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ᐅ Grundstück teilen - Optionen und Auswirkungen auf Feuerwehrzufahrt


Erstellt am: 29.11.21 14:04

mic.pah01.12.21 12:32
RomeoZwo schrieb:

Vielleicht war der Notar ja gar nicht so schlecht. Im ersten Moment hätte ich nämlich in der Konstellation "Familie" die ideelle Teilung als teuren Unsinn angesehen. Mit den Randbedingungen "sicheres Zuhause auch im Worst Case", "Zuwegung quer durch das Grundstück" , "Bank muss mitspielen" ist die Option eine über die man Nachdenken sollte. Ich würde für alle 3 Optionen aber auch eine Rücksprache mit der Bank halten.
Ich hab dem Notar die wichtigsten Fakten und auch die Varianten, die ich bisher sehe, auf zwei übersichtlichen Bildern aufbereitet. Insbesondere die Randbedingungen, die du auch nennst, waren explizit drauf. Zusätzlich noch die "Das Grundstück soll weder in Teilen noch komplett später einmal veräußert werden."

"Die eine Bank" haben wir auch (noch) nicht, sondern einen freien Finanzierungsberater. Den habe ich gestern noch nach Erfahrungswerten gefragt, wie sich die verschiedenen Konstellationen auf die Bewilligung und die Konditionen von in Frage kommenden Darlehen auswirkt.
RomeoZwo schrieb:

Ja genau, zwei rechteckige Grundstücke. Das vordere gibt dann dem hinteren ein Wegerecht (und Leitungsrecht). Dieses muss halt für den "Worst-Case" zugunsten vom vorderen Grundstück formuliert werden.
So wäre es auch in unserem Sinn. Allerdings muss ich zugeben, dass ich bei euren Ausführungen kurz davor bin, inhaltlich aus der Kurve zu fliegen und bin mir nicht sicher, welche Variante ich selbst bevorzugen würde. Ich halte uns für fähig dazu eine Entscheidung zu treffen. Und auch dazu, viele Aspekte zusammenzutragen und gegeneinander abzuwägen. Aber ich bin mir auch bewusst, dass wir nicht alles auf dem Schirm haben werden und wir intensive Beratung brauchen. Die suche ich jetzt mal...
11ant01.12.21 13:05
Stelle doch mal einen weiter reichenden Katasterausschnitt hier ein, wo man auch die nächste Straße "hinten" gut erkennen kann. Es muß ja nicht jedes Wegerecht "von vorne" kommen.
ypg schrieb:

Das geht nicht „mitten drin“. Offizielle Teilung funktioniert nicht mit einer „mittigen“ Zuwegung.
Nirgendwo steht geschrieben, daß Wegerechtskorridore Randlagen haben müßten.

.
Ich sehe hier aktuell folgendes Szenario:
1. Abriss des Hühnerstalles, Anlage eines Leitungsrechtskorridors planunten entlang der Grundstücksgrenze, einssiebzig "breit" oder wieauchimmer, eben so wie es dann überbauungsfrei ist. 2. Abriss des Schuppens, Anlage des vorübergehenden Geh- und Fahrrechtskorridores mitten über Omas Hof. 3. Verlegung des Geh- und Fahrrechtskorridores in den auf drei oder dreieinhalb Meter verbreiterten Leitungsrechtskorridor nach Abriss weiterer Nebengebäude. Werden die eigentlich noch als Schleppergarage o. dergl. gebraucht ?

Ein sicheres Wohnrecht für die Oma sehe ich auch ohne Realteilung machbar, auch nach WEG wären "Grundstück B" und dessen Bebauung im Grundbuch eigenständig, sodaß für "Grundstück A" keine Versteigerungsgefahr bestünde, um "Grundstück B" als Sicherheit zu verwerten. Ich empfehle (aber nicht um Ängste zu nähren !) die Lektüre des Pianistenthreads https://www.hausbau-forum.de/threads/haus-auf-Grundstück-der-eltern-erbschaftsprobleme.33972/ und weise gerne nochmals auf mein Angebot hin, den TE wenn er den Kontakt zu mir ergugelt zum hier leider vergraulten Vermesser weiterzuleiten ;-)
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
mic.pah01.12.21 13:11
Den "Pianistenthread" habe ich schon einmal durchgearbeitet und der ist sehr gut geeignet, jeden für dieses Thema zu sensibilisieren ;-) Angst habe ich selbst keine, eher den Wunsch das ganze Thema sauber und transparent zu verstehen. Dann kann ich es auch meiner Familie vermitteln. Ich kontaktiere dich mal wegen dem vergraulten Vermesser, danke für das Angebot.
mic.pah02.12.21 18:50
11ant schrieb:

Ich sehe hier aktuell folgendes Szenario:
1. Abriss des Hühnerstalles, Anlage eines Leitungsrechtskorridors planunten entlang der Grundstücksgrenze, einssiebzig "breit" oder wieauchimmer, eben so wie es dann überbauungsfrei ist. 2. Abriss des Schuppens, Anlage des vorübergehenden Geh- und Fahrrechtskorridores mitten über Omas Hof. 3. Verlegung des Geh- und Fahrrechtskorridores in den auf drei oder dreieinhalb Meter verbreiterten Leitungsrechtskorridor nach Abriss weiterer Nebengebäude. Werden die eigentlich noch als Schleppergarage o. dergl. gebraucht ?

Der Schuppen aus 2. wird in jedem Fall abgerissen. Mir leuchten auch die Vorteile aus 1. ein, die Leitungen an der südlichen Grundstücksgrenze entlang zu verlegen.

Zu 3.: Das angrenzende Nebengebäude abzureißen wollen wir aber vermeiden (dann schon eher die Scheune). Es ist baulich in Ordnung, hat ein relativ neues Dach und beherbergt Räumlichkeiten, die wir gern weiternutzen wollen (Garage, Keller, Werkstatt, Sommerküche, sogar ein alter Stein-Backofen, der noch geht). Das Gebäude übernimmt einige Funktionen, durch die wir den Neubau bestimmt 20-25qm kleiner dimensionieren können. Was spricht dagegen, den Geh- und Fahrrechtskorridor dauerhaft über den Hof zu führen?
mic.pah02.12.21 19:33
...eine weitere Bebauung des Hofs ist zumindest nicht vorgesehen, so dass der Korridor dauerhaft frei bleiben könnte. So sind die dörflichen Grundstücke hier dimensioniert und genutzt - es muss zu jeder Zeit ein Traktor mit zwei Anhängern in voller Fahrt auf dem Hof wenden können.
ypg02.12.21 20:08
Wenn der Schuppen abgerissen wird und ihr das Nebengebäude langfristig für Euch nutzen woll, könntet ihr die Zuwegung in diesem „Kanal“ (grün) gradlinig ausführen, darunter die Leitungen.
Wenn dann tatsächlich mal im Worstcase getrennt werden muss, bekommt man oberhalb der grünen Linie den Grenzverlauf sauber hin. Hintergrundstück bekommt dann das südliche Teil mit dem Nebengebäude. Es wäre dann aber auch möglich, in diesem südlichen Teil (rot gekennzeichnet) Gemeinschaftsfläche - oder Gebäude zu generieren und erst in Höhe Scheune zu trennen.
grundstücksgrenzenebengebäudebebauungvermesserschuppenleitungenscheune