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ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

Erstellt am: 08.01.21 10:10
H
HeißerWai
Hallo liebes Forum,

wir planen in Kürze den Erwerb eines Baugrundstückes und zeitnah dann auch die Bebauung desselben mit einem Fertighaus.
Hier im Forum und aus anderen Quellen habe ich gehört, dass es passieren kann, dass Grunderwerbsteuer sowohl auf den Grundstücks- als auch auf den Hauspreis erhoben wird, falls das Finanzamt ein „verbundenes Geschäft“ annimmt. Mich würde daher eure Meinung interessieren, ob ihr dieses Risiko hier seht.

Unsere Situation:
  • Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt.
  • Grundsätzlich besteht keine wirtschaftliche Beziehung zwischen den beiden. Grundstückseigentümer hatte meinem Verständnis nach ursprünglich selbst Kontakt zum Vertriebsleiter/Fertighausfirma aufgenommen, da mehrere noch unerschlossene Grundstücke verkauft werden sollen und der Vertriebsleiter auch die Erschließung gewissermaßen koordiniert. Ob es hierzu vertragliche Regelungen zwischen den beiden Parteien gibt kann ich natürlich als Außenstehender nicht sicher sagen.
  • Wir haben daraufhin selbstständig den Kontakt zum Grundstückseigentümer aufgenommen.
  • Es besteht nach bisheriger Aussage kein Zwang, mit o.g. Fertighausanbieter letztendlich auch zu bauen (wir haben dies jedoch geplant), die Annahme ist also dass auch im Kaufvertrag für das Grundstück der Fertighausanbieter nicht erwähnt wird.
  • Der Grundstücksverkauf soll über eine GbR abgewickelt werden, d.h. da es wie oben erwähnt um mehrere Grundstücke geht werden diese von den Käufern gemeinsam erworben und später entsprechend aufgeteilt.
Aktuell läuft alles noch auf mündlicher Basis, jedoch würden wir in den nächsten Wochen die konkrete Hausplanung mit dem Fertighausanbieter und dem von ihm vorgeschlagenen Architekten starten, um noch vor Grundstückskauf den Bauantrag stellen zu können (die Bebaubarkeit des Grundstücks ist noch nicht vollständig geklärt).
Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben, allerdings möchte der Fertighausanbieter zumindest einen Vorvertrag unterschrieben haben, um ggf. die Planungskosten einfordern zu können, falls es nicht zum Hausbau kommen sollte.

Danke für eure Einschätzung!
H
HeißerWai
14.01.21 08:55
Musketier schrieb:

Mit dieser Vorgehensweise konnte ich die Fragen auf dem Fragebogen guten Gewissens beantworten, obwohl auch wir vor Notartermin schon sehr weit mit einer Baufirma geplant hatten.

Welche Verträge/Zusicherung musstet ihr gegenüber der Baufirma dafür leisten?
Musketier14.01.21 09:02
HeißerWai schrieb:

Welche Verträge/Zusicherung musstet ihr gegenüber der Baufirma dafür leisten?

Ich habe bewußt "datiert" geschrieben 😉

Die Finanzbeamten machen in der Regel Plausibilitätsprüfungen.
Klingt alles recht plausibel, wird nicht weiter nachgeforscht und durchgewunken. Die haben ja nicht ewig Zeit um alle Fälle intensiv zu prüfen.
Erscheint irgendwas auf den ersten Blick unlogisch, wird halt weiter nachgeforscht und weitere Unterlagen zur Beurteilung angefordert.

Also muß man es schick auf den ersten Blick erscheinen lassen. Dazu gehören halt mehrere Angebote und die richtige Reihenfolge.
Tolentino14.01.21 09:16
Wann kommt denn der Fragebogen, gibt's da eine Frist, nach der sich das Amt zu richten hat? Oder zumindest eine übliche Zeit in der Sie gucken?
H
HeißerWai
14.01.21 09:58
Musketier schrieb:

Ich habe bewußt "datiert" geschrieben 😉

Also muß man es schick auf den ersten Blick erscheinen lassen. Dazu gehören halt mehrere Angebote und die richtige Reihenfolge.
Also hattet ihr in Wahrheit den Bauvertrag auch schon vor Grundstückskauf unterzeichnet?
Mir ging es hauptsächlich um den Punkt, dass man uns ja offenbar zu diesem Schritt zwingen will, obwohl aus meiner Sicht ein reiner Planungsauftrag genügen sollte und dann der Rest erst nach Grundstückskauf unterschrieben wird.
Tolentino14.01.21 10:03
Ich habe das so gemacht. Wobei zwischen Verkäufer und Hausbaufirma tatsächlich keine Verbindung besteht. Also ich hätte auch mit einem anderen bauen können. Es bat sich nur an, da mein Hinternachbar mit der gleichen Baufirma baut und damals schon weiter im Prozess und an die Firma gebunden war. Ich hatte mir damals naiver Weise Synergien erhofft, mit der gleichen Firma zu bauen. Ein Vorteil daraus ist bis jetzt nur beim GÜ zu sehen.

Heute würde ich wohl anders handeln.
B
BananaJoe
14.01.21 10:22
Den Hausbauvertrag solltest du aus den genannten Gründen auf keinen Fall vor dem Grundstückskauf unterschreiben. Ansonsten kannst du die Grunderwerbsteuer fest einplanen, bei
HeißerWai schrieb:

Erstkontakt mit dem regionalen Vertriebsleiter der Fertighausfirma, dieser hat uns den Kontakt zum Grundstückseigentümer (Privatperson) vermittelt.

Außerdem kannst du dir den Planungsvertrag für 4.000 dann sparen, warum sollten die noch viel Mühe in die Planung stecken, wenn du dich schon ans Unternehmen gebunden hast, genau das Haus zu bauen, das im Vertrag beschrieben ist (und das Du so gar nicht bauen willst).

Und auf das mit dem Rücktrittsrecht bei fehlender Finanzierung würde ich mich auch nicht verlassen. Wenn es so sein sollte, wie der Verkäufer behauptet, dann hat er ja bestimmt keine Probleme, ein explizites - und kostenfreies - Rücktrittsrecht für den Fall aufzunehmen, dass ihr (warum auch immer) das konkrete Grundstück nicht bekommt oder es nicht bebaubar ist etc. Dann wirst du schnell merken, ob das ernst gemeint war... Da der Verkäufer oft selbständiger Handelsvertreter ist und nicht bei der Hausbaufirma angestellt, hat er ab Unterzeichnung nichts mehr mit dir zu tun und alles was du mit ihm mündlich vereinbart hast interessiert das Hausbauunternehmen nicht...
grundstückskaufrücktrittsrecht