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ᐅ Grundstückskauf mit alter Scheune die auch der Nachbar nutzt


Erstellt am: 26.06.22 18:43

SoL26.06.22 20:40
kaiplan schrieb:

Geht nicht wir wollen 2 Häuser auf das Grundstück bauen was problemlos möglich ist in RS mit Bauamt etc.
Haus1 an Nachbarsdoppelhaushälfte und Haus 2 allein stehend hinten im Grundstück.

Die Scheune muss definitv weg 😉
Na dann überlegt Euch was, um die Nachbarscheune zu erhalten.
Nur weil ihr plötzlich auf die Idee kommt, das Grundstück teilen und doppelt bebauen zu wollen, muss er rein gar nichts...
kaiplan26.06.22 20:42
SoL schrieb:

Na dann überlegt Euch was, um die Nachbarscheune zu erhalten.
Nur weil ihr plötzlich auf die Idee kommt, das Grundstück teilen und doppelt bebauen zu wollen, muss er rein gar nichts...
die scheune muss auch weg bei einzelhaus bebauung auf dem grundstück.
und selbst wenn ich sie stehen lassen könnte, wäre es ein nogo sie stehen zu lassen bei den aktuellen m2/preisen. die scheune dürfte 1930- 1960 aus holz und mauerwerk zusammengeschustert worden sein.

ich zahl ihm von mir aus die wiedererhaltung. nur ist die frage ob er mit im boot sitzt oder nicht. weil man kann davon ausgehen das evt auch sein scheunendach /ziegel evt erneuert werden müssen-dann hätte er auch einen "mehrwert"
Ysop***26.06.22 20:43
Ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Wenn die Scheune legal gebaut wurde und alles passt, dann habt ihr das Problem und nicht euer Nachbar. Ihr möchtet bauen, dass verstehe ich. Aber ihr müsst Sorge tragen, dass sein Teil der Scheune sicher steht. Könnt ihr das nicht gewährleisten, dann wird im Zweifel nicht gebaut, meiner Meinung nach.
ypg26.06.22 20:45
kaiplan schrieb:

die scheune wird von einem mauerwerk getrennt= grundstückstrennung.
Bevor die Zeichnung kam, kam ich mit dem Beitrag // Überschrift gar nicht klar, was das jetzt für eine Frage ist.

Da ich heute an einigen Dörfern mit quasi solchen Doppelhäuseen vorbeifuhr, hinten auch immer eine Doppelremise, dazwischen Hof, dahinter Garten, verstehe ich das Grundstück 😉
kaiplan schrieb:

Geht nicht wir wollen 2 Häuser auf das Grundstück bauen was problemlos möglich ist in RS mit Bauamt etc.
kaiplan schrieb:

alles auch geklärt mit den Ämtern.
Was sagt denn das Bauamt genau?
Es ist definitiv so, dass der Bestand des Nachbarn nicht angegriffen werden darf. Ob es Euch nun passt oder nicht. Es mag sein, dass mit der Scheune Euch ein zweiter Baukörper mit Wohnnutzung erlaubt wird, aber mit Rücksicht auf Bestandsgebäude.
Ihr müsst schon zusehen, dass ihm nicht das Dach von den Latten fällt.
motorradsilke26.06.22 20:48
kaiplan schrieb:

die scheune muss auch weg bei einzrlhaus bebauung auf dem grunfstück

Wenn ihr nur ein Haus bauen würdet müsste sie ja nicht weg. Wenn ihr das Grundstück nun anders nutzen wollt, warum soll der Nachbar dafür auf seine Scheune verzichten?
Dann sucht euch einen Bausachverständigen und klärt, ob euer Teil abgerissen werden kann ohne seinen Teil zu schädigen. Ansonsten klärt mit ihm, ob ihr ihm ein neues Ersatzgebäude bauen könnt.
Costruttrice26.06.22 21:02
kaiplan schrieb:

ich zahl ihm von mir aus die wiedererhaltung. nur ist die frage ob er mit im boot sitzt oder nicht. weil man kann davon ausgehen das evt auch sein scheunendach /ziegel evt erneuert werden müssen-dann hätte er auch einen "mehrwert"
Ich verstehe nicht, wie du auf die Idee kommst, dass der Nachbar mit im Boot ist, weil du dein Grundstück anders nutzen willst. Hier geht es nicht darum, was du aus Good Will machst, sondern was du machen musst. Es ist doch absolut legitim, dass er seine Scheune weiter nutzen können muß wie bisher. Wenn durch euren Abriss bei ihm Veränderungen vorgenommen werden müssen, dann bist du dafür verantwortlich, nicht er. Von ihm aus könnte offenbar ja alles so bleiben, wie bisher.

Möglicherweise verhält es sich bei einem Schwarzbau anders. Am besten rufst du bei eurem Bauamt an und fragst dort nach.
scheunegrundstückbauamt