉
In der Regel kaufen aber Leute was mit Privaterschließung weil sie entweder keine Ahnung haben oder aufgrund der knappen Grundstücke nicht viel Alternativen.
Ja, erschlossene Grundstücke kosten hier leider meist so viel, dass man am Ende noch eine Hundehütte daraufstellen kann 🤨. Wenn es am Ende nur ums Quad fahren geht habe ich damit kein Problem;)
ypg schrieb:

Hier liegt wohl der stinkende Hund begraben. Sollte mich wundern, wenn die nicht einen Vertrag miteinander haben. Und dann ist es ein Koppelgeschäft.
Irgendeine Idee, wie ich mich da absichern könnte? Bekommt das Finanzamt solche Absprachen überhaupt mit oder kommt es am Ende auf das an, was im Notarvertrag steht?
11ant schrieb:

Das mag schon sein, daß im Gesellschaftsvertrag der GbR ihr Zweck nur auf die Grundstücksentwicklung bezogen wird und sogar festgehalten wird, daß die Gesellschaft sich mit dem Vollzug der Grundstücksteilung auflöst (wer soll dann eigentlich als Liquidator fungieren ?). Aber so lange die GbR besteht, wird in Deiner Schufa / Crefo etcetera der Hinweis auftauchen, daß Du Gesellschafter dieser GbR bist (und ob einer Deiner GbR-Buddies im Schuldnerverzeichnis bekannt ist). Darauf einen Dujardin.

Wie gesagt, ich gehe davon aus (und werde das nochmal abklären), dass die GbR wirklich nur kurze Zeit besteht. Und zumindest zum Kaufzeitpunkt müssen ja alle Käufer eine Finanzierungsbestätigung nachweisen?
Klar, könnte alles einfacher sein, aber wie oben geschrieben ist es hier in der Region leider nicht so, dass man einfach das nächste Grundstück nehmen könnte...
erschließunggrundstücke