Grundstück mit Fertighaus BJ 78 geerbt - was nun?

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A

Alex85

Lage ist im Bodenrichtwert drin.
Ich finde den vorhandenen Keller längst nicht so positiv wie 11ant. Zunächst mal muss der in tauglichen Zustand sein und die Treppenlage und die Abmessungen generell können auch als Einschränkung empfunden werden. Es sind ja nicht nur die Außenmaße betroffen, auch tragende Wände innen liegen bestenfalls übereinander, sonst greift der Statiker in die Trickkiste (=Geld).

Makler würd ich weg lassen. Unnütz. Die Bieter stehen doch Schlange, was soll der Makler da bringen.
 
11ant

11ant

Stellt sich die Frage, wie sich die einzelnen Punkte bewerten lassen.
Vielleicht hebt sich die Entsorgung mit dem Keller und der Garage auf.
Wert ist, so sagt man in Köln, was ein Narr dafür gibt. Insofern überlaß´ es den Interessenten, ob und wie stark sie ein gegenseitiges Aufwiegen empfinden. Für Dich gilt "the only Way is up".

Den Einwand, daß der Bestandskeller nicht die vom Käufer erträumte Haar- oder Augenfarbe hat, lasse ich gerne gelten. Aber wer anderswo eine noch schönere Königstochter vermutet, der muß ja nicht mitbieten bzw. kann dabei früher aussteigen.

Realistisch darf man als Verkäufer gerne sein mögen, aber objektiv zu sein braucht man nicht: man ist Partei und hat ein eigennütziges Interesse. Der Käufer sagt schon von sich aus, wenn es ihm weniger wert zu sein scheint.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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