Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Girokonto für Bauherren finden
- Hauseingang gestalten
- Zaunarten und Eigenschaften
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Gartenpflege im Frühling – worauf achten
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

Erstellt am: 08.01.21 10:10
H
HeißerWai
Hallo liebes Forum,

wir planen in Kürze den Erwerb eines Baugrundstückes und zeitnah dann auch die Bebauung desselben mit einem Fertighaus.
Hier im Forum und aus anderen Quellen habe ich gehört, dass es passieren kann, dass Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Hauspreis erhoben wird, falls das Finanzamt ein „verbundenes Geschäft“ annimmt. Mich würde daher eure Meinung interessieren, ob ihr dieses Risiko hier seht.

Unsere Situation:
  • Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt.
  • Grundsätzlich besteht keine wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden. Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert. Ob es hierzu vertragliche Regelungen zwischen den beiden Parteien gibt kann ich natürlich als Außenstehender nicht sicher sagen.
  • Wir haben daraufhin selbstständig den Kontakt zum Grundstückseigentümer aufgenommen.
  • Es besteht nach bisheriger Aussage kein Zwang, mit o.g. Fertighausanbieter letztendlich auch zu bauen (wir haben dies jedoch geplant), die Annahme ist also dass auch im Kaufvertrag für das Grundstück der Fertighausanbieter nicht erwähnt wird.
  • Der Grundstücksverkauf soll über eine GbR abgewickelt werden, d.h. da es wie oben erwähnt um mehrere Grundstücke geht werden diese von den Käufern gemeinsam erworben und später entsprechend aufgeteilt.
Aktuell läuft alles noch auf mündlicher Basis, jedoch würden wir in den nächsten Wochen die konkrete Hausplanung mit dem Fertighausanbieter und dem von ihm vorgeschlagenen Architekten starten, um noch vor Grundstückskauf den Bauantrag stellen zu können (die Bebaubarkeit des Grundstücks ist noch nicht vollständig geklärt).
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben, allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben, um ggf. die Planungskosten einfordern zu können, falls es nicht zum Hausbau kommen sollte.

Danke für eure Einschätzung!
Nida35a08.01.21 11:27
wie der Kollege @11ant schon mehrfach bemerkte, wird das FA ein geteiltes Grundstück und mit einer Baufirma mehrere Häuser gebaut, als Koppel Geschäft interpretieren
Wolkensieben08.01.21 11:32
Nida35a schrieb:

wie der Kollege @11ant schon mehrfach bemerkte, wird das FA ein geteiltes Grundstück und mit einer Baufirma mehrere Häuser gebaut, als Koppel Geschäft interpretieren
Das war bei uns nicht der Fall.
Der Makler verkaufte die Häuser des GÜ, beim Notartermin trafen sich alle Bauherren, die ihre Grundstücke von einem Grundstück erwarben, die Grundstücke wurden geteilt und ein Grundstücksteil als WEG für die Zufahrt bestimmt.
Der GÜ und Makler hatten nur mit der Planung und Bebaubarkeit zu tun und alles organisiert.
Jean-Marc08.01.21 12:27
Genau so ein Angebot hatten wir damals auch bekommen. Grundstückskauf von GbR plus gleichzeitiger Vorvertrag für den Hausbau. Da wurde uns das Blaue vom Himmel versprochen, das würde man immer so machen, hätte noch nie Probleme gegeben usw.
Beim Finanzamt sitzen aber nicht nur Blöde. Wenn die Dir das als Koppelgeschäft rumdrehen, hast Du ganz schlechte Karten. Ich bezweifle nicht, dass schon Bauherren damit durchgekommen sind, aber selbst wenn wirklich immer alles glatt gelaufen sein sollte, kann man trotzdem der Erste sein, wo es dann Probleme gibt. Oder es kommt im Nachhinein noch unerfreuliche Post...
Uns war das zu heiß.
11ant08.01.21 12:57
Kein Bauträgerzwang auf dem Grundstück und keine wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Grundstückseigentümer und Fertighausfirma klingen erst einmal gut. Aber Du klingst nach einem Gläubigen des Mythos, mit einer Fertighausfirma baue man schneller. Eine Bauvoranfrage kannst Du selber stellen, auch ohne nachweislich Eigentümeraspirant zu sein. Eine kleine Schwierigkeit ist dabei, daß es das Grundstück so ja noch nicht gibt (hinsichtlich konkreter Lage, Flächengröße, Nachbarabstände). Gibt es denn schon einen Bebauungsplan für das Gebiet ?
Das Planungsvorkostenrisiko absichern zu wollen ist legitim, aber ein Vorvertrag ein Mittel, von dem Dein Anwalt Dir abraten wird.
HeißerWai schrieb:

Der Grundstücksverkauf soll über eine GbR abgewickelt werden, d.h. da es wie oben erwähnt um mehrere Grundstücke geht werden diese von den Käufern gemeinsam erworben und später entsprechend aufgeteilt.
Der Verkäufer soll das Grundstück gefälligst selber parzellieren, bevor er es verkauft (wann er es vermessungsmäßig abmarkt, ist eine andere Frage). Die GbR-Lösung ist nicht nur abwicklungstechnisch eine m.E. hier unnötige Komplikation. Ich würde mir auch meine Bonität nicht damit verderben wollen, eine gemeinsame Personengesellschaft mit meinen künftigen Nachbarn einzugehen (selbst wenn das alles meine Klassenkameraden und Mitkonfirmanden gewesen wären und jetzt noch mit mir bei der Feuerwehr sind nicht). Die Teufelspakte, zu denen manche Leute bereit sind wenn eine Chance auf einen Baugrunderwerb winkt, haben teils ziemlich bedenkliche Formen. Bauwunsch frißt Hirn. Ich würde übrigens auch nicht als Auseinandersetzungsguthaben aus einer Grundstücksgesellschaft das längs liegende hinten links zugelost bekommen wollen, wenn mir das quer liegende vorne rechts gefiele.
Das befürchtete Koppelgeschäft sehe ich also wie bisher beschrieben nicht, wohl aber einen kleinen Sack gelber Lämpchen ob des Procederes, und Dich noch entmythisierungsbedürftig. Wer naiv ist, wird gefressen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Wolkensieben08.01.21 13:06
HeißerWai schrieb:

Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert.

Zitat: Die Erschließung eins Grundstückes ist gemäß § 123 Baugesetzbuch Aufgabe der jeweiligen Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass gemäß § 123Abs. 3 Baugesetzbuch kein rechtlicher Anspruch auf Erschließung besteht, selbst wenn ein Bebauungsplan die Erschließung vorsieht.

Bin gespannt was sich in eurem Fall ergibt.

Falls Du die Flurstücksnummer hast, kannst Du selbst schon bei dem Bauamt der Gemeinde nachfragen, ob das Grundstück erschlossen ist und wenn nicht, ob man schon was weiss wie lange das dauern "könnte".
Die sind nämlich sehr freundlich, wenn der evtl. zukünftige Bauherr vorher schon fragt und sie nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Dabei kannst auch gleich klären, ob Dein Wunschhaus z.B. Stadtvilla mit zwei Vollgeschossen und Walmdach gebaut werden darf oder nur ein 1,5er Satteldachhaus und vielleicht noch Gauben erlaubt sind.

Ob Du Dein Gartenhaus hinten im Garten aufstellen darfst oder nur direkt am Haus und so Sachen, die einen beim Hausbau sehr interessieren.
Wie z.B. auch ob man nur eine 80 cm Hecke ums Haus herum pflanzen darf und wenn man nicht sein Leben lang auf dem Präsentierteller sitzen will, mit dem Sichtschutz von der Grundstücksgrenze wegblieben muss.

Dann kann man sich die ganzen Planerein evtl. sogar sparen.

Bauvoranfrage kann jeder machen, dafür muss man kein Grundstückseigentümer sein.
Klingt irgendwie danach, als hätte einer Ackerland und träumt davon, durch Bauplatzverkauf reich zu werden. Und die Machbarkeit sollen die Käufer zahlen.
11ant08.01.21 13:16
Wolkensieben schrieb:

Auszug aus Juriforum: Die Erschließung eins Grundstückes ist gemäß § 123 Baugesetzbuch Aufgabe der jeweiligen Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass gemäß § 123Abs. 3 Baugesetzbuch kein rechtlicher Anspruch auf Erschließung besteht, selbst wenn ein Bebauungsplan die Erschließung vorsieht.
Das schließt nicht aus, daß es im an sich erschlossenen Baugebiet ein Riesengrundstück gibt, das in sich so weit teilungsfähig wäre, daß eine Stichstraße zu seinen nach der Teilung halben Dutzend Parzellen Sinn machte, die aber aktuell noch in keinem Gemeindekopf gedacht wurde.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
grundstückeerschließungmaklervorvertragkoppelgeschäftgrundstückseigentümerfertighausfirmabauvoranfragebaugesetzbuch