ᐅ Grundstück auf dem Lande - welches Grundstück welche Bauform - BW
Erstellt am: 10.07.21 13:45
S
SimonHolzwarth
Hallo zusammen, meine Frau und ich haben uns ein Grundstück in einem ländlichen Dorf reserviert. (Baden Württemberg)
Wir haben großes Interesse dort zu bauen, da wir aus dieser Region stammen. Nun haben wir uns den Bebauungsplan mal ein wenig genauer angeschaut und empfinden die Vorgaben doch als sehr strikt. Wir versuchen aktuell eine sinnvolle Lösung zu bekommen. Zuerst aber mal unsere Anforderungen:
- Wohnfläche ca. 150+ Quadratmeter (mit mindestens 3 Kinderzimmern)
- wir würden auf jeden Fall Unterkellern (allerdings erstmal nicht bewohnbar evtl. später 1-2 Zimmer mit Sonnenlicht da leichte Hanglage)
Nun haben wir uns bereits verschiedenen Punkte überlegt wie wir das Ganze umsetzten können - bzw. wie wir am meisten Wohnraum für möglichst geringe Zusatzkosten wir Erker oder Dachgauben bekommen.
Mittlerweile sind wir bei einem Satteldach gelandet, um im OG wenigstens einen Teil sinnvoll zu nutzen.
Habt Ihr eine Idee ob das ganze z.B. mit einem Flachdach umsetzbar wäre (wir haben leider keine Architektenausbildung und können daher nicht genau verstehen was bei einem Flachdach erfüllt sein muss um es auf 6,7 Meter zu bauen?)?
Wir sind um jede Hilfe und Unterstützung dankbar um unseren Traum zu erfüllen! Danke im Voraus für eure Unterstützung!!
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks. 699 QM Nummer 39
Hang: ja / Querschnitt aktuell noch nicht vorhanden
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl 0,2
Baufenster, Baulinie und -grenze: keine Vorgaben - nur die aus der BAU VO
Randbebauung
Anzahl Stellplatz: 2 (wir wollen keine Garage)
Geschossigkeit: 1
Dachform: Dachformen: SD/SDv/PD/WD 22° bis 30° / FD 0° bis ≤ 5°
Stilrichtung
Ausrichtung: zur Straße oder nach Himmelsrichtungen
Maximale Höhen/Begrenzungen
weitere Vorgaben:
- 1 Vollgeschoss Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 0,2 (unser Grundstück hat 700 Quadratmeter)
- Firsthöhe 6,7 M (Die maximale Gebäudehöhe wird als Firsthöhe (FH), als höchster Punkt einer baulichen Anlage definiert. Diese wird ab der Bezugshöhe auf der Erdgeschoss - Fußbodenhöhe (Einfamilienhaus) gemessen. FH max. = Höhe Attika Flachdach.)
- Traufhöhe 3,5 M (Die Traufhöhe (TH) wird am höchsten Punkt des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut/Flachdach ab dem festgesetzten Bezugspunkt (Einfamilienhaus) gemessen.)
- Bezugspunkt: Erdgeschoss – Fußbodenhöhe (Einfamilienhaus) Sämtliche Höhen baulicher Anlagen werden ab Einfamilienhaus ermittelt. Das Erdgeschoss eines Gebäudes ist das Geschoss, welches ein Vollgeschoss gemäß § 20 Baunutzungsverordnung ist. Die zur Erreichung der gewählten Höhenlage des Erdgeschosses notwendigen Abgrabungen und Aufschüttungen sind zulässig.
Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Keller mit Wohnraum (ca. 50%)
Keller, Geschosse: Keller + Vollgeschoss + Dachgeschoss
Anzahl der Personen, Alter: aktuell 2x 25 Jahre plus evtl. mal 3-4 Kinder
Raumbedarf im EG, OG
Büro: Homeoffice und meine Frau Lehrer
Schlafgäste pro Jahr: 5
offene oder geschlossene Architektur: egal
konservativ oder moderne Bauweise: egal
offene Küche, Kochinsel: ja
Anzahl Essplätze: 6
Kamin: ja
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: ja
Garage, Carport: nein
Nutzgarten, Treibhaus: nein
weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll
Ich hoffe, dass mit den Angaben gearbeitet werden kann.
Ganz möglicherweise könnten wir sogar nochmal das Grundstück wechseln, wir finden das aber wirklich Klasse, da die Wiese gegenüber der Straße nicht bebaut werden darf und wir so einen relativ weiten Blick ins Tal haben!
Gesamtbudget ohne Bauplatz: ca. 450.000 € (und ja Eigenleistungen sind wir bereit zu machen)
(falls mehr infos aus der festsetzung erforderlich sind kann ich diese auch verlinken falls erlaubt 🙂 )
DANKE Im Voraus für euren Einsatz!!!!
Wir haben großes Interesse dort zu bauen, da wir aus dieser Region stammen. Nun haben wir uns den Bebauungsplan mal ein wenig genauer angeschaut und empfinden die Vorgaben doch als sehr strikt. Wir versuchen aktuell eine sinnvolle Lösung zu bekommen. Zuerst aber mal unsere Anforderungen:
- Wohnfläche ca. 150+ Quadratmeter (mit mindestens 3 Kinderzimmern)
- wir würden auf jeden Fall Unterkellern (allerdings erstmal nicht bewohnbar evtl. später 1-2 Zimmer mit Sonnenlicht da leichte Hanglage)
Nun haben wir uns bereits verschiedenen Punkte überlegt wie wir das Ganze umsetzten können - bzw. wie wir am meisten Wohnraum für möglichst geringe Zusatzkosten wir Erker oder Dachgauben bekommen.
Mittlerweile sind wir bei einem Satteldach gelandet, um im OG wenigstens einen Teil sinnvoll zu nutzen.
Habt Ihr eine Idee ob das ganze z.B. mit einem Flachdach umsetzbar wäre (wir haben leider keine Architektenausbildung und können daher nicht genau verstehen was bei einem Flachdach erfüllt sein muss um es auf 6,7 Meter zu bauen?)?
Wir sind um jede Hilfe und Unterstützung dankbar um unseren Traum zu erfüllen! Danke im Voraus für eure Unterstützung!!
Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks. 699 QM Nummer 39
Hang: ja / Querschnitt aktuell noch nicht vorhanden
Grundflächenzahl: 0,2
Geschossflächenzahl 0,2
Baufenster, Baulinie und -grenze: keine Vorgaben - nur die aus der BAU VO
Randbebauung
Anzahl Stellplatz: 2 (wir wollen keine Garage)
Geschossigkeit: 1
Dachform: Dachformen: SD/SDv/PD/WD 22° bis 30° / FD 0° bis ≤ 5°
Stilrichtung
Ausrichtung: zur Straße oder nach Himmelsrichtungen
Maximale Höhen/Begrenzungen
weitere Vorgaben:
- 1 Vollgeschoss Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 0,2 (unser Grundstück hat 700 Quadratmeter)
- Firsthöhe 6,7 M (Die maximale Gebäudehöhe wird als Firsthöhe (FH), als höchster Punkt einer baulichen Anlage definiert. Diese wird ab der Bezugshöhe auf der Erdgeschoss - Fußbodenhöhe (Einfamilienhaus) gemessen. FH max. = Höhe Attika Flachdach.)
- Traufhöhe 3,5 M (Die Traufhöhe (TH) wird am höchsten Punkt des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut/Flachdach ab dem festgesetzten Bezugspunkt (Einfamilienhaus) gemessen.)
- Bezugspunkt: Erdgeschoss – Fußbodenhöhe (Einfamilienhaus) Sämtliche Höhen baulicher Anlagen werden ab Einfamilienhaus ermittelt. Das Erdgeschoss eines Gebäudes ist das Geschoss, welches ein Vollgeschoss gemäß § 20 Baunutzungsverordnung ist. Die zur Erreichung der gewählten Höhenlage des Erdgeschosses notwendigen Abgrabungen und Aufschüttungen sind zulässig.
Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Keller mit Wohnraum (ca. 50%)
Keller, Geschosse: Keller + Vollgeschoss + Dachgeschoss
Anzahl der Personen, Alter: aktuell 2x 25 Jahre plus evtl. mal 3-4 Kinder
Raumbedarf im EG, OG
Büro: Homeoffice und meine Frau Lehrer
Schlafgäste pro Jahr: 5
offene oder geschlossene Architektur: egal
konservativ oder moderne Bauweise: egal
offene Küche, Kochinsel: ja
Anzahl Essplätze: 6
Kamin: ja
Musik/Stereowand: nein
Balkon, Dachterrasse: ja
Garage, Carport: nein
Nutzgarten, Treibhaus: nein
weitere Wünsche/Besonderheiten/Tagesablauf, gern auch Begründungen, warum dieses oder das nicht sein soll
Ich hoffe, dass mit den Angaben gearbeitet werden kann.
Ganz möglicherweise könnten wir sogar nochmal das Grundstück wechseln, wir finden das aber wirklich Klasse, da die Wiese gegenüber der Straße nicht bebaut werden darf und wir so einen relativ weiten Blick ins Tal haben!
Gesamtbudget ohne Bauplatz: ca. 450.000 € (und ja Eigenleistungen sind wir bereit zu machen)
(falls mehr infos aus der festsetzung erforderlich sind kann ich diese auch verlinken falls erlaubt 🙂 )
DANKE Im Voraus für euren Einsatz!!!!
kbt09 schrieb:
oder du gibst mal die Stichwörter zum selber Googeln bekannt.v2 boxberg de Schweigern Dell Epplinger Weg, da gibt es zwei Dokumente als PDF: den Plan und die textlichen Festsetzungen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
hanghaus200010.07.21 21:44@11ant Das ist aber der alte Plan. Da fehlt das neue Baugebiet.
Gibt es Fotos? Wenn ich das richtig sehe sind auf dem Grundstück 39 schon steile Boeschungen. Hoehenunterschied ist ca 4m???
Gibt es Fotos? Wenn ich das richtig sehe sind auf dem Grundstück 39 schon steile Boeschungen. Hoehenunterschied ist ca 4m???
SimonHolzwarth schrieb:
leichte HanglageDie Quantifizierung "leicht" unterliegt sehr stark dem subjetiven Empfinden. Für mich als Bewohner des Niederrheinischen Tieflandes handelt es sich um eine mittlere bis starke Hanglage. Der Ingenieur in mir verlangt nach Zahlen:Die Höhenangaben bedürfen dringend einer Verdichtung, insbesondere wegen der im Bebauungsplan eingetragenen nicht bemaßten Böschung. Auch die Ausbauhöhen der Straße sind vordringlich in Erfahrung zu bringen.
SimonHolzwarth schrieb:
Mittlerweile sind wir bei einem Satteldach gelandetSimonHolzwarth schrieb:
Habt Ihr eine Idee ob das ganze z.B. mit einem Flachdach umsetzbar wäreIst Euch die Dachform egal oder bevorzugt Ihr die kubische Bauform (im Volksmund auch Bauhaus-Stil genannt) und seid nur deshalb beim Satteldach gelandet, weil Ihr zur Umsetzung eines Flachdaches keine Idee habt?Die Bedeutung der Traufhöhe beim Staffelgeschoss ist juristisch umstritten. Leider schweigen sich Eure Stadtplaner diesbezüglich weitestgehend aus. Selbst die Begründung ist mehr als dürftig:
Damit aus einem darüber liegenden Dachgeschoss nicht ein Vollgeschoss entsteht, wurden Trauf- und Firsthöhen normiert.
Da aber keine gestalterischen Gründe genannt sind, sollte der Vergleich mit der Wirkung eines Satteldaches möglich sein, so dass durchaus als Traufhöhe die OK EG und als Firsthöhe OK SG angenommen werden darf. Die Baugenehmiger scheinen da faktisch schon eine klarere Auffassung zu haben. Im angrenzenden Bauabschnitt, auf den die gestalterischen Festsetzungen Euers Bebauungsplan ausdrücklich Bezug nehmen, befinden sich bereits einige Flachdachhäuser, trotz in etwa gleichlautender Trauf- und Firsthöhenbeschränkungen und sogar entgegenstehender zulässiger Dachformen. @ypg 's Vorschlag mit Staffelgeschoss sehe ich daher im Bereich des Möglichen.
SimonHolzwarth schrieb:
Baufenster, Baulinie und -grenze: keine Vorgaben - nur die aus der BAU VODoch. Es gibt eine Baugrenze 2,5m parallel zur Straßengrenze.SimonHolzwarth schrieb:
Gesamtbudget ohne Bauplatz: ca. 450.000 €Erscheint mit jetzt etwas knapp, aber dazu können andere sicher mehr sagen.SimonHolzwarth schrieb:
Gesamtbudget ohne Bauplatz: ca. 450.000 € (und ja Eigenleistungen sind wir bereit zu machen)Welche denn? Bodenbeläge und Malerarbeiten?Escroda schrieb:
Erscheint mit jetzt etwas knapp, aber dazu können andere sicher mehr sagen.Mir auch!SimonHolzwarth schrieb:
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Keller mit Wohnraum (ca. 50%)
Keller, Geschosse: Keller + Vollgeschoss + DachgeschossKeller ist ja schon ein Muss wegen des Hanges.Staffelgeschoss a la Bauhausedition sehe ich als zu kostspielig an.
SimonHolzwarth schrieb:
Wohnfläche ca. 150+ Quadratmeter (mit mindestens 3 Kinderzimmern)Da braucht man ein eng gestricktes Raumkonzept…SimonHolzwarth schrieb:
wir würden auf jeden Fall Unterkellern (allerdings erstmal nicht bewohnbar evtl. später 1-2 Zimmer mit Sonnenlicht da leichte Hanglage)… zb gibt es ja noch keine Kinder. Deshalb ein solides kompaktes Satteldachhaus mit Keller, im Keller dann zwei ausgebaute Wohn/Schlafräume für Büro und Kind , damit der nicht in die Vollgeschossigkeit fällt.Dachgeschoss dann ausbaufähig, damit dort später weitere Kinderzimmer generiert werden können.
Pro Qm Wohnfläche mit 2500€ ansetzen. Da ich davon ausgehe, dass 450000€ auf für die Baunebenkosten herhalten müssen, verbleiben 400000€ fürs Haus, also 160qm inkl. Keller.
80qm Wohnfläche im EG, darunter 25qm Nutzfläche, 40qm auf 2 Zimmer und Gäste-Bad und geschummelte „Halbfläche“ für Büro.
Dachgeschoss also bis auf weiteres nicht ausgebaut, aber vorbereitet.
S
SimonHolzwarth11.07.21 20:27ypg schrieb:
Welche denn? Bodenbeläge und Malerarbeiten?prinzipiell was geht - es muss natürlich einen entsprechenden Nutzen bringen - Erdarbeiten würden wir auf jeden fall auch alle selbst machen (möglicherweise Elektrik, Heizung, usw...). Wir waren jetzt über das Wochenende auch nochmal vor Ort und haben mit bereits genehmigten Bauherren gesprochen - hier wurde eine Traufhöhe von 4 Metern erlaubt, weshalb wir nun davon ausgehen (werde aber auf jeden Fall nochmal nachfragen) dass wir ähnlich bauen können.
Vielen Dank für den Vorschlag
"Pro Qm Wohnfläche mit 2500€ ansetzen. Da ich davon ausgehe, dass 450000€ auf für die Baunebenkosten herhalten müssen, verbleiben 400000€ fürs Haus, also 160qm inkl. Keller.
80qm Wohnfläche im EG, darunter 25qm Nutzfläche, 40qm auf 2 Zimmer und Gäste-Bad und geschummelte „Halbfläche“ für Büro.
Dachgeschoss also bis auf weiteres nicht ausgebaut, aber vorbereitet. "
Was ich nicht verstehe - wie schaut denn ein nicht ausgebautes Dachgeschoss aus? Ohne Verkleidung oder wie meinst du das?
Wir waren nun heute auch mal in einem Häuserpark und sich auf verschiedene Hersteller aufmerksam geworden. Auf den ersten Blick (auch von der Beratung) hat mir a-z Hausbau am besten gefallen - jedoch bin ich vorhin beim Googlen ein wenig sutzig geworden, da die Website doch ein wenig merkwürdig ausgeschaute und der Geschäftsführer wohl in mehrere Firmen verstrickt ist... hat hier sonst jemand Erfahrungen?
Prinzipiell sind wir jetzt wohl bei einem Satteldach gelandet - auch Dank der Einschätzungen und Hilfen von euch!!!
Was uns hier noch interessieren würde ist die Frage ob man das Satteldach in beide Richtungen aufsetzten kann (also quasi falsch herum")?
Auf jeden Fall schonmal ein großes Danke für all eure Nachrichten!!
SimonHolzwarth schrieb:
Was uns hier noch interessieren würde ist die Frage ob man das Satteldach in beide Richtungen aufsetzten kann (also quasi falsch herum")?Soll das meinen, mit den Giebeln an den Langseiten ? - das wäre eher kontraproduktiv, um nutzbaren Raum zu gewinnen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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