Hallo liebes Forum,
wir planen in Kürze den Erwerb eines Baugrundstückes und zeitnah dann auch die Bebauung desselben mit einem Fertighaus.
Hier im Forum und aus anderen Quellen habe ich gehört, dass es passieren kann, dass Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Hauspreis erhoben wird, falls das Finanzamt ein „verbundenes Geschäft“ annimmt. Mich würde daher eure Meinung interessieren, ob ihr dieses Risiko hier seht.
Unsere Situation:
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben, allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben, um ggf. die Planungskosten einfordern zu können, falls es nicht zum Hausbau kommen sollte.
Danke für eure Einschätzung!
wir planen in Kürze den Erwerb eines Baugrundstückes und zeitnah dann auch die Bebauung desselben mit einem Fertighaus.
Hier im Forum und aus anderen Quellen habe ich gehört, dass es passieren kann, dass Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Hauspreis erhoben wird, falls das Finanzamt ein „verbundenes Geschäft“ annimmt. Mich würde daher eure Meinung interessieren, ob ihr dieses Risiko hier seht.
Unsere Situation:
- Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt. Grundsätzlich besteht keine wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden. Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert. Ob es hierzu vertragliche Regelungen zwischen den beiden Parteien gibt kann ich natürlich als Außenstehender nicht sicher sagen.
- Wir haben daraufhin selbstständig den Kontakt zum Grundstückseigentümer aufgenommen. Es besteht nach bisheriger Aussage kein Zwang, mit o.g. Fertighausanbieter letztendlich auch zu bauen (wir haben dies jedoch geplant), die Annahme ist also dass auch im Kaufvertrag für das Grundstück der Fertighausanbieter nicht erwähnt wird.
- Der Grundstücksverkauf soll über eine GbR abgewickelt werden, d.h. da es wie oben erwähnt um mehrere Grundstücke geht werden diese von den Käufern gemeinsam erworben und später entsprechend aufgeteilt.
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben, allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben, um ggf. die Planungskosten einfordern zu können, falls es nicht zum Hausbau kommen sollte.
Danke für eure Einschätzung!
11ant schrieb:
Das schließt nicht aus, daß es im an sich erschlossenen Baugebiet ein Riesengrundstück gibt, das in sich so weit teilungsfähig wäre, daß eine Stichstraße zu seinen nach der Teilung halben Dutzend Parzellen Sinn machte, die aber aktuell noch in keinem Gemeindekopf gedacht wurde.Genauso, war in unserem Fall exakt die Konstellation.Aber losgelegt wurde ohne Baugenehmigung, hach wie war das dann lustig ( und teuer)
Wolkensieben schrieb:
Klingt irgendwie danach, als hätte einer Ackerland und träumt davon, durch Bauplatzverkauf reich zu werden. Und die Machbarkeit sollen die Käufer zahlen.Hehe, und solche Vögel melden sich dann gerne auf Baugrundsuchanzeigen von GU und Bauträgern. Letztere machen damit knicken-lochen-abheften, aber GU springen gerne darauf an, das mit zu vermarkten. Mit einem Vorvertrag gibt man sich dann selbst gefangen und muß eventuell anderswo ein "Ersatzgrundstück" akzeptieren, weil die Baureife des Grundstückes in Wolkenkuckucksheim auf sich warten läßt und der hausinterne Zeichenknecht da inzwischen schon mehrere Luftschlößchen draufgeplant hatte. Dann wären wir wiederum im Bereich des Suchbegriffes "11ant Leerverkauf" - auch wenn es in dieser Variante das Lockgrundstück (und sogar den Kontakt des Vertrieblers zum Eigentümer) ausnahmsweise einmal tatsächlich gäbe.Wolkensieben schrieb:
Genauso, war in unserem Fall exakt die Konstellation.
Aber losgelegt wurde ohne Baugenehmigung, hach wie war das dann lustig ( und teuer)Und nun hast Du an einer Privatstraße gebaut, hättest die Gemeinde liebend gerne gebeten, die öffentlich zu widmen, aber für die Preisvorstellungen Deiner lieben Nachbarn wollten die die nicht, und nun rollst Du Deine Mülltonnen hundert Meter weit an die öffentliche Straße und hast den Nachbuchstaben f hinter Deiner mit den Nachbarn gemeinsamen Hausnummer stehen ?https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
11ant schrieb:
Und nun hast Du an einer Privatstraße gebaut, hättest die Gemeinde liebend gerne gebeten, die öffentlich zu widmen, aber für die Preisvorstellungen Deiner lieben Nachbarn wollten die die nicht, und nun rollst Du Deine Mülltonnen hundert Meter weit an die öffentliche Straße und hast den Nachbuchstaben f hinter Deiner mit den Nachbarn gemeinsamen Hausnummer stehen ?So in etwa, ja.Nur dass wir eine eigene Hausnummer haben. Die Mülltonnen ja, die haben einen weiten Weg. Der WEG Weg halt ein bissle eng geworden, also nix mit Sperrmüllabfuhr und so. Feuerwehr passt gerade so durch. Bei den Parkplätzen musste man sehr erfinderisch sein.
Manchmal passen nicht so viele Häuser auf ein Grundstück, wie es GÜ gerne habt hätte.
Ist halt auch blöd, wenn man einfach ohne Genehmigung losbaut, Abschlagszahlungen kassiert und es nachträglich nicht genehmigt wird.
Anderer Bauherr hatte nicht so viel Erfolg, Rückbau und Bauruine.
Da ein anderer im Ort schon eine Bauruine produziert hatte, war das Bauamt in der Hinsicht etwas empfindlich.
N
neo-sciliar08.01.21 13:51Wie viele Grundstücke ergibt das denn, die die GbR erwerben soll? Wenn der Verkäufer es als "eins" verkauft, dann kann die Erschließung ja erst nachträglich erfolgen. Lässt der Verkäufer erschließen, dann verkauft er x Grundstücke. Das Ganze sollte ich im Kaufpreis widerspiegeln.
Ob ich allerdings mit meinen Nachbarn eine GbR Gründen würde, ist fraglich. Aus Sicht des Verkäufers kann es Sinn ergeben.
Ob ich allerdings mit meinen Nachbarn eine GbR Gründen würde, ist fraglich. Aus Sicht des Verkäufers kann es Sinn ergeben.
W
WilderSueden08.01.21 14:06Wolkensieben schrieb:
Auszug aus Juriforum: Die Erschließung eins Grundstückes ist gemäß § 123 Baugesetzbuch Aufgabe der jeweiligen Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass gemäß § 123Abs. 3 Baugesetzbuch kein rechtlicher Anspruch auf Erschließung besteht, selbst wenn ein Bebauungsplan die Erschließung vorsieht.Es gibt auch die Möglichkeit einer Privaterschließung, gerne genommen von Bauträgern die ein größeres Grundstück in die Hand bekommen. Das bedeutet der Bauträger baut eine Straße die die einzelnen Grundstücke erschließt und macht seine Kunden zu Eigentümern der Erschließungstraße. Diese sind dann für alles zuständig was sonst in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, Sanierungneo-sciliar schrieb:
Ob ich allerdings mit meinen Nachbarn eine GbR Gründen würde, ist fraglich.
Aus Sicht des Verkäufers kann es Sinn ergeben.Genau das ist es.WilderSueden schrieb:
Es gibt auch die Möglichkeit einer Privaterschließung, gerne genommen von Bauträgern die ein größeres Grundstück in die Hand bekommen. Das bedeutet der Bauträger baut eine Straße die die einzelnen Grundstücke erschließt und macht seine Kunden zu Eigentümern der Erschließungstraße. Diese sind dann für alles zuständig was sonst in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, SanierungDeshalb ist das eher unklug, und auch längst nicht die einzige Alternative.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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